Guten Tag zusammen,
Ich arbeite jetzt ziemlich genau seit 6 Jahren in einem Logistikbetrieb. 6 Jahre mit Schichtbetrieb, der aber auch keinen Rhytmus hatte, Sonn- und Feiertagsarbeit ohne Ausgleichstage, geregelte Pausenzeiten sowieso nicht. Da ich mittlerweile unter Schlafstörungen leide, habe ich die Reißleine gezogen und fristgerecht zum 30.09.2024 gekündigt. Ebenso habe ich mit der Kündigung ein Arbeitszeugnis beantragt, das ich bis heute nicht erhalten habe.
Nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung wurde mir zugesagt, die Arbeitszeiten zu verbessern. Daraufhin habe ich meine Kündigung widderrufen (per Mail am 02.08.2024). Bis heute habe ich keine Bestätigung dieser Mail erhalten.
Die Arbeitszeiten haben sich natürlich nicht gebessert. Woraufhin ich abermals zur Geschäftsführung gegangen bin und ihr sagte, dass ich meinen Widerruf als nichtig betrachte. Da ich in Summe (Urlaub und Gleitzeit) noch knapp 30 Tage frei hatte, habe ich am 26.09.2024 während der Schicht den Betrieb verlassen (Ich weiß - nicht clever) und bin bisher auch nicht wieder zur Arbeit erschienen.
Nun zu dem eigentlichen Problem - mein Arbeitgeber akzeptiert meine Kündigung zum 30.09.2024 nicht und hat mir jetzt eine Abmahnung zugesandt. Im Endeffekt ist es mir egal, ob ich selbst kündige oder gekündigt werde. Nur habe ich irgendwelche Konsequenzen zu fürchten, wenn ich weiterhin einfach der Arbeit fern bleibe? Und wie schaut es bezüglich Arbeitszeugnis aus?
Widerruf fristgerechter Kündigung per Mail
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Kündigung kann man nicht widerrufen.
Also schriftlich eine Frist setzen für die Auszahlung der nicht genommenen freien Tage und die Zusendung des Arbeitszeugnis.
So ist es. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die zwar rechtzeitig zugestellt sein muss, aber nicht der Annahme durch den Empfänger bedarf. Ein Widerruf ist von daher nicht / nicht so einfach möglich - und ein Widerruf vom Widerruf auch nicht. Der Widerruf hat ja auch nix bewirkt.
Seit dem 26/09 hast du unentschuldigt bis zum Monatsende gefehlt; die Abmahnung kann dir egal sein.
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ZitatEine Kündigung kann man nicht widerrufen. :
Aber man kann fragen, ob man die Kündigung rückgängig machen kann.
Offenbar war der Arbeitgeber mit dem Angebot zur "Rückgängigmachung" der Kündigung einverstanden.
D.h. der Arbeitnehmer müsste jetzt erneut schriftlich(!) kündigen - das har er nicht getan.
ZitatNun zu dem eigentlichen Problem - mein Arbeitgeber akzeptiert meine Kündigung zum 30.09.2024 nicht :
Die Kündigung zum 30.09 wurde ja auch rückgängig gemacht.
Und eine neue Kündigung liegt nicht vor.
Formal hat der Arbeitgeber also recht.
ZitatNur habe ich irgendwelche Konsequenzen zu fürchten, wenn ich weiterhin einfach der Arbeit fern bleibe? :
Für Tage ohne Arbeitsleistung muss der Arbeitgeber nichts bezahlen (und übrigens auch keine Sozialabgaben abführen). Da Sie offenbar keinen Urlaub beantragt haben müssen die Tage auch nicht als bezahlter Urlaub gewertet werden.
Theoretisch kann der Arbeitgeber die Mehrkosten für eine Vertretungskraft geltend machen. Praktisch scheitert das daran, dass der Arbeitgeber die Mehr(!)kosten nicht nachweisen kann. Der Arbeitgeber hat ja schon die Lohnfortzahlung gespart, von der er die Vertretung bezahlen kann.
Ihnen könnte irgendwann die Lücke bei den Sozialabgaben vor die Füße fallen.
