Wettbewerbsverbot - neuen AG mitteilen

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go532475-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - neuen AG mitteilen

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Arbeitsrecht – Bereich Wettbewerbsverbot (zumindest würde ich die Frage in diese Sparte stecken).

Folgende Situation: Ich, fast 2 jahre beim Unternehmen, möchte zur direkten, regionalen Konkurrenz wechseln. Die neue Stelle ist soweit auch unter Dach und Fach, jedoch gibt es in meinem bestehenden Arbeitsvertrag eine Klausel, die besagt, dass ich "die Änderung (m)eines Arbeitsverhältnisses zu einem Wettbewerber unverzüglich bekannt zu geben" hätte. Ein Verstoß gegen diese Klausel zieht gemäß der darauf folgenden Klausel eine hohe Strafzahlung nach sich.
Nun meine Frage: Ist diese Klausel denn überhaupt rechtens? Und wenn ja, welche Möglichkeiten hätte mein momentaner Arbeitgeber zu prüfen, ob ich denn "unverzüglich" gehandelt hätte und es bekannt gemacht habe?

Besten Dank für die Mühe!

MfG Peter Müller

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go532475-96):
Nun meine Frage: Ist diese Klausel denn überhaupt rechtens?

Dazu müsste man den Wortlaut der Klauseln kennen.



Zitat (von go532475-96):
ja, welche Möglichkeiten hätte mein momentaner Arbeitgeber zu prüfen, ob ich denn "unverzüglich" gehandelt hätte und es bekannt gemacht habe?

Im dem er Dich auffordert genau das zu beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Genauer Wortlaut der Klausel?

Wir Dir vertraglich eine Karenzentschädigung zugesagt?
Falls diese fehlt, ist das Wettbewerbsverbot ungültig.

Wobei diese seltsame "Zusammenfassung" kein Wettbewersbverbot darstellt, ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das so in Deinem Vertrag steht.
Das ist nämlich nichts Halbes und nichts Ganzes....

-- Editiert von spatenklopper am 02.12.2019 18:43

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ob die Klausel tatsächlich rechtens ist, weiß ich nicht. Ich schätze sie als rechtmäßig ein, weil dein AG ja im AV auch einen Wechsel für ein, zwei Jahre verbieten könnte; demgegenüber ist 'deine' Klausel doch die mildere, will mir scheinen.
Wie dein AG das prüfen kann, ist seine Sache - auf alle Fälle sollte es gewisse Indizien geben, etwa wenn deine Mitteilung deutlich nach deinem Kündigungstermin eingeht.Wenn "alles unter Dach und Fach" ist, wäre demnach wohl der richtig Zeitpunkt.

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#4
 Von 
go532475-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wobei diese seltsame "Zusammenfassung" kein Wettbewersbverbot darstellt, ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass das so in Deinem Vertrag steht.
Das ist nämlich nichts Halbes und nichts Ganzes....


Ich versichere Ihnen, dass es so in meinem AV steht (ich habe auch die eine Passage direkt zitiert). Und es ist korrekt, es handelt sich nicht explizit um ein Wettbewerbsverbot, sonst wäre die Frage hinfällig. Es geht nur darum, ob ich den Wechsel meinem momentanen AG bekannt geben muss, oder nicht . Ich möchte dies aus persönlichen Gründen nicht.


-- Editiert von go532475-96 am 02.12.2019 19:03

-- Editiert von go532475-96 am 02.12.2019 19:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go532475-96):
Es geht nur darum, ob ich den Wechsel meinem momentanen AG bekannt geben muss, oder nicht.

Nein, muss man natürlich nicht.
Alles was man dann muss ist halt die Strafe zu zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Ich möchte dies aus persönlichen Gründen nicht.

... dann wirst du wohl einen RA fragen und auch bezahlen müssen. Denn dann geht es um zu viel Geld und Risiko, als dass du dein Handeln auf den Meinungen einiger interessierter Laien aufbauen solltest.

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