Werkstudent beschäftigen

12. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
chingy1984
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Werkstudent beschäftigen

Hallo zusammen,

ich habe demnächst vor ein Startup zu gründen. Da während der Startup-Phase nicht so viel Kapital vorhanden ist, habe ich mir überlegt einen Werkstudenten einzustellen. Weöche vorraussetzung muss man denn als Unternehmen erfüllen, um einen Werkstudenten zu beschäftigen?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

... da sollte dir doch die IHK weiterhelfen können, oder?

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Wenns um Geld geht, lässt sich seit Einführung des verbindlichen Mindestlohns auch mit Werkstudenten nicht mehr wirklich Geld sparen. Zudem stehen sie einem nur Teilzeit zur Verfügung und müssen jederzeit ihr Studium in den Vordergrund stellen.

Diese Seite stellt recht umfassende Infos zur Verfügung:

Beschäftigung von Studenten

Bezüglich der Anforderungen an den Unternehmer möchte ich auch auf die zuständige Kammer bzw. denjenigen verweisen, der bei Gründung des Start-Up-Unternehmens beratend tätig ist.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Weöche vorraussetzung muss man denn als Unternehmen erfüllen, um einen Werkstudenten zu beschäftigen? Gar keine - man muß halt nur die zeitlichen Obergrenzen einhalten. Noch günstiger ist übrigens die Beschäftigung von Altersrentnern - da fällt nämlich der Rentenversicherungsbeitrag weg, und sie können auch Vollzeit arbeiten, was der Werkstudent ja meist nicht kann.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 336x hilfreich)

muemmel, woher nimmst du diese Infos? Meines Wissen zahlen die Rentner selbst zwar diese Beiträge nicht mehr, der Arbeitgeber aber weiterhin, quasi als "Strafe", um nicht aus diesem Grund Rentner zu beschäftigen.

Die wenigsten Abgaben fallen bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis an (für beide Seiten).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Meines Wissen zahlen die Rentner selbst zwar diese Beiträge nicht mehr, der Arbeitgeber aber weiterhin, quasi als "Strafe", um nicht aus diesem Grund Rentner zu beschäftigen. Ich hatte jetzt von der Versicherungsfreiheit der Rentner darauf geschlossen, daß auch der AG nichts zahlt - da befand ich mich wohl im Irrtum...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Gar keine


Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Man braucht eine Betriebsnummer, muss diverse Vorschriften bezüglich des Arbeitsplatzes erfüllen, benötigt das Wissen um Lohnabrechnung + Software zur vorgeschriebenen elektronischen Datenübermittlung (alternativ bezahlt man eine teure professionelle Lohnbuchhaltung), ...

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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