Werbespot nach Ausscheiden aus dem Unternehmen

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
conzept
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbespot nach Ausscheiden aus dem Unternehmen

Hallo,

ich habe bis vor 2,5 Monaten bei einem jungen Unternehmen (StartUp) als Angestellter im Vertrieb gearbeitet.

Während meiner Tätigkeit wurde von einer professionellen Agentur ein Kinowerbespot gedreht, in dem ich auch aktiv mitgewirkt habe.

Nachdem ich nun das Unternehmen verlassen habe, wurde mir vor ein paar Tagen von einer Bekannten mitgeteilt, dass die Werbung in den ersten Kinos gestartet ist.

Die Werbung ist sehr provokant und könnte, sollte dies mein jetziger Arbeitgeber sehen, wohl zu einiger "Verwirrung" und im schlimmsten Fall sicher zu einer Kündigung führen.

Sehr bemerkenswert finde ich auch, dass ich den Spot nicht ein einziges Mal selbst gesehen, geschweige denn für die Austrahlung freigegeben habe. Der Aufwand wurde nicht gesondert vergütet, sondern mit dem normalen Gehalt abgegolten.

Meine Frage:

Habe ich eine Chance die Austrahlung stoppen zu lassen oder besteht vielleicht sogar ein Anspruch auf Entschädigung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
das hat eigentlich weniger mit Arbeitsrecht als mit Urheberrecht und Ziivilrecht/Persönlichkeitsrecht zu tun.

Per Direktionsrecht kann ein Arbeitgeber normalerweise nichts ohne Weiteres Bilder von Mitarbeitern veröffentlichen.

Kommt stark auf den Einzelfall an, und ob ein Einverständnis vorliegt.

Bitte mal näher ausführen, inwieweit der AG da annehmen kann, dass ein Einverständnis vorliegt und was da schlimm sein soll.

Einen Unterlassungsanspruch kann man jeder Zeit stellen oder gar eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. (Hier wäre wohl das Amtsgericht zuständig)
Ggfs. muss man aber klagen und nur bei Aussichten bekommt man seine Auslagen auch wieder, wenn nämlich der Belangte verurteilt wird.
Ggfs. kann sich der eigenen Anwalt seine Unkosten auch vom Verursacher via Unterlassungserklärung mit Kostennote zukommen lassen.


Gerade bei jungen Unternehmen überwiegt die Begeisterung oft das Realiltäts- und Rechtsbefinden.
Womöglich wäre ein Übergabe-Einschreiben mit Rückschein erstmal der bessere Weg, wo man die Herausnahme seine Person (mit Datum von sagen wir drei Werk-Tagen) fordert. Für den Fall des untätigen Fristverstreichenlasen wird man sonst umgehend rechtliche Schritten incl. Schadensersatzforderungen ankündigen.




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#2
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich erinnere mich jetzt warum ich mich bei unserem letzten Firmenvideo gedrückt habe.

Spaß mal bei Seite. Wenn Du aktiv mitgemacht hast und dazu dich bereiterklärt hast sehe ich keine Chance.

Weiterhin sehe ich das Problem, dass du nicht sofort etwas unternommen hast diesen Spot mit dir zu verhindern. Zwischen Erstellung und Ausstrahlung liegen ja bestimmt nicht nur ein paar Tage. Weiterhin - setzte ich mal voraus - ist der Firmenwechsel nicht innerhalb ein paar Tagen gekommen.

Filmaufnahmen, Fotos und das Internet vergessen nie! Deshalb sollte man immer überlegen, was man bei diesen dreien macht!

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