Tach zusammen,
die Zeitarbeitsfirma xyz ist von der Wohnung (polizeilich gemeldet) 1 km entfernt, als ich anfing war der Einsatzort 8 km entfernt, soweit so gut, der neue ist einfach 42 km entfernt. (dort seit 3 Monaten) Die ZAG hat einen Sammelbus und fährt alle hin, auch gut, allerdings zieht sie jedem pro Tag 5 Euro dafür ab, für sich in die eigene Tasche! STEUERFREI! das sind 100 Euro im Monat, somit habe ich einen Nettolohn, zwischen 690 und 720 Euro. Ist das Rechtens, daß sie das abziehen dürfen? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, desweiteren wirbt die Firma damit, daß bei Einstellung kein PKW erforderlich sei. Sie behaupten aus wirtschaftlichen Gründen ginge das nicht anders. Ist das ein Fall für den Zoll?
Ein paar Fakten und konkrete Antworten wären nett.
Danke
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Wer kennt sich genau aus? Arbeitnehmerüberlassung
29. Juni 2012
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Frage vom 29. Juni 2012 | 16:31
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 15x hilfreich)
Wer kennt sich genau aus? Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 29. Juni 2012 | 17:47
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
http://suite101.de/article/zeitarbeit-und-fahrtkostenersatz-a70451
http://suite101.de/article/ausschluss-von-aufwendungsersatz-bei-leiharbeitnehmern-a96772
http://www.hundertprozentich.de/images/stories/einhundertprozentich/tarifvertraege/tv_leiharbeit_bza_igz_kommentierung.pdf
#2
Antwort vom 29. Juni 2012 | 17:51
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 15x hilfreich)
Es geht ja nicht unbedingt um den Fahrtkostenersatz, sondern darum, ob sie täglich das Geld abziehen dürfen und dann auch noch steuerfrei, ohne schriftliche Erlaubnis vom Lohn abziehen dürfen?
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#3
Antwort vom 29. Juni 2012 | 18:10
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
quote:
Es geht ja nicht unbedingt um den Fahrtkostenersatz, sondern darum, ob sie täglich das Geld abziehen dürfen
Man muss natürlich ein bisschen mitdenken und die enstprechenden Schlüsse ziehen, dann sollte die Frage selbst beantwortet werden können.
quote:
und dann auch noch steuerfrei,
Wieso eigentlich steuerfrei? Wird das vom brutto oder vom netto abgezogen?
#4
Antwort vom 29. Juni 2012 | 18:18
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3493x hilfreich)
quote:
Ist das Rechtens, daß sie das abziehen dürfen?
NEIN !!!
Zur Begründung:
1) Es existiert keine vertragliche Vereinbarung.
2) Die verbundenen Fahrkosten entstehen ausschl. auf Veranlassung und im Interesse des Verleihers und können nicht vom Leih-AN beeinflusst werden.
Fazit:
Sie können die bereits gezahlten Gelder zurückfordern!
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-- Editiert hamburger-1910 am 29.06.2012 18:19
#5
Antwort vom 29. Juni 2012 | 18:50
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 15x hilfreich)
Vom Netto wird es abgezogen,
mir ist durchaus klar, daß ICH normal die Ansprüche stellen kann, tag für tag wird mir jedoch versucht das gegenteil weißzumachen
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#6
Antwort vom 29. Juni 2012 | 20:10
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
quote:
Vom Netto wird es abgezogen,
Dann wurden die 5 Euro doch schön lohnversteuert und auch SV-Beiträge dafür berechnet.
quote:
mir ist durchaus klar, daß ICH normal die Ansprüche stellen kann, tag für tag wird mir jedoch versucht das gegenteil weißzumachen
Das ist leider normal bei Leiharbeit.
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