Ich mache zu Zeit eine Ausbildung
zur Tierpflegerin in einer Hundeschule/Pension.
Dort wird auch eine hundetrainerausbildung gemacht.
Nun mache ich mit meinen hund eine Ausbildung zum Schulbesuchshund. Diese findet aber woanders statt und hat nichts mit unserem Betrieb zu tun. Da mein Betrieb so eine Ausbildung nicht anbietet, muss ich sie woanders machen. Ist das schon verboten?
Es gab ein Seminar und einen wesenstest. Danach gibt es nur noch eine Prüfung und dann kann ich selbstständig in Schulen mit meinen hund arbeiten.
Falle ich nun schon in das ,, wettbewerbsverbot" ?
-- Editiert von Shst am 24.02.2020 19:13
Wettbewerbsverbot als Tierpfleger
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie lautet denn die genaue Vertragsklausel zum Wettbewerbsverbot?
Zitatund dann kann ich selbstständig in Schulen mit meinen hund arbeiten. :
Und da macht man was genau?
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Wie lautet denn die genaue Vertragsklausel zum Wettbewerbsverbot?
Unter dem Wettbewerbsverbot versteht man das Konkurrenzverbot gegenüber des Auszubildenden zur Firma.
dann kann ich selbstständig in Schulen mit meinen hund arbeiten.
Und da macht man was genau?
Ich besuche verschiedene Schulen und helfe Kindern im Unterricht sich besser konzentrieren zu können. Mache mit ihnen Übungen und zeige ihnen z.b wie man sich bei einem hund verhält der auf einen zugerannt kommt.
-- Editiert von Shst am 24.02.2020 19:42
ZitatUnter dem Wettbewerbsverbot versteht man das Konkurrenzverbot gegenüber des Auszubildenden zur Firma. :
Ja, ist bekannt. Beantwortet nicht die Frage ...
Beantwortet nicht die Frage ...
Es ist sonst keine Klausel o.ä. vorhanden bezogen auf das Wettbewerbsverbot.
Nur rechte und Pflichten. Mehr wurde nicht vereinbart.
.... dann bist du auch durch keine Klausel gebunden, abgesehen von der AN-Nebenpflicht, dem AG nicht unmittelbar in seinem Geschäft Konkurrenz zu machen. Die Tätigkeiten, die du erwähnst, stellen m.E. keine Konkurrenz dar.
dann bist du auch durch keine Klausel gebunden, abgesehen von der AN-Nebenpflicht, dem AG nicht unmittelbar in seinem Geschäft Konkurrenz zu machen. Die Tätigkeiten, die du erwähnst, stellen m.E. keine Konkurrenz dar.
Super, vielen Dank!
ZitatEs ist sonst keine Klausel o.ä. vorhanden bezogen auf das Wettbewerbsverbot. :
Ok, das ist schon mal gut.
Zitatund Pflichten :
Eventuell könnte sich daraus was ergeben.
Ansonsten gelten die Gesetze, bedeutet also das man nicht einfach eine Hundeschule/Pension eröffnen darf.
Therapie mit Hund ist davon wohl nicht erfasst.
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