Hallo Miteinander,
seit genau 1 Jahr und dem bisherigen Monat befinde ich mich in einem Arbeitsverhältnis, welches ich schnellstmöglich beenden möchte, da ich zum 01.10. einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht habe.
Der Versuch, meinem Chef einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. hinzulegen hat nicht geklappt. Er unterschreibt ihn nicht. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich 3 Monate Kündigungsfrist, darauf beruft er sich.
Das Arbeitsverhältnis ist, in einer Ehe würde man sagen, zerrüttet. Allerdings ist es das auch vorher schon gewesen, was der Grund für die Jobsuche war.
Ich vermute, der Chef möchte mir einfach Steine in meinen beruflichen Weg legen und lässt mich deshalb nicht gehen.
Bei anderen Kollegen die in der Vergangenheit um eine Entlassung oder einen Aufhebungsvertrag bitten, ist das kein Problem.
Ich habe keinerlei Ambitionen mehr, länger in diesem Unternehmen zu arbeiten und möchte das der Chef mich zum Ende des September entlässt, oder mir den Auflösungsvertrag unterschreibt.
Mein hoffentlich zukünftiger Arbeitgeber sucht dringend jemand zum 01.10.
Wenn ich das nicht geregelt bekomme, wird er sich für jemand anderen entscheiden. (Das wurde schon besprochen)
Was kann ich noch tun?
Wie Kündigung bewirken?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nichts - es sei denn, Sie führen bewußt eine fristlose Entlassung herbei.
ZitatSie führen bewußt eine fristlose Entlassung herbei. :
Hätte ich im Prinzip nichts dagegen... Heute noch heute als morgen.
Nur wie?
Eigentlich dachte ich, es wäre besser mit offenen Karten zu spielen, sich nicht einfach krankschreiben zu lassen, bis man gekündigt wird, seiner Arbeit weiterhin vernünftig nachzugehen, und als Entgegenkommen wird man dann aus dem Vertrag entlassen.
Weit gefehlt...
-- Editiert von User am 24. August 2023 16:30
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Wobei dann Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Mich stimmen grundsätzlich Arbeitgeber sehr nachdenklich, die nicht mal einen Monat auf den neuen Arbeitnehmer warten können.
wirdwerden
ZitatMich stimmen grundsätzlich Arbeitgeber sehr nachdenklich, die nicht mal einen Monat auf den neuen Arbeitnehmer warten können :
Mit einem Monat, dem September, hätte er grundsätzlich auch kein Problem.
Allerdings habe ich lt. meinem Arbeitsvertrag 3 Monate.
Im Dezember brauche ich da nicht mehr anfangen...
-- Editiert von User am 24. August 2023 16:35
Wie man eine fristlose Entlassung herbeiführt? Da sollte schlichtes unentschuldigtes Nichterscheinen am Arbeitsplatz genügen...
Oder durch Straftaten im Betrieb.
Aber ein guter AG wartet auch drei Monate, wenn er jemanden wirklich haben will. Das ist ja absolut keine ungewöhnlich lange Kündigungsfrist.
ZitatNur wie? :
In dem man nicht legale Maßnahmen tätigt - keine wirklich gut Visitenkarte für künftige Arbeitgeber ...
Wie man eine Fristlose herbeiführen kann, ist eine Frage, bei der sich in einem Rechtsforum Arbeitsrecht die sprichwörtliche Feder sträubt; da Empfehlungen zu erwarten ....
Das Andere gibt die Redewendung 'wie du mir, so ich dