Hallo zusammen,
ich würde gern einmal wissen, ob eine einfache Rechtsberatung gegen Gebühr ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist, oder auch andere Personen diese Tätigkeiten ausüben dürfen.
Angenommen, Herr Meier ist seit 10 Jahren in der Arbeitnehmerüberlassung tätig, die meiste zeit davon als Geschäftsstellenleiter. Es ist sein Job, sich auch mit rechtlichen Belangen sehr gut auszukennen. Nun wechselt Herr Meier eines Tages die Branche. Er überlegt sich, dass er ja auch Zeitarbeitnehmer künftig rechtlich beraten könnte.
Herr Meier kennt die Branche gut. Er weiß, wo auch der Wettbewerb gern getrickst hat und insbesondere Mitarbeiter, die das deutsche Rechtssystem nicht kennen, Dinge nicht bezahlt hat, die eigentlich gezahlt werden mussten. Oder wo Vertragsverhältnisse mit miesen Mitteln aufgelöst wurden, usw. usw.
Hier könnte er Zeitarbeitnehmer künftig beraten und schützen.
Darf er das? Und nach welchen Vorschriften müsste so etwas abgerechnet werden?
Es handelt sich hier um einen rein fiktiven Sachverhalt.
Wer darf Rechtsberatung machen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Rechtsberatung dürfen neben Rechtsanwälte auch Rechtsbeistände durchführen, wenn sie die Zulassung von der Rechtsanwaltskammer haben. Dazu kommen dann noch die Verbände/Vereine/Gewerkschaften, wenn die dort Beratenden die Sachkunde haben und die Beratung unter der Aufsicht eines/einer Ass. jur passiert also die Befähigung zum Richteramt da ist. Einige ausländische Anwälte dürfen auch ohne Zulassung in Deutschland arbeiten, in eigener Praxis, da geht man davon aus, dass diese Anwälte nur Landsleute mit Auslandsbezug in Auslandsangelegenheiten beraten.
Nur weil ich sehr gute Kenntnisse in Anatomie hab, darf ich Dir ja auch nicht den Bauch aufschneiden und den Blinddarm rausnehmen.
wirdwerden
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