Wer zahlt in diesem Fall Gerichtsgebühren?

16. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ananasrecht123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer zahlt in diesem Fall Gerichtsgebühren?

Eine Bekannte hatte im letzten Jahr mit ihrem Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren führen müssen, weil er ihr die Gehaltsabrechnungen mit einer Überstundenabrechnung nie gegeben hat und auch kein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt hat. Da sie eine Rechtsschutzversicherung hatte, nahm sie sich einen Anwalt und verklagte den ehem. Arbeitgeber auf Herausgabe der Gehaltsabrechnungen und eines qualifizierten Zeugnisses.

Im Gerichtsverfahren ist die Beklagte gar nicht erschienen und der Richter ordnete die Herausgabe dieser Dokumente an. Das tat der ehem. Arbeitgeber auch und schickte ihr die Abrechnungen und das Zeugnis.

Die Bekannte ist gleich im Anschluss in den Ostblock ausgewandert. Ich persönlich hätte noch weiter prozessiert, denn die Überstundenabrechnungen waren völlig unklar und im Zeugnis stand auch nichts zum Verhältnis zum Arbeitgeber drin. Sie wollte es aber so und war froh, überhaupt etwas erhalten zu haben.

Nun ist sie schon gut 8 Monate im Ostblock und an ihre ehem. Adresse kam im Juli ein Brief vom Arbeitsgericht, den ich über sieben Ecken von der ehem. Vermieterin geöffnet erhalten habe. Da steht drin, dass beabsichtigt wird, den Gebührenstreitwert auf 3.500 Euros festzusetzen und dass ihr die Gelegenheit gegeben wird, Einwendungen zu erheben. Diese seien aber nicht zwingend notwendig. Ferner steht, dass dieser Betrag nicht unbedingt der zu zahlende Betrag sei; vielmehr diene er der Berechnung von Gerichtskosten.

Nun ist die Frau schon lange im Ausland und niemand weiß genau, wo sie ist. Es sieht auch so aus, als hätte man sie schon davor angeschrieben und sie hat vermutlich nichts bekommen, weil sie dort ja nicht mehr wohnt.

Frage 1: Weswegen wurde dieses Schreiben direkt an die Klägerin und nicht an ihren Anwalt geschickt?
Frage 2: Die Klägerin hat doch eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Auch wenn sie diese gleich bei der Auswanderung gekündigt hat, gehört das zu einem Fall in der sie versichert war.
Frage 3: Wieso hat die Klägerin Gerichtskosten zu zahlen, wenn sie völlig unschuldig klagen musste und die Beklagte nicht einmal zum Prozess erschien?
Frage 4: Soweit mir bekannt ist, muss der ehem. Arbeitgeber alle Kosten übernehmen, wenn sie sonst keiner übernimmt. Ist das so richtig?
Frage 5: Kann mir jemand sagen, wie hier zu verfahren ist?

Leider stellte sich im nachhinein heraus, dass der Anwalt eine totale Niete war. Er beantwortete keine schriftliche Fragen und ließ sich telefonisch nicht erreichen, obwohl er von der Versicherung doch recht gut bezahlt wurde.

-- Editiert von User am 16. August 2025 23:15




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3119 Beiträge, 1259x hilfreich)

Die Gerichtskosten wurden bereits vor dem Prozess gezahlt, sonst hätte er nicht einmal begonnen.
Also: Nicht über eine (fremde !) Rechnung den Kopf zerbrechen. Wobei das ja noch nicht einmal eine Rechnung ist...
Es kann sein, dass ggf. höhere Gerichtskosten anfallen, als beim Vorschuss gefordert wurde. Dann (und erst dann) kann man sich das noch einmal anschauen.

Generell muss das Gericht aber nicht mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen, sondern mit den Prozessbeteiligten. Und, da scheinbar nicht zu 100% gewonnen wurde, muss auch die Klägerin ihren Anteil zahlen.

Da die Klägerin ja untergetaucht ist, kannst du gar nicht irgendwie verfahren.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Das stimmt so nicht ganz. Wir haben es mit einem Arbeitsgerichtsverfahren zu tun; da werden in der Regel keine Vorschüsse erhoben. Die Abrechnung erfolgt dann eben wie hier nach Abschluss des Verfahrens. Das wird jetzt geregelt. Da wohl ein Versäumnisurteil ergangen ist, gehe ich davon aus, dass der Gegenseite die Kosten auferlegt werden. Aber, involviert sind in diesen Vorgang immer die Parteien. Ob eine Partei einen Kostenträger hat, das interessiert diese Partei, und ist deren Angelegenheit, nicht jedoch die des Gerichts.