Wenn die Lücke lang ist, wird das ziemlich schnell passieren (weil Ihre Krankenkasse anruft und fragt, wer zukünftig Ihre Beiträge bezahlt). Ansonsten wird das Ihr Arbeitslosengeld nach unten ziehen, weil Tage ohne Lohnfortzahlung mit 0€ in die Berechnung eingehen.
Die hat er immerhin erhalten.Zitatmein Arbeitgeber akzeptiert meine Kündigung zum 30.09.2024 nicht :
JETZT (heute?) schreibt er dir WAS genau?
Daraus könnte man uU die Konsequenzen erkennen.
Du hast weder Urlaub beantragt noch genehmigt bekommen und ebenso wenig eine Erlaubnis zum Zeitausgleich wegen Plusstunden?
Ein Arbeitszeugnis wird iaR nicht vor dem letzten Beschäftigungstag verschickt, häufig kommt es erst viel später, manchmal auch erst nach Androhung einer Klage.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
In der Abmahnung steht im Grunde nur "dass ich mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse, wenn sich eine derartige Pflichtverletzung wiederhole."
Bezüglich des Widerrufs - behält dieser seine Wirkung, wenn Zusagen von Seiten des Arbeitgebers nicht eingehalten werden? Ich habe beispielsweise noch am 23.09. ca. 11h ohne Pause durchgearbeitet.
Bezüglich Arbeitslosengeld I erhalte ich ja voraussichtlich eh eine Sperrzeit (Erstgespräch am 21.10.) Wobei es da auch interessant wäre, ob es auf Grund der angegebenen Arbeitsverhältnisse eventuell möglich wäre, diese zu umgehen.
ZitatOffenbar war der Arbeitgeber mit dem Angebot zur "Rückgängigmachung" der Kündigung einverstanden. :
Und das ergibt sich woraus?
War denn die Kündigung oder der Widerruf der Kündigung per mail?
... lt. @alfrecht war der Widerruf per Mail, die eigentliche Kündigung angeblich ordentlich zum 30/09.
Das sollte die Schriftform inkludieren. Wenn nicht, hat es allerdings nie eine Kündigung gegeben.
Die Kündigung wurde schon in Papierform und natürlich unterschrieben eingereicht. Der Widerruf erfolgte per Mail. Im Vorfeld wurde sich auch mündlich auf diesen geeinigt. ABer wie beschrieben unter der Vorausstezung, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies wurde ja aber nicht eingehalten bzw. haben sie sich sogar verschlechtert.
Wenn er DEINE Kündigung zum 30.9 erhalten hat, dann gilt diese.Zitatdass ich mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsse, wenn sich eine derartige Pflichtverletzung wiederhole." :
Zum 30.9.---das war letzten Montag.
Wie war eigentlich deine Kündigungsfrist?
Pflichtverletzung war dann dein unentschuldigtes Fehlen vom 26. bis 30. 9. Diese Zeit muss er dir nicht bezahlen.
Abmahnung? für die Tonne.
Ja, davon kannst du ausgehen, lässt sich wohl nicht umgehen.ZitatBezüglich Arbeitslosengeld I erhalte ich ja voraussichtlich eh eine Sperrzeit (Erstgespräch am 21.10.) :
Grundsätzlich kündigt man nicht, bevor man *Ersatz-Job* hat. Und dein Hickhack war mehr als un-clever.
Such dir schnellstens einen anderen Job. Warten auf das Zeugnis bringt jetzt nichts.
-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 18:26
ZitatUnd das ergibt sich woraus? :
Hieraus:
Nun zu dem eigentlichen Problem - mein Arbeitgeber akzeptiert meine Kündigung zum 30.09.2024 nicht.
Offensichtlich sieht der Arbeitgeber die Kündigung als zurückgenommen.
ZitatOffensichtlich sieht der Arbeitgeber die Kündigung als zurückgenommen. :
So ist es, AN und AG können vereinbaren, dass die Kündigung nicht mehr wirken und das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll.
Genau das ist hier passiert - AN sendet Widerruf, AG akzeptiert.
Zitatund ein Widerruf vom Widerruf auch nicht. :
Wenn es wenigstens einen Widerruf vom Widerruf gegeben hätte, aber den gab es nicht.
