Wer kann eine Anwalt empfehlen - Mobbing

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Wer kann eine Anwalt empfehlen - Mobbing

Hallo an alle,

kann hier jemand einen Anwalt empfehlen, der im Mobbingfall (erstmal) ein Schreiben ausformulieren kann? Es geht um die Sachen wie üble Nachrede und Verletzung der Privatsphäre.

Vielen Dank

H.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das sollte jeder Fachanwalt können, der sich mit Arbeitsrecht befasst. Vielleicht suchst du aber zuerst eine Mobbingberatungsstelle auf - auch die werden dir (mit einer/m Anwältin/Anwalt) weiterhelfen können, wenn es ernst wird.

-- Editiert am 10.05.2009 19:39

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#2
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Viellen Dank, ist eine gute Möglichkeit für eine Klärung vorab.

Viele Grüße

H.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kdm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Handelt es sich um Mobbing durch den Vorgesetzten (Bossing) oder durch einen anderen Mitarbeiter?

Gegen Mobbing insbesondere Bossing kann man rechtlich kaum etwas tun.

In den meisten Fällen werden Klagen abgewiesen, weil der Arbeitnehmer die volle Beweislast hat. Bei Bossing jemanden zu finden, der gegen den Arbeitgeber ausssagt, ist höchst selten.

Da Bossing auf Dauer krank machen kann, ist dann die Suche nach einer Alternative wichtiger als der Versuch rechtlich dagegen vorzugehen. Dieser Versuch belastet noch mehr die Nerven. Man überschätz hier nicht selten seine Belastungsfähigkeit.

Erstmal nur ein Schreiben aufsetzen lassen, ist sicherlich ein Versuch wert. Aber wenn das nichts bringt, sollte man einen Arbeitsplatzwechsel ins Auge fassen.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#5
 Von 
kdm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es mal so einfach wäre - einfach mal den Arbeitsplatz zu wechseln!

Nicht nur vor Gericht können Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Anwaltlicher Rat ist häufig praktische Lebenshilfe, die Sie vor späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen bewahrt.

Ich halte es für sehr wichtig, sich sehr schnell beraten zu lassen, denn frühzeitig können noch viele Weichen z.B. bei Arbeitsplatzkonflikte (Mobbing, Bossing, Abmahnung, Kündigung, etc.) gestellt werden. Je länger gewartet wird, desto verfahrener und rechtlich schwieriger wird oftmals die (Mobbing-) Situation, da Betroffene in den seltensten Fällen die rechtliche Bedeutung von einzelnen Übergriffen erkennen, auswerten und rechtlich gesichert dokumentieren können.

MfG

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn es mal so einfach wäre - einfach mal den Arbeitsplatz zu wechseln!


Einfach ist es nicht, deshalb muss man sich beizeiten - weil es eben nicht einfach ist - nach Alternativen aussschau halten.

quote:
Ich halte es für sehr wichtig, sich sehr schnell beraten zu lassen, denn frühzeitig können noch viele Weichen z.B. bei Arbeitsplatzkonflikte gestellt werden.


Richtig, wenn es mehr um Mobbing handelt gebe ich Ihnen recht, hier kann etwas bewirkt werden. Hier muss dannn aber der AG mitmachen, ohne den läuft da so gut wie nichts. Im Fall von Bossing (daher meine Frage) ist das jedoch kaum der Fall.

quote:
da Betroffene in den seltensten Fällen die rechtliche Bedeutung von einzelnen Übergriffen erkennen, auswerten und rechtlich gesichert dokumentieren können.


Die rechtliche Bedeutung kann man meist vergessen, wenn der AG nicht bereit ist den Konflikt auszuräumen (Versetzung, Ermahnung o.ä), sind rein rechtliche Schritte meist ohne Erfolg.

Bei den rechtlich gesicherten Übergriffe sollte sie Betroffenen sich nichts vormachen. Mobbingprozesse sind bisher großteils gescheitert und wenn haben die Schadenesatzzahlung bei weitem nicht die in Wirklichkeit entstanden Schäden decken können.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#7
 Von 
kdm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Wer über 40 + alt ist, hat auf dem Arbeitsmarkt kaum noch eine Chance, ein neuen Arbeitsplatz zu finden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Phänomen des Mobbings am Arbeitsplatz stetig zunimmt und eine beträchtliche Dunkelziffer über das Vorkommen bereits vorhanden ist. Die gerichtliche Verfolgung bzw. Sanktionierung durch Arbeitgeber befindet sich noch (leider noch immer!) in der Anfangszeit.

