Hallo Forum,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe zu diesem speziellen Fall im Internet nichts gefunden.
Szenario:
- Kunde eines Unternehmens bittet einen der Arbeitnehmer direkt und persönlich um die Erledigung von Aufträgen in seiner Freizeit
- Der Kunde versichert sogar schriftlich ggü. dem Arbeitnehmer das eine Beauftragung seines Arbeitgebers aufgrund großer Unzufriedenheit im Allgemeinen nicht mehr in Frage kommt und höchstens er direkt betraut wird.
Andernfalls wolle man sich einen anderen Auftragnehmer suchen.
Das diese Vorfälle eine fristlose Kündigung rechtfertigen ist richtig. Wie schaut es hingegen mit Schadensersatzansprüchen aus die durch den AG geltend gemacht werden können? Im Prinzip gibt der Kunde ja deutlich zu protokoll das eine Beauftragung des Unternehmens nicht mehr in Frage gekommen wäre.
Wettbewerbsverbot / Schadensersatzforderungen
19. Februar 2010
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Frage vom 19. Februar 2010 | 13:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot / Schadensersatzforderungen
#1
Antwort vom 19. Februar 2010 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41099x hilfreich)
Und die anderen Kunden die du bedienst? Oder kann man von dem einen Kunden leben?
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