Hallo
mein freund soll am 31.07.2010 sein Arbeitsvertrag unterschreiben.
In diesen Vertrag steht aber ein Klausel die wo ich denke das es nicht ganz richtig ist.
Herr Schulze verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahre nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht für einen konkurrierenden Arbeitgeber (im Umkreis von 30Km) tätig zu werden, selbst sich unmittelbar, mittelbar in dem genannten Umfeld für die genannte Dauer niederzulassen und Leistungen anzubieten, die nach diesem Anstellungsvertrag zu erbringen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der Arbeitgeber unbeschadet seiner sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ beanspruchen.
Es ist ein Fachhändler für Sportgeräte (Laufband, Ergometer usw.)
Er soll dort als Techniker/Vertriebsmitarbeiter angestellt werden.
Der Vertrag ist befristet bis zum 30.08.2011
Hoffe es kann mir einer weiterhelfen ob es so alles stimmt.
Gruß
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""
Wettbewerbsverbot
23. Juli 2010
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Frage vom 23. Juli 2010 | 17:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2010 | 17:55
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2008x hilfreich)
/// Hoffe es kann mir einer weiterhelfen ob es so alles stimmt.
... das sollte sich ein RA anschauen
5 jahre erscheinen mir doch reichlich lang.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 23. Juli 2010 | 19:20
Von
Status: Lehrling (1841 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Herr Schulze verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahre nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses nicht für einen konkurrierenden Arbeitgeber (im Umkreis von 30Km) tätig zu werden, selbst sich unmittelbar, mittelbar in dem genannten Umfeld für die genannte Dauer niederzulassen und Leistungen anzubieten, die nach diesem Anstellungsvertrag zu erbringen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann der Arbeitgeber unbeschadet seiner sonstigen Rechte eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000€ beanspruchen.
Neben der Länge des Verbots scheint auch keine sogenannte Karenzentschädigung vereinbart zu sein. Eine solche Klausel wäre nichtig, da hier andernfalls an ein grundrechtlich garantiertes Recht ohne Gegenleistung eingegriffen wird.
Information hierzu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html#tocitem6
Trotz einer solchen Klausel kann man einen solchen Vertrag unterschreiben. Nur die Klausel ist dann nichtig.
Eine solche Klausel bei einem nur befristeten Vertrag lässt m.E. nicht unbedingt Gutes bzgl. dem AG insgesamt hoffen.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert am 23.07.2010 19:24
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#3
Antwort vom 23. Juli 2010 | 21:24
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8078x hilfreich)
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/wettbew02.htm
Da ein Wettbewerbsverbot nicht länger als 2 Jahre dauern darf und, wie schon von MitEtwasErfahrung geschrieben, eine Karenzentschädigung gezahlt werden müßte, kann man den Vertrag ohne Bedenken unterschreiben
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