Denn das
ZitatWoraufhin ich abermals zur Geschäftsführung gegangen bin und ihr sagte, dass ich meinen Widerruf als nichtig betrachte. :
ist eine reine Information über die eigene Meinung ... mehr nicht ...
ZitatABer wie beschrieben unter der Vorausstezung, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. :
Und das fand sich mit welchem Wortlaut in dem Widerruf?
ZitatDies wurde ja aber nicht eingehalten bzw. haben sie sich sogar verschlechtert. :
Was konkret hat der AN getan um die Arbeitsbedingungen zu verbessern?
Wir haben hier doch zwei Problemstränge. Man hat nach der Kündigung eine neue Vereinbarung getroffen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit natürlich möglich. In dieser Vereinbarung hat man sich dahingehend geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Das dürfte unstreitig sein. So, wie jetzt genau die Inhalte des neuen Vertragsverhältnisses konkret ausgestaltet sind, das können wir hier nicht abschätzen. Ob sie überhaupt ausgestaltet wurden, soweit sie sich von den alten Regelungen unterscheiden sollen. Und, vielleicht noch dazu, in welchem Zeitraum die Umgestaltung geschehen soll.
Jedenfalls ist ein zurück versetzen in den alten Status nicht möglich. Es ist neu zu kündigen. Mit welchen Fristen, das ist eine andere Frage.
wirdwerden
ZitatDa ich mittlerweile unter Schlafstörungen leide, habe ich die Reißleine gezogen und fristgerecht zum 30.09.2024 gekündigt. Ebenso habe ich mit der Kündigung ein Arbeitszeugnis beantragt, das ich bis heute nicht erhalten habe. :
Nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung wurde mir zugesagt, die Arbeitszeiten zu verbessern. Daraufhin habe ich meine Kündigung widderrufen (per Mail am 02.08.2024). Bis heute habe ich keine Bestätigung dieser Mail erhalten.
Die Arbeitszeiten haben sich natürlich nicht gebessert. Woraufhin ich abermals zur Geschäftsführung gegangen bin und ihr sagte, dass ich meinen Widerruf als nichtig betrachte.
Heute hü, morgen hott.
ZitatNun zu dem eigentlichen Problem - mein Arbeitgeber akzeptiert meine Kündigung zum 30.09.2024 nicht und hat mir jetzt eine Abmahnung zugesandt. :
Da du deine Kündigung widerrufen hast und dieser Widerruf von deinem Arbeitgeber akzeptiert wurde, existiert imho keine Kündigung.
Du wirst also erneut schriftlich kündigen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten müssen.
-- Editiert von User am 3. Oktober 2024 08:52
ZitatJedenfalls ist ein zurück versetzen in den alten Status nicht möglich. :
Eventuell ist es dem TS ja gelungen, den Widerruf mit dem Konstrukt der auflösenden Bedingung zu verbinden? Auch Laien könne mal Glücktreffer landen ...
Schauen wir mal, ob er noch die ganzen Rückfragen beantwortet.
Ich lese:ZitatJedenfalls ist ein zurück versetzen in den alten Status nicht möglich. :
Der TE hat seine (erste) Kündigung zum 30.9. fristgerecht in Papierform beim AG eingereicht.
Vermutlich das einzig Nachweisbare und hoffentlich auch wirklich fristgerecht...
3xringelreihn--- ist man dann (theoretisch) nicht wieder bei der ersten Kü.?ZitatWoraufhin ich abermals zur Geschäftsführung gegangen bin und ihr sagte, dass ich meinen Widerruf als nichtig betrachte. :
Warum also sollte die Kündigung zum 30.9. nicht *gelten*?
Dann ist ihm am 26.9. der Kragen geplatzt, er hat *den Hammer fallen lassen*, den Betrieb verlassen und hat eine Abmahnung für diese Pflichtverletzung erhalten.
