Werkstudentenstelle und Zweitjob Rentenversicherung

19. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 19:37:58
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudentenstelle und Zweitjob Rentenversicherung

Hallo,

ich habe eine Werkstudentenstelle mit 15 h die Woche. Nun möchte ich dazu eine weitere Stelle nehmen mit 10 Stunden. Die Werkstudentenregel kann ich einhalten, da es um die Semesterferien geht.
Der neue AG möchte mich nun leider nicht wie ursprünglich vereinbart als Minijobber einstellen, sondern als Werkstudent. Das Gehalt beläuft sich auf circa 600 Euro.
Folgende Fragen nun:
1) Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, da es sich um ein Zweitjob handelt?

2) Angenommen der AG würde sich darauf einlassen, dass ich etwas weniger Stunden arbeite und somit genau 520 Euro pro Monat verdiene (also nach der neuen Minijob-Regel), könnte ich mich dann in jedem Fall von der RV befreien lassen, falls es unter 1) nicht funktioniert)?

Also gelten grundsätzlich die Regeln eines Minijobs, wenn man unter bzw. gleich dem Betrag eines Minijobs verdient, aber dieser nicht als solcher angemeldet ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Mit 600 Euro liegst du jedenfalls klar über der 520-Euro-Grenze - Minijob/Befreiung von der RV kann also nicht funktionieren. Wenn dein AG mitspielt, kannst du dich im Minijob von der RV befreien - aber das solltest du dir gut überlegen, denn die Einzahlungen und die RV-Zeit können dir später fehlen.
Die Entscheidung ist es m.E. wert, dass du dich bei der RV beraten lässt - das geht inzwischen ganz komfortabel und die rechnen dir genau aus und vor, was die eine oder andere Entscheidung bedeutet. JETZT ist die Zeit, für das Alter zu sorgen.

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#2
 Von 
guest-12329.09.2022 19:37:58
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es denn die Option, dass ich unter 520 € verdiene, aber die Stelle als Werkstudentenstelle läuft und nicht als Minijob?
Wenn ich es dadurch versteuern müsste, wäre das kein Problem, da ich mir die gezahlten Steuern ja wieder holen kann.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32878 Beiträge, 17267x hilfreich)

Gibt es denn die Option, dass ich unter 520 € verdiene, aber die Stelle als Werkstudentenstelle läuft und nicht als Minijob? Sicher - nur ist dann da der ganz normale RV-Beitrag von 9,3 % zu zahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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