Ich habe ein Wettbewerbsverbot fuer zwei Jahre mit Karaenzentschaedigung. Ich wuerde mich gerne in einem anderen Bereich selbststaendig machen und frage mich jetzt, wenn ich mir kein Einkommen am Anfang der Selbstaendigkeit gebe, ob der Arbeitgeber dann die Karaenzentschaedigung zahlen muss?
-- Editiert am 10.09.2009 20:53
Wettbewerbsverbot - Selbststaendigkeit
10. September 2009
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Frage vom 10. September 2009 | 20:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - Selbststaendigkeit
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#1
Antwort vom 11. September 2009 | 00:43
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Ein Wettbewerbsverbot setzt einen möglichen Wettbewerb voraus. Wenn Sie sich in einem völlig anderen Bereich selbständig machen, ist das kein Wettbewerb.
Die Höhe des fiktiven Einkommens spielt dabei keine Rolle.
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