Noch zwei Anmerkungen: das Verfahren ist mit dem Urteil abgeschlossen. wenn die Klägerin etwas weiteres von ihrem Ex-Arbeitgeber gewollt hätte, hätte sie erneut klagen müssen. Und, ob der Anwalt eine Niete ist, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Du das beurteilen kannst. Er darf dritten Personen keinerlei Auskünfte erteilen, nicht mal, ob das Mandat noch besteht. Schon mal was von Verschwiegenheitsverpflichtung gehört?

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39145 Beiträge, 6436x hilfreich)

Zitat (von Ananasrecht123):
dass ihr die Gelegenheit gegeben wird, Einwendungen zu erheben.
Das ist wohl etwas spät, vllt. wanderte das Schreiben noch innerhalb D.
Wo der Ostblock heutzutage beginnt und endet, ist bei dieser Frage hier zum Glück völlig irrelevant. :smile:

Was mir dazu ganz un-juristisch und völlig verfahrens-frei einfällt:

- ICH würde mir solche Fragen wie in 1-4 gar nicht stellen.

- zu 5: ICH würde in einem kurzen formlosen Schreiben dem Arbeitsgericht zum AZ xx mitteilen, dass meine Bekannte Frau A seit xxDatum in ihr Herkunftsland ausgereist sei und weder ihre Vermieterin noch ich ihre Aufenthaltsadresse wüssten.

Das Gericht weiß das dann sicher zuzuordnen.
Evtl. Ablage P

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Ananasrecht123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Noch zwei Anmerkungen: das Verfahren ist mit dem Urteil abgeschlossen. wenn die Klägerin etwas weiteres von ihrem Ex-Arbeitgeber gewollt hätte, hätte sie erneut klagen müssen. Und, ob der Anwalt eine Niete ist, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Du das beurteilen kannst. Er darf dritten Personen keinerlei Auskünfte erteilen, nicht mal, ob das Mandat noch besteht. Schon mal was von Verschwiegenheitsverpflichtung gehört?


Es hat aber kein Urteil gegeben. Eigentlich ist alles im Sande verlaufen. Die Beklagte wurde aufgefordert, die Gehaltsabrechnungen vorzulegen und ein Zeugnis auszustellen. Dieser Forderung kam die Beklagte nach, indem sie die Unterlagen direkt an die Klägerin sandte und diese auch noch das Gericht informieren musste. Der Anwalt empfahl, gegen unklare Gehaltsabrechnungen und das Zeugnis zu klagen und als die Klägerin das hörte, bekam sie es mit er Angst zu tun und ging schnell nach Hause in den Ostblock. Die hatte die Nase voll von Sklavenhaltern und Gerichten, zu denen man ihr geraten hatte.

Der Anwalt hatte gesagt, dass die Versicherung alle Kosten deckt, die zu dieser Geschichte gehören, denn zum Zeitpunkt der Klage war sie ja versichert. Er ließ sich weder telefonisch noch schriftlich erreichen und sein Büro versicherte immer wieder einen Rückruf, der nie kam. Damit meine ich nicht einen Rückruf bei mir, sondern bei der Klägerin, die damals ja noch hier wohnte. Er hätte sie damals etwas besser aufklären können , so z.B. dass die Reklamation von Unklarheiten in den Gehaltsabrechnung und das lückenhafte Zeugnis ein neues Verfahren erfordern und das nicht versichert ist, wenn sie die Versicherung kündigt. Es war ihm ja bekannt, dass sie gehen wollte und die Frage "Versicherung weiterzahlen oder nicht" ist ihm sehr klar gestellt worden.

Was ich beurteilen kann und was nicht, das weiss ich am besten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41800 Beiträge, 14613x hilfreich)

Ein Gerichtsverfahren verläuft nicht im Sande. Es ist zum Abschluss gekommen, sonst würden jetzt nicht Streitwert festgesetzt und dann eben die Kosten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ananasrecht123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Gerichtsverfahren verläuft nicht im Sande. Es ist zum Abschluss gekommen, sonst würden jetzt nicht Streitwert festgesetzt und dann eben die Kosten.