ZitatDann ist ihm am 26.9. der Kragen geplatzt, er hat *den Hammer fallen lassen*, den Betrieb verlassen und hat eine Abmahnung für diese Pflichtverletzung erhalten. :
So könnte man es formulieren. Bevor ich meinen Arbeitsplatz verließ, habe ich es der Geschäftsführung übrigens mitgeteilt. Keine Ahnung, ob das eine Rolle spielt. Es wurde auch ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der aber vorher noch nie in der Branche gearbeitet hat und eher Bremse als Hlfe war. An den Arbeits- und Pausenzeiten wurde aber eh nichts gemacht. Wie beschrieben wird es als vollkommen normal angesehen, dass man ohne Pause durcharbeitet. Auch an Tagen mit 10 oder mehr Stunden. Es wird tatsächlich auch keine Pause abgezogen. Jedoch gab es nie so eine Vereinbarung.
Werde zwar nochmal das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen. Wenn sich mein Arbeitgeber und ich aber weiterhin beide querstellen sollten - liegt es in seiner Hand, wann er mich kündigen kann? Kündigt er mich nicht zeitnahe, habe ich dann die Möglichkeit fristlos zu kündigen? Arbeits- und Pausenzeiten kann man ja nachweisen.
Und um die Fragen zu beantworten - ich habe in dem Widerruf keine näheren Angaben gemacht. Das vorherige Gespräch war am Telefon. Also auch ohne Zeugen.
-- Editiert von User am 3. Oktober 2024 19:09
Sechs lange Jahr lang nimmst du es hin, dass du keine Pausen hast nehmen können, dass man dich sogar über 10 h/Tag hat arbeiten lassen, dass die Arbeitspläne so chaotisch waren, dass du darüber sogar erkrankt bist. - und nun kommst du daher und faselst von fristloser Kündigung.
Was willst du denn in der aktuellen Situation im Ernst bereden? Dass die Firma brav abnickt, was du willst, und gelobt, dass ab sofort alles geordnet laufen wird? Träum weiter.
Und im Ernst: wer will sich denn auf so einen Wackelkandidaten einlassen - rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln. "Sag mir, wie lange ist der Zug schon fort" ein schön passender Titel von James Baldwin, hat aber tatsächlich mit deiner rein gar nichts am Hut.
ZitatWas willst du denn in der aktuellen Situation im Ernst bereden? Dass die Firma brav abnickt, was du willst, und gelobt, dass ab sofort alles geordnet laufen wird? :
Da hast du mich falsch verstanden. Ich bin an keiner Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessiert. Die Arbeit selber hat mir tatsächlich Spaß gemacht. Sonst wäre ich viel früher weg gewesen. Die Arbeitsbedingungen habe ich aber auch zuvor mehrfach kritisiert.
Das Gespräch mit der Geschäftsführung will ich suchen, um Klarheit zuhaben, wann das Arbeitsverhältnis endet.
ZitatWie beschrieben wird es als vollkommen normal angesehen, dass man ohne Pause durcharbeitet. Auch an Tagen mit 10 oder mehr Stunden. :
Die Pausen dann einfach zu machen schied aus warum genau?
ZitatKündigt er mich nicht zeitnahe, habe ich dann die Möglichkeit fristlos zu kündigen? :
Ich sehe das keine Rechtsgrundlage für eine fristlose Kündigung.
Zitatich habe in dem Widerruf keine näheren Angaben gemacht. :
Schade, dann wäre der Widerruf wirksam.
ZitatZitat (von Alfrecht123): :
Wie beschrieben wird es als vollkommen normal angesehen, dass man ohne Pause durcharbeitet. Auch an Tagen mit 10 oder mehr Stunden.
Die Pausen dann einfach zu machen schied aus warum genau?
Ich war in der Gatekontrolle eines Container-Terminals tätig. Eine Pause von mir hätte kompletten Stillstand und einen Stau, den man nicht mehr aufarbeiten konnte, bedeutet.
ZitatZitat (von Alfrecht123): :
ich habe in dem Widerruf keine näheren Angaben gemacht.
Schade, dann wäre der Widerruf wirksam.
Wäre ja schön, wenn dieser unwirksam wäre. Scheint hier ja auch verschiedene Meinungen dazu zu geben. Werde der Geschäftsführung jetzt aber einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Sie wird ja auch kein Interesse daran haben, mich weiter zu beschäftigen bzw. auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit haben.
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