Ich arbeite in der Altenpflege in Blöcken von 5-7 Tagen (auch am Wochenende).
Wenn ich aber an einem Wochenende krankgeschrieben bin, bekomme ich diese Zeit nicht vergütet.
In meinem Arbeitsvertrag steht : "Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag".
Die Zeit am WE wird mir korrekt abgerechnet.
Wenn ich aber am Wochenende krank geschrieben bin wird es als Fehlstunden gerechnet auch wenn ich im Dienstplan an diesen Tagen eingeteilt bin.
Sagt mir bitte eure Meinung dazu
Werden Krankheitstage am Wochenende nicht bezahlt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wenn aufgrund einer Erkrankung die planmäßige Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann, muss der AG Lohnfortzahlung leisten. Und auch, wenn dein AG es anders handhaben möchte, so muss er trotsdem die ausgefallene Arbeitszeit vergüten.
Die spannende Frage ist nur, wie sehr Du dieses Recht durchsetzen möchtest, denn so ein AG gibt in den seltensten Fällen einfach nach und zahlt brav. Die meisten benötigen die Aufforderung durch einen Anwalt/Gericht; was sich natürlich nicht so gut in der AG/AN-Beziehung auswirkt.
Sternchen
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@sternchen123,
"Die spannende Frage ist nur, wie sehr Du dieses Recht durchsetzen möchtest, denn so ein AG gibt in den seltensten Fällen einfach nach und zahlt brav."
Stimmt natürlich, man kann sich auch als Arbeitnehmer immer alles gefallen.
Ich wüßte nur nicht, wieso. Es gibt viele erfolgreiche Wege, sich zur Wehr zu setzen, hier könnten sogar Gespräche hilfreich sein.
@missyhei:
Sie können einfach mal ein klärendes Gespräch zu den Arbeitszeiten mit Ihrem Chef führen. Da als Arbeitstage ja Montag bis Freitag vertraglich vereinbart wurden, und Sie nur aus lauter Nettigkeit auch am WE gearbeitet haben (das müssen Sie nicht aufgrund des Vertrags!), gäbe es in meinen Augen zwei Möglichkeiten, die Sie anbieten können:
1. Sie arbeiten nicht mehr, genau wie es im Vertrag steht, am Wochenende.
Dann gibt es auch kein Problem mit der Berechnung im Krankheitsfall.
oder
2. Sie sind weiterhin bereit, am Wochenende zu arbeiten, aber nur, wenn die Abwesenheit im Krankheitsfall korrekt bezahlt wird.
Sollte der Arbeitgeber meinen, seine Berechnung wäre rechtmäßig, soll er doch bitte mal die Rechtsgrundlage nennen.
Eine Personalvertretung gibt es nicht?
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" Don`t feed trolls"
-- Editiert am 31.01.2010 22:20
-- Editiert am 31.01.2010 22:22
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... der grundsatz ist erst einmal, dass kranke so zu stellen sind, wie wenn sie gearbeitet hätten. insofern gibt es keinen zweifel, dass krankheitstage zu bezahlen sind, wenn sie zeiten betreffen, in denen man nach dienstplan o.ä. zur arbeit eingeteilt ist. das lässt sich ja auch entsprechend belegen.
mir scheint auch, dass ein gespräch mit der pdl dazu angesagt ist, gleichzeitig solltest du von der verwaltung die nachzahlung der fälschlichen minusstunden schriftlich fordern.
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