Werkstudentenvertrag kündigen

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.07.2018 19:10:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstudentenvertrag kündigen

Hi @ all

Seit einiger Zeit arbeite ich bei der Firma X als Werkstudent. In absehbarer Zeit mache ich meinen Abschluss.
Nun war ich immer der Meinung das ein Werkstudentenvertrag auto. aufgehoben wird wenn der besagte Student exmatrikuliert wurde (wegen Abschluss).

Nun bin ich meinen Arbeitsvertrag durchgegangen und bin dessen nicht mehr so sicher, dort stehen Sachen wie.

1.) Vertrag geschlossen zwischen Firma X und (Vor-, Nachname) nachfolgend Werkstudent genannt...
2.) ...der Vertrag Endet am xx.04.2019 ohne das es einer Kündigung bedarf.
3.) Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Quartalsende, das Recht auf Kündigung durch wichtige Gründe bleibt unberührt.
4.) Der Vertrag kann, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, nur bei vorliegen wichtiger Gründe gekündigt werden.

Nun habe ich keinen Absatz bzgl. des Studiums oder eines Ausscheidens (Exmatrikulation) gefunden.

Wie löse ich mich nun am besten aus diesem Vertrag da ich eine bessere Vollzeitstelle in Aussicht habe in einem anderen Fachgebiet?
Gilt die Exmatrikulation als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung?
Was genau bedeutet es wenn ich zwei Monate zu Quartalsende kündigen muss ?

MfG.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was genau bedeutet es wenn ich zwei Monate zu Quartalsende kündigen muss ? Daß Sie jetzt gerade noch zum 30.09. kündigen können und dann erst wieder zum 31.12.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Einen Grund zur fristlosen Kündigung gibt es nicht, auch nicht durch das Examen bzw die Exmatrikulation. Du hast eine reguläre Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende Punkt davon kann abgewichen werden beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrag. Dazu muss aber der Arbeitgeber mitspielen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun, der AG wird nicht so begeistert über die Exmatrikulation sein - dann wird der AN nämlich teurer für ihn. Insofern ist es gut möglich, daß er "mitspielt".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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