Widersprüchliche Angaben zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Widersprüchliche Angaben zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Guten Tag,

ich spiele mit dem Gedanken zu kündigen bzw bin auf der Suche nach etwas neuem. In meinem Arbeitsvertrag stehen jedoch widersprüchliche Angaben zur Kündigungsfrist wie ich finde.
Habe ich 1 Monat oder 3 Monate Kündigungsfrist?

Der Text aus meinem Vertrag:

(1)Eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist ausgeschlossen.
(2) Im Rahmen der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Anschluss an die Probezeit kann das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Ende eines Monats mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Soweit der/die Arbeitnehmer/in auf Grund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für die Kündigung seitens des / der Arbeitsnehmer(-s)/in.

Vielen Dank und Gruß



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Korrektur: 4 Wochen oder 3 Monate (nota: 4 Wochen sind nicht 1 Monat)
Wie lange bist du denn dabei?
Wenn mehrere der Bestimmungen für dich infrage kämen, könntest du dir die für dich vorteilhafte Variante raussuchen.

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#2
 Von 
SOCKEN
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Bin jetzt 11 Monate dort.

0x Hilfreiche Antwort

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