Hallo zusammen,
ich wurde während der Probezeit "form- und fristgerecht" gekündigt.
Meine Fragen:
a) Wer darf eine Kündigung aussprechen?
Muss das der Geschäftsführer bzw. jemand mit mindestens Prokura sein? In meinem Fall hat die Kündigung jemand mit i.V. unterschrieben, wobei ich bezweifle, dass der überhaupt für die Frma unterschriftsberechtigt ist! Wie kann ich das feststellen?
b) Muss die Kündigung eine Begründung enthalten, warum mir gekündigt wurde oder nicht? In einem "4-Augen-Gespräch" wurde mir gesagt, dass man es sich in einem so kleinen Team nicht leisten kann, wenn jemand 4 Tage wegen Magen-Darm-Grippe fehlt (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag vor).
c) Habe ich Anspruch auf Auszahlung eines anteiligen Urlaubsgeldes, wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Als Urlaubsgeld wird ein halbes Monatsgehalt bezahlt, das im Mai zur Auszahlung kommt. Das Urlaubsgeld wir für jeden Monat, für den kein Urlaubsanspruch entstanden ist, um 1/12 gekürzt."
Das Arbeitsverhältnis dauerte vom 08.09.03 - 31.12.03.
d) Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, das mit dem Novembergehalt ausbezahlt wurde, wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Voraussetzung der Auszahlung ist, dass zum Auszahlungszeitpunkt das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist (was der Fall war). Scheidet die Arbeitnehmerin bis zum 31.03. des Folgejahres auf eigenen Wunsch aus (mir wurde vom Arbeitgeber gekündigt), so ist das Weihnachtsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen."
Wer darf eine Kündigung aussprechen? Jemand mit Prokura?
16. Dezember 2003
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Frage vom 16. Dezember 2003 | 13:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer darf eine Kündigung aussprechen? Jemand mit Prokura?
#1
Antwort vom 17. Dezember 2003 | 09:48
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
da Sie nach 3 Monaten(min. 6 Monate) noch nicht unter den Kündigungsschutz fallen, sehe ich die Kündigung an sich als "Ordentlich" an!
i. V. heißt in Vollmacht=Einzelvollmacht oder Artvollmacht und reicht aus wenn der unterzeichnende Personalchef ist!
Ja, ich befürchte, dass Sie das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen!
Sie haben trotzdem 3 Wochen Zeit eine Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung anzustreben, dies kostet nicht viel, Sie benötigen auch keinen Anwalt, wenn Sie viel Glück haben, gehen Sie positiv aus dem Prozess heraus und wenn Sie auch nur das Weihnachtsgeld als "Trostgeld" für die Kündigung behalten dürfen, ist es besser als gar nichts, oder?
Gruß
-----------------
"Luther PanDragon"
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