Widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung ???

17. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)
Widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung ???

Hallo Ihr Gescheiten,
was gilt eigentlich, wenn man sein Kündigungsjahr zwar ausdrücklich "freigestellt" ist, aber nirgends im Vertrag steht, ob diese Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist?
Hab nichts Konkretes gefunden. Überall steht nur entweder oder, kennt sich jemand aus?
Gruß Martha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die unwiderrufliche Freistellung muss m.W. ausdrücklich erklärt worden sein - somit sollte eine Freistellung ohne irgendeine Erläuterung oder ohne Zusatz widerruflich sein, scheint mir.

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#2
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke!
Also muss ich immer damit rechnen, vom AG bei Engpässen geholt zu werden??
Macht es evtl. einen Unterschied, dass ich nach der Kündigungszeit noch meine Abfindung als Freistellung, also noch mal 17 Monate volles Gehalt bekomme? Das widerspräche sich aber dann in sich selbst oder hab ich einen Denkfehler?
Gruß Martha

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Steht was zur Anrechnung von Urlaub und sonstigen Ansprüchen in der schriftlichen Vereinbarung zur Freistellung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.05.2018 10:00:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 22x hilfreich)

...unter Einbringung des Resturlaubs u. Sonderzahlungen wird bis Ende der Freistellung ungekürzt Gehalt gezahlt...
Hat das damit was tun? Hab ich doch eine Chance, nicht mehr "geholt" zu werden, ich würde nämlich gerne
2 Wochen verreisen wollen...dürfen... können..
Gruß Martha

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