Widerspruch gegen Abmahnung

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb425694-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerspruch gegen Abmahnung

Hallo.
Ich habe von meinem AG eine für mich absolut ungerechtfertigte Abmahnung bekommen. Ich habe daraufhin einen Widerspruch mit Aufforderung die Abmahnung zurückzunehmen und eine Gegendarstellung des Sachverhaltes per Einschreiben an meinen AG gesendet. Nun nach 2 Wochen habe ich noch immer keinerlei Antwort oder Reaktion darauf bekommen. Weiß also gar nicht was nun wirklich Sache ist. Wie kann,sollte ich mich jetzt weiter verhalten ???
Ich bin auch jetzt nicht bereit die Abmahnung stehen zu lassen,will natürlich aber auch nicht nun verkehrt darauf reagieren !
Weiß einer hier Rat ?
Danke schön !!!
VG,Ute

-- Editier von fb425694-92 am 13.10.2015 15:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nun ja, Du kannst klagen. Obwohl das bei einer Abmahnung absolut lächerlich ist, oder ein "mit Kanonen auf Spatzen schiessen." Du hat Deine Gegendarstellung abgegeben, damit ist die Sache doch klar. Und eine Klage würde ein Verbleiben in der Firme für Dich sehr schwierig machen.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb425694-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Diese Geschichte geht ja leider noch tiefer. Will hier auch gar nicht so weit ausholen.... Nur das mein Vorgesetzter schon seit ca.4 Jahren versucht mich mit lächerlichen Tricks nieder zu machen, oft schon versucht hat mir meinen sehr guten Arbeitsvertrag abzuschwatzen und mir so einen anderen zu geben zu können und nun seit längerer Zeit mich einfach nur noch weghaben will und auch schon gesagt hat "dann soll ich doch gehen". Auch der Vorfall jetzt mit der Abmahnung beruht auf einer Geschichte die er mit Unwahrheiten angeschoben hat. Ich konnte immer sehr gut mit allem umgehen,da ich für nichts einen Grund sah mich rechtfertigen zu müssen und weiß das ich gute Arbeit leiste(was ihm ja auch ein Dorn im Auge war immer). Doch so langsam zerrt es und macht sich einfach bemerkbar. Möchte mich auch beruflich dort nun abwenden. Doch für eine Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist mir diese Abmahnung sicherlich nicht dienlich. Und die Frage ist auch warum bekomme ich keine Antwort aus der Geschäftsleitung ?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Und die Frage ist auch warum bekomme ich keine Antwort aus der Geschäftsleitung ?

Wahrscheinlich, weil die Geschaeftsleitung nicht auf Gegendarstellungen reagieren muss. Sie muss die Gegendarstellung in die Personalakte nehmen, mehr nicht. Das koennen Sie ja ueberpruefen, indem Sie mal Einblick in Ihre Akte nehmen.

Sie verschwenden Ihre Energie an einen Arbeitgeber, der Sie nicht da haben will. Das lohnt sich nicht! Die Abmahnung ist doch voellig egal bei einer Arbeitsplatzsuche, das kriegt doch keiner mit.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6466x hilfreich)

Wenn die Dinge so liegen, wie du sie schilderst, und dein Bemühen ohnehin einem Ausstieg dort gilt, solltest du m.E. deine Energie darauf richten, noch mit einem guten Zeugnis da raus zu kommen.
Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte lohnt den Aufwand nicht, a) weil die Abmahnung ohnehin erst Bedeutung bekaäme im Wiederholungsfall und wenn der AG darauf eine Kündigung aufbauen möchte, und b) weil eine Abmahnung mit der Zeit quasi an Wirksamkeit verliert, d.h. der AG zunehmend weniger gut eine Kündigung damit wird begründen können.

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#5
 Von 
fb425694-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Ihr Lieben ! Ja , stimmt. Ich verschwende wohl da nur unnötig meine Energie mit und werde sie lieber in die Suche nach einem neuen Wirkungsfeld stecken ! Es macht halt nur so sauer,das sich jemand so benehmen kann und mir nun schadenfroh ins Gesicht guckt ...

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