Wer kennt sich gut mit dem Thema Zeitarbeit und den neuen Tarifverträgen aus?

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
F1409
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)
Wer kennt sich gut mit dem Thema Zeitarbeit und den neuen Tarifverträgen aus?

Hallo,

wer kennt sich gut mit dem Thema Zeitarbeit und den neuen Tarifverträgen aus?
Ich suche jemanden, der mir vielleicht eine bestimmte Passage in einem Vertrag verklickern kann.
Leider ist die Firma nicht in der Lage einheitliche Äusserungen von sich zu geben, mal hört man dieses, mal jenes.
Mich würde auch interessieren wie folgende Situation zu sehen ist:
1. Kann die Zeitarbeitsfirma ohne bisherige Ankündigung verlangen, dass man nicht wie bisher jeweils einen halben Tag Urlaub nimmt für Heiligabend und Silvester, sondern je einen ganzen Tag?
2. Ist es die Regel, dass man im Januar nur 2 Tage Urlaub nehmen darf, weil man angeblich rechnerisch gesehen nur Anspruch auf diese 2 Tage hat? Der Jahresurlaub beträgt 24 Tage, wobei die Firma sich das Recht behält über 4 Tage davon zu verfügen, also hat man nur 20 Tage.
Was wäre denn, wenn man eine Woche Winterurlaub machen will? Dann ginge das aus diesem Grund etwa nicht?
Ich bitte dringend um Antwort, da so manche Sachen bei dieser Firma langsam aber sicher immer suspekter vorkommen, da div. Regelungen manchmal von heute auf morgen geändert werden. Bisher war es nämlich nie ein Thema mit dem Urlaub,nur soviel im Monat zu nehmen, wie man rein rechnerisch Anspruch hätte.
Ich hoffe sehr, dass mir jemand antwortet, denn das alles und einiges mehr liegt mir sehr im Magen.
Vielen Dank.

C1409

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 161x hilfreich)

Also generell sind Heiligabend und Sylvester normale Arbeitstage, folglich müßte man eigentlich so oder so einen ganzen Urlaubstag darauf verbraten... für gewöhnlich wird aber (ausser Einzelhandel) nur bis 12 Uhr gearbeitet, also hat es sich in den meisten Firmen eingespielt, nur 1/2 UL zu nehmen.

Wie das mit Punkt 2 ist... ich könnte mir vorstellen, daß es rein rechtlich tatsächlich so ist, daß Du nur Tage nehmen darfst, auf die Du zu dem Zeitpunkt "Anspruch" hast... andererseits werden zuviel genommen ja (solltest Du z.B. Ende Januar austreten und zuviel UL genommen haben) mvom letzten Gehalt abgezogen werden.

Wahrscheinlich hilft Dir das nicht wirklich weiter aber mehr weiß ich dazu leider nicht.

P.

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 271x hilfreich)

bei uns ist es so geregelt, dass der 24. und der 31. 12. ganz normale Arbeitstage sind. Auch wenn diejenigen, die Dienst haben, nur bis um 13:00h arbeiten - die, die Urlaub haben, müssen einen ganzen Tag nehmen!

Ansonsten gilt die Regelung, dass der AN 4/5 seines Jahresurlaubes selbst festlegen darf - bei 1/5 hat der AG ein Einspruchsrecht. UND bevor ich nicht mindestens die Probezeit überstanden habe, darf ich gar keinen Urlaub nehmen! Besteht lediglich ein Zeitarbeitsvertrag - vielleicht über 12 Monate - dann kann der AN lediglich den Urlaub in Anspruch nehmen, der von den Arbeitsmonaten her angefallen ist - i.d.R. 2 Tage pro Monat. Wenn du also von mir aus im Oktober angefangen hast zu arbeiten, dann hast du im Januar Anspruch auf 8 Tage. Das ist 1/4 deines Jahresanspruchs. Bei 1/5 darf der AG wie gesagt Einspruch erheben - also bist du wieder bei deinen 2 Tagen!
Ist m.E. korrekt von der Firma gerechnet.
Wie ist denn die Urlaubsregelung laut Vertrag geregelt?

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#3
 Von 
F1409
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die schnellen Antworten.
Ich bin unbefristet angestellt seit fast 1,5 Jahren. Somit fällt das mit der Probezeit schonmal raus.
Es geht sich mir eigentlich nur darum, ob die Firma immer nach Belieben diese ganzen Sachen ändern kann.
Zumal ich auch mit den Formulierungen im neuen Tarifvertrag nicht ganz zurecht komme und immer wieder widersprüchliche Aussagen bekommen habe, seitens meiner Firma.
Hat jemand auch einen Tarifvertrag mit dem Zusatz bzgl. dem Stundekonto, wo Plus und Minusstunden gesammelt werden?
Wie ist das mit Auszahlung und Freizeitausgleich da geregelt? Es würde mich sehr interessieren. Denn mein Vertrag ist etwas ungenau für mich definiert, d.h. in einem Absatz steht es und im Absatz danach kann man es wieder anders verstehen. Und leider sind die bei meiner Firma nicht in der Lage das richtig zu erklären.
Vielen Dank im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45031 Beiträge, 16027x hilfreich)

Wenn Du länger als ein halbes Jahr beschäftigt bist, dann hast Du bereits im Januar ein Anrecht auf des gesamten Jahresurlaub.

Urlaub kann allerdings aus betriblichen Gründen abgelehnt oder für bestimmte Zeiten ausgeschlossen werden.

Wenn z.B. das Hauptgeschäft im Januar läuft, kann der Betrieb eine Urlaubssperre verhängen. Auf so etwas musst Du bei der Planung Deines Winterurlaubes Rücksicht nehmen.

Nur deswegen max. 2 Urlaubstage im Januar zu gewähren, weil man sich bis dahin nicht mehr erarbeitet hat, ist jedoch nur in der Probezeit zulässig.

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#5
 Von 
F1409
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke. Das wollte ich nämlich wissen.
Weil es kann ja nicht angehen, dass solche Sonderregelungen anscheinend nur bei mir getroffen werden.

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