Werkstudententätigkeit und Exmatrikulation

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522621-95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Werkstudententätigkeit und Exmatrikulation

Guten Tag,

ich bin derzeit als Werkstudent tätig, aber plane mein Studium abzubrechen und eine Ausbildung in einem anderen Betrieb zu beginnen. Zu diesem Punkt findet sich keine Angabe im Arbeitsvertrag, deshalb die Frage: erlischt das Arbeitsverhältnis mit der Exmatrikulation oder gilt die gewöhnliche Kündigungsfrist, die im Vertrag angegeben ist (gesetzliche Vorgaben).

Danke schonmal für jede Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Im Vertrag sollte sich was zum Thema "Vertragsende" / "Kündigung" finden. Was genau steht dort?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go522621-95
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

"Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt."

Sonst nur, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und der Arbeitgeber mich nach der Kündigung freistellen kann.

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