Werkstudent Abrechnungsart

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
alejandro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudent Abrechnungsart

Ich habe vor ein paar Wochen bei einer Firma als Werkstudent angefangen. Jetzt muss ich mich entscheiden, wie die Abrechnung erfolgt. Entweder ich erledige das mit einer Lohnsteuerkarte oder mit Rechnung.

Frage: Ist das vom Arbeitsverhältnis ein Unterschied oder bin ich wenn ich eine Rechnung austelle nur scheinselbständig?

Besteht sonst im Allgemeinen was Ansprüche, rechtliche Verpflichtungen usw. angeht ein Unterschied?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Ob du scheinselbständig bist, können wir nicht beurteilen. Schau dir die Kriterien dafür mal im i-net an. Da gibts genug Infos bei google drüber.

Unterschied zwischen selbständig und Arbeitnehmer? Ja natürlich.

- bezahlter Urlaub
- Entgeltfortzahlung (Krankeit/Feiertage)
- Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz, Schwangere, Schwerbehinderte)
- Pflichtversicherung (und damit 'automatische' Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse)

... gibts für Selbständige z.B. nicht.

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#2
 Von 
alejandro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort

Ja, ich hab mich schon ein wenig erkundigt, aber da ich nicht mit dem deutschen Recht vertraut bin, habe ich dann ganz unterschiedliche Sachen gelesen.

Wie ich es verstanden habe, müsste ich ja um eine Rechnung austellen zu können zuerst ein Gewerbe anmelden und da ich keine weiteren Kunden hätte, wäre ich ja bloß scheinselbständig. So habe ich es verstanden. Oder ist mit einer Rechnung ausstellen etwas anderes gemeint? Was ist das übliche Abrechnungsverfahren bei Werkstudenten mit flexiblen Arbeitszeiten?

0x Hilfreiche Antwort

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