Wer zahlt wenn das Krankengeld ruht

30. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chaffi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt wenn das Krankengeld ruht

Mahlzeit, ich habe einfach keine Antwort gefunden.

Weil ich offene Beiträge bei der Krankenkasse hatte haben meine Leistungen geruht. Gleichzeitig war ich Krank geschrieben und habe den Arbeitgeber gewechselt und ahtte vergessen meine Selbstsändigkeit aus einer Zeit vor meinem EX Arbeiter abzumelden, dementsprechend wurde der Maximal satz bei der Krankenkasse berechnet.
So lange haben meine Leistungsansprüche geruht, was aber nun geklärt ist.

So war ich jetzt z.b..(angaben stimmen mit der Realität nicht überein..)

ab 07.05 - 30.07.2030 noch angestellt, aber mit 2 Wochen unterbrechung Krankgeschrieben.
Ja die Diagnosen waren die gleichen. ab dem 01.06 bis 30.06.2030 wurde ich nich vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Ab dem 01.07 - 31.07.2030 habe ich weder Geld vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse bekommen.
Und stand dann im Folge Monat ohne Geld da.

Ich dachte das ich Anspruch auf Krankengeld habe, aber am Telefon wurde mir gesagt das dies nicht der Fall ist weil das erst ab den Zeitraum zählt ab denen die Beitragsleistungen geklärt sind und wurde darauf verwiesen das mein Arbeitgeber eigentlich zahlen müsste.

Kann mir wer dabei helfen ob das überhaupt stimmt??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36871 Beiträge, 6216x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18756 Beiträge, 6869x hilfreich)

Zitat (von Chaffi):
Angaben stimmen mit der Realität nicht überein

Das ist wohl wahr. Vor allem aber sind die Angaben wenig geeignet, den Vorgang zu erhellen.
Vorausgesetzt sei, dass ein Zusammenhang mit Arbeitsrecht besteht - was vorerst gelten mag, insofern die KK auf die Zuständigkeit des AG verweist.

Zitat (von Chaffi):
[1] ab 07.05 - 30.07.2030 noch angestellt, aber mit 2 Wochen unterbrechung Krankgeschrieben.
[2] Ja die Diagnosen waren die gleichen.
[3] ab dem 01.06 bis 30.06.2030 wurde ich nich vom Arbeitgeber ausbezahlt. { verstehe ich nicht }
[4] Ab dem 01.07 - 31.07.2030 habe ich weder Geld vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse bekommen.
[5] Und stand dann im Folge Monat ohne Geld da.

Deine Angaben sind ein einziger Verhau; schauen wir uns das Chaos einmal an:
- du bist seit geraumer Zeit krank geschrieben, immer dieselbe Diagnose, folglich hätte es Entgeltfortzahlung geben müssen, außer in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung.
Es fehlen Angaben zu deiner Beschäftigungsdauer, aber auch zur Dauer deiner AUB bzw. zum Ende der 42 Tage Entgeltfortzahlung.
- Du hast weder im Juni noch im Juli Geld vom AG bekommen; diese Formulierung[3] nich vom Arbeitgeber ausbezahlt versteh ich nicht. Im Juli weder vom AG noch von der KK
- ... und offenbar auch nicht im August (Folgemonat) [5]

Das der Krankengeldanspruch ruht bei gewissen Unklarheiten, ist eine Sache - es bedeutet aber Zahlung, sobald die Dinge geklärt und bereinigt sind, oder? Wann hast du denn wieder und für welche Zeit Geld von der KK bekommen.
Mit einer übersichtlichen Darstellung könnte sich vll. ergeben, ob dein AG noch in der Pflicht ist oder war für irgendwelche Zeiträume.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chaffi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

okay dann halt so,

ich war vom 21.02 bis zum 30.09.2023 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
und war leider vom 07.07.2023 bis zum 22.09 krank geschrieben.
Am 30.09 haben sich unsere Wege getrennt.
bis zum 01.09.2023 hat mein Arbeitgeber noch normal bezahlt.
Am 01.10.2023 kam eine Lohnabrechnung mit 0 Euro Auszahlungsbetrag.

Ich selber bin davon ausgegangen das ich Krankengeld kriege.
Ich habe als Pflegekraft für 6 Monate auf Honorar Basis gearbeitet( vom 01.09.2022 - 21.02.2023), aber sagen wir mal...ich hatte Burnout und mich da schon um nix mehr gekümmert. Deswegen haben sich Beitragszahlungen bei der Krankenkasse gestapelt.
Seit dem 15.10 ist mein Versichertenstatus geklärt.

Selbstverständlich habe ich nachgefragt ob ich nun Krankengeld oder Lohn bekomme.
Die Antwort von der Krankenkasse..." Aufgrund der Tatsache das meine Leistungen wegen meiner offenen Beiträge geruht haben, habe ich erst wieder Ansprüche (wie z.b das Krankengeld ) erst ab dem 15.10.2023.
Soll halt heissen das ich ab den 01.09.2023 bis zum 30.09.2023 kein Anspruch darauf habe.
Aber sie meinte aber auch gleichzeitig das in dem Fall(vom 01.09 -30.09) mein Arbeitgeber fortzahlungen zu leisten hat.

Das ganze klingt so kurios das ich mir immernoch nicht sicher bin ob es jetzt noch sinn macht bei meinem Arbeitgeber anzuklopfen...weil ich keine ahnung ob das stimmt.

Alles das was ich bei google dazu gefunden habe verstehe ich nicht.



-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18756 Beiträge, 6869x hilfreich)

Zitat (von Chaffi):
vom 07.07.2023 bis zum 22.09 krank

Wenn Freitag, der 7. Juli der erste Krankheitstag war, läuft die Entgeltfortzahlung 42 Werktage, also bis 05. September. Bis zum 05/09/23 hätte dein AG also Entgeltfortzahlung zu zahlen gehabt, danach wäre bei weiter bestehender Krankheit bis zum 22/09 die KK dran gewesen, hätte nicht das Desaster mit den ausstehenden Beiträgen bestanden.

Zitat (von Chaffi):
Am 30.09 haben sich unsere Wege getrennt.

Wieder so eine unklare Formulierung (wer hat denn gekündigt?), und es bleibt noch eine Lücke: Wenn die AUB bis 22/09 galt - was ist mit der Zeit ab 22/09 bis 30/09?
Hast du wieder gearbeitet? Wenn ja, wäre für die Zeit freilich Lohn fällig. Desgleichen, wenn du etwa Urlaub gehabt hättest.

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