Dann muss der Anwalt ohne Genehmigung die Klage zurückgezogen haben. Letztendlich waren die Gehaltsabrechnungen und die Zeugnisse ja da.

Wenn keine weitere Idee kommt, werde ich den Rat von Anami folgen. Evtl. kommt dann nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18805 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 1: Weswegen wurde dieses Schreiben direkt an die Klägerin und nicht an ihren Anwalt geschickt?

Sehr wahrscheinlich hat der Anwalt dem Gericht mitgeteilt, dass das Mandat zwischenzeitlich beendet wurde.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 2: Die Klägerin hat doch eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Auch wenn sie diese gleich bei der Auswanderung gekündigt hat, gehört das zu einem Fall in der sie versichert war.

Gerichte rechnen nie direkt mit Versicherungen ab.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 3: Wieso hat die Klägerin Gerichtskosten zu zahlen, wenn sie völlig unschuldig klagen musste und die Beklagte nicht einmal zum Prozess erschien?

In dem Schreiben steht doch überhaupt nicht, dass die Klägerin Gerichtskosten zu zahlen hat.
Im Schreiben geht es um die Festsetzung des Streitwertes. Am Streitwert orientieren sich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten (sowohl die Anwaltskosten der Klägerin als auch die Anwaltskosten des beklagten Arbeitgebers). Deshalb haben beide Seiten ein Mitspracherecht - auch die Seite, die nichts zahlen muss.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 4: Soweit mir bekannt ist, muss der ehem. Arbeitgeber alle Kosten übernehmen, wenn sie sonst keiner übernimmt. Ist das so richtig?

Jein.
Wenn die Beklagtenseite nicht erscheint, ergeht ein Versäumnisurteil. Bestandteil des Versäumnisurteils ist regelmäßig, dass der nicht erschienene Beklagte die Kosten zu tragen hat. Beim Arbeitsgericht gibt es aber die Besonderheit, dass jede Seite die eigenen Anwaltskosten selbst trägt - egal wie das Verfahren ausgeht. D.h. die Klägerin muss die eigenen Anwaltskosten tragen, hat dafür aber die Versicherung. Der Beklagte zahlt auch seine eigenen Anwaltskosten (falls er überhaupt einen Anwalt hatte) und die Gerichtskosten.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 5: Kann mir jemand sagen, wie hier zu verfahren ist?

Man kann das Schreiben guten Gewissens einfach ignorieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 1: Weswegen wurde dieses Schreiben direkt an die Klägerin und nicht an ihren Anwalt geschickt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, vielleicht hat der Anwalt das Mandat beendet, Fehler in der Geschäftsstelle ....

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 2: Die Klägerin hat doch eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. Auch wenn sie diese gleich bei der Auswanderung gekündigt hat, gehört das zu einem Fall in der sie versichert war.
Mag sein, interessiert aber das Gericht nicht. Die Kostenfestsetzung erfolgt gegenüber den Parteien.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 3: Wieso hat die Klägerin Gerichtskosten zu zahlen, wenn sie völlig unschuldig klagen musste und die Beklagte nicht einmal zum Prozess erschien?

Inwieweit eine Partei die Kosten zu tragen hat, hängt sehr vom Verlauf des Prozesses und ggf. Kostenvereinbarungen ab. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich mir darüber überhaupt keine Gedanken machen. Davon abgesehen ist dieses Schreiben nur eine Anhörung der Parteien vor Festsetzung des Streitwerts der Höhe nach. Auf dieses Schreiben kann man antworten, muss aber nicht. Anwälte machen das manchmal wenn Sie meinen, dass die Höhe des Streitwert falsach ist, weil sich danach ihre Gebühren berechnen.

Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 4: Soweit mir bekannt ist, muss der ehem. Arbeitgeber alle Kosten übernehmen, wenn sie sonst keiner übernimmt. Ist das so richtig?

Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett?
Zitat (von Ananasrecht123):
Frage 5: Kann mir jemand sagen, wie hier zu verfahren ist?

Ja, in die Tonne damit.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ananasrecht123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Also: Ablage Papierkorb.

Danke.

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