Landesarbeitsgerichtes Erfurt vom 15.02.2001:

"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis."

MfG

"kdm"

Link-Tipp:

www.mobbing-web.de

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer über 40 + alt ist, hat auf dem Arbeitsmarkt kaum noch eine Chance, ein neuen Arbeitsplatz zu finden. <hr size=1 noshade>


Kaum ein Chance mag richtig sein, aber man sollte so etwas nicht verallgemeinern. Sicherlich ist es schwierig, aber nicht unmöglich. Ich hatte noch mit 51 einen Arbeitsplatz gefunden.

Die Chance einen neuen Arbeitsplatz ist jedoch Null, wenn man durch Mobbing arbeitsunfähig wurde


quote:<hr size=1 noshade>"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." <hr size=1 noshade>


Das sind große Worte, haben rein rechtlich jedoch keine Wirkung.

Zwar wollte die Kammer 5 des LAG Thüringen die Beweislast zu Gunsten des Mobbing-Opfers ändern, jedoch hat das BAG die Rechtsansicht dieser Kammer als nicht haltbar angesehen.

Hier daher mein Link-Tipp:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=e3d1e2de91b2857cb86ed1a6d3042e3c&nr=12194&pos=0&anz=1

Zu beachten sind da die Randnummern 89-91, welche sich mit der Rechtsansicht der Kammer für des LAG Thüringen beschäftigt und der sich das BAG nicht angeschlossen hat.

Nur zur Info, das LAG Hamm hat mit dem Urteil vom 11.02.2008 - 8 Sa 188/08 - das zurückverwiesen Verfahren erneut abgewiesen.

-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 13.07.2010 21:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kdm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wundert mich nicht, dass die Gerichte sich mit Mobbing schwer tun, der Richter der Kammer 5 des LAG Thüringen (Dr.Wickler, damals Vizepräsident) wurde abgestraft - sitzt jetzt in einer Amtsstube:

"Wechsel des Abteilungsleiters „Zentrale Aufgaben"
Das Thüringer Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass der bisherige Abteilungsleiter „Zentrale Aufgaben" im Thüringer Innenministerium, Herr Ministerialdirigent Peter Gatzweiler in das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie versetzt wird. Seine Funktion hat heute Herr Ministerialdirigent Dr. Peter Wickler (bisher Justizministerium) übernommen.

Minister Dr. Gasser: „Ich bin sehr erfreut, mit Herrn Dr. Wickler einen hervorragenden und umfassend kompetenten Mann für das Thüringer Innenministerium gewonnen zu haben und wünsche ihm für seine neuen Aufgaben viel Erfolg. Zugleich danke ich Herrn Peter Gatzweiler für seine ausgezeichnete Arbeit und Begleitung in den vergangenen Jahren im Justiz- und Innenministerium. Ich wünsche ihm für seine neuen Aufgaben im Wirtschaftsministerium ebenfalls viel Erfolg." Quelle

Mobbing?

-- Editiert am 13.07.2010 21:56

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... was eine anfrage von vor über einem jahr noch für eine verzögerte diskussion auslösen kann .... : wunder:

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kdm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ein großer Teil der erwerbstätigen Bevölkerung ist von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen und auch Mobbing in der Schule muss als ernsthaftes Problem wahrgenommen werden. Die Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz betreffen nicht nur die Opfer, sondern richten auch ökonomischen Schaden auf betrieblicher und gesellschaftlicher Ebene. Um dem entgegenzuwirken muss jeder Bürger gegen Mobbing vorgehen und die Opfer des Mobbings unterstützen.

Zusätzlich ist es richtig und wichtig Mobbing Opfer auch durch Gesetze zu schützen. Dabei darf aber nicht aus dem Auge gelassen werden, dass Gesetze den Opfern nur im Nachhinein helfen können Sanktionen zu erwirken. Viel bedeutsamer als die Schaffung neuer oder die Verschärfung bestehender Gesetze ist es daher ein Gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem niemand zum Opfer herabwürdigenden Verhaltens wird.

Um dies zu erreichen ist es notwendig, die Öffentlichkeit für das Thema Mobbing zu sensibilisieren. Philipp Rösler " Quelle


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