Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und Fristen

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerWegführtzumZiel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und Fristen

Hallo zusammen,

welche Fristen muss man einhalten, wenn man z.B.: die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots anfechten will?
Besteht hierbei ein Wahlrecht, ob man es Beachten oder Missachten möchte?
Was muss ich beachten wenn ich die Karenzentschädigung erhalten will? Gibt es hierbei auch Fristen?

Wie setzt sich die Höhe der Karenzentschädigung zusammen? Ich weiß dass es 110% vom Brutto entspricht bzw. 125% bei Umzug sind.

Aber in meinem Arbeitsvertrag wurde ab Januar.2018 eine Gehaltserhöhung schriftlich festgehalten.

Nach §74
(2) Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

ist ersichtlich, dass das zuletzt bezogene Gehalt maßgeblich ist. Kann für die Höhe der Karenzentschädigung mit dem Bruttogehalt welches ab Januar fällig gewesen wäre gerechnet werden?
Gibt es Fälle in denen auch das Gehalt welches einem tatsächlich durch die Kündigung entgangen ist zur Bemessung herangezogen wurde?

Da ich nur Fixgehalt erhalte, dürfte dies einfach aus 13 x Monatsgehalt /24= 50% Karenzentschädigung/Monat ergeben.

Wie Verhält es sich bei ändernden Bezügen während dieses Zeitraums?
Beispielsweise 1-2 Monate Arbeitslosengeld 1 wegen Jobsuche, neuer Job mit ca. 80% vom Brutto. Was wäre wenn nach 2-3 Monaten während der Probezeit die Beschäftigung endet? Wird jetzt wieder von 60% Arbeitslosengeld ausgegangen oder weiterhin von 80% Brutto wegen böswillig unterlassenen Erwerbs?

Vielen Dank.

Schlaubi

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