Werkstudent: Weihnachtsgeld und Urlaub?

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hammerschmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Werkstudent: Weihnachtsgeld und Urlaub?

Hallo,

seit 14 Monaten arbeite ich als Werkstudent für eine (größere) Firma. Nun erreicht mich ein Rundschreiben zum Thema Weihnachtsgeld und weist folgende Regelung auf:

"[...] Mitarbeiter außerhalb des beschriebenen Geltungsbereichs erhalten Weihnachtsgeld, wenn und soweit dies jeweils kollektive und individuelle Regelungen vorsehen."

Der beschriebene Geltungsbereich bezieht sich auf Tarifmitarbeiter. Die geltende Tarifvereinbarung schließt Werkstudenten jedoch explizit aus. In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zum Thema Weihnachtsgeld - ebenso keine Regelung zum Thema Urlaub. Lediglich regelmäßige Arbeitszeit (20 Std.) und Tätigkeitsbereich sind vereinbart.
Ich bin in meiner Abteilung einziger Werkstudent und in den allgemeinem Arbeitsablauf fest eingebunden.

Habe ich trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld und bezahlten Urlaub?

Wer kann helfen, oder hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na wenn Werkstudenten explizit ausgeschlossenw erden, haben Sie auch keinen Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hammerschmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, ich formuliere etwas genauer ...

Werkstudenten sind aus dem Tarifgeltungsbereich ausgeschlossen. Aber das heißt ja gerade, dass für mich oben stehende Regelung gilt! Also:
Außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifverträge erhalte ich dann Weihnachtsgeld, wenn kollektive oder individuelle Vereinbarungen das vorsehen. Eine individuelle Vereinbarung habe ich nicht.
Worauf könnte sich denn eine kollektive Regelung beziehen? Etwa: "Alle Teilzeitkräfte erhalten Weihnachtsgeld!"?

Ich gehöre als Werkstudent einfach zu keinem Kollektiv. Mir ist auch kein sachlicher Grund bekannt, mich auszugrenzen, ich fühle mich als reguläre Teilzeitkraft.
Greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz?

Was ist, wenn ich einfach der einzige Mitarbeiter bin, für den keine Regelung gilt?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Du bist Teilzeitkraft. Da greift § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine kollektive Vereinbarung ist z.B. eine Betriebsvereinbarung. Gibts dazu was bei euch für Teilzeitkräfte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hammerschmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine weitergehende Betriebsvereinbarung zum
Thema Weihnachtsgeld ist mir nicht bekannt, lediglich das Rundschreiben ging rum (Mitteilung des Personalabteilung an die Mitarbeiter). Natürlich möglich, dass diesem Rundschreiben eine Betriebsvereinbarung zugrundeliegt ...

Im Übrigen sagt die Mitteilung zum Thema Anspruchshöhe, dass Tarif-Mitarbeiter in Teilzeitbeschäftigung das Weihnachtsgeld zeitanteilig erhalten. Ich frage mich aber ja, ob das Rundschreiben überhaupt für mich gilt ...

Was wären denn z.B. "sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen"? (§4 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Und wie sieht es mit Anspruch auf bezahlten Urlaub aus?

Ich könnte ja einfach nachfragen, habe aber bei anderer Gelegenheit schon schlechte Erfahrungen mit Nachfragen gemacht ("Unverschämtheit, das steht nur richtigen Mitarbeitern zu ..."). Da sich nun eine berufliche Veränderung anbahnt, habe ich nun keine Bedenken mehr, Dinge einzufordern die mir zustehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ob Du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, ist durch die komplexe sachlage nur schwer zu beurteilen. Typischerweise werden aber Werkstudenten vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen.

Anspruch auf bezahlten Urlaub hast Du aber mindestens entsprechend des Burlaubsgesetzes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann schreib doch bitte mal, was wortwörtlich zu Werkstudenten im Tarifvertrag steht. Oder den Passus, woraus du schließt, dass es nicht für Werkstudenten gilt.

Was bezahlten Urlaub betrifft, steht dir der gesetzliche Mindesturlaub auf jeden Fall zu. Den Inhalt eures TV kenn ich nicht. Und bis jetzt ist nicht klar inwieweit da Werkstudenten ausgegrenzt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hammerschmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für alle Antworten und Hilfen ... das mit dem Urlaub werde ich sofort angehen!

Hier nun der Passus aus dem Tarifvertrag:

>>§1 Geltungsbereich
Abs 2:
Ausgenommen hiervon sind Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte (§8 SGB IV ).<<

Für Auszubildende gibt es einen eigenen Vertrag, der Rest steht dumm da.

Dass Werkstudenten typischerweise vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden heißt aber doch nicht, dass es ihnen nicht trotzdem zustehen könnte, oder?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Mit "typischerweise ausgeschlossen" meinte ich auch, dass in fast allen Tarifverträgen derartige Klauseln vereinbart wurden.

Das heißt natürlich nicht, dass Dir im Einzelfall nicht doch Weihnachtsgeld zustehen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Hi,
war es nicht mal so, dass wenn Weihnachtsgeld gezahlt wurde, die Firma das dann auch weiterhin zahlen muss?

Ich meine damit, du bist ja 14 Monate schon da, hast du letztes Jahr WEihnachtsgeld bekommen?

Wenn diese regelung noch gilt, dann steht dir doch WG zu,oder?

Ich hoffe, dass ich das jetzt nicht mit was anderem verwechsle. Kann jemand dazu was sagen?!

-----------------
"*Smile for a better Day...:)*

*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

ich habe als Werkstudent immer Weihnachtsgeld bekommen oder zumindest eine Prämie in ähnlicher Höhe.

0x Hilfreiche Antwort

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