Wettbewerbsverbot - Druckerei

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
pat1710
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - Druckerei

Hallo,

kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Folgende Situation:
Arbeitsverhältnis wurde vor ca. 4Monaten vom Arbeitnehmer gekündigt.
Arbeitgeber ist eine kleine Druckerei in Baden. Wenige Monate zuvor
wurden 6 Stellen abgebaut(20 Mitarbeiter).
Im Aufhebungsvertrag des Arbeitgebers ist ein Wettbewerbsverbot formuliert:

Der Arbeitnehmner wird auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot
hingewiesen. Gemäß dieser Vereinbarung ist der Arbeitnehmer verpflichtet für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen in Baden tätig zu sein.

Im Arbeitsvertrag steht genau der selbe Satz.
Des Weiteren gibt es eine Formulierung, dass alle Ansprüche abgegolten sind, unabhängig ob bekannt oder unbekannt.

]Es sind keinerlei Karenentschädigungen oder weitere Vereinbarungen getroffen worden. Lediglich die beiden Sätze siehe oben!![/size]

Nun war der Arbeitnehmer 3 Monate ausserhalb von Baden tätig. Auf Grund dessen, dass seine Frau in Baden tätig ist möchte der Arbeitnehmer wieder in Baden bei einer Druckerei ca. 90 km von der anderen entfernt tätig werden.
Stellt das Wettbewerbsverbot ein Problem dar???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

Das Verbot kann der Arbeitnehmer getrost vergessen und selbstverständlich in Baden Arbeit bei einer anderen Druckerei aufnehmen!
Ohne Karenzentschädigung kein Wettbewerbsverbot, so einfach ist das.

-----------------
" Don`t feed trolls"

-- Editiert am 24.02.2010 14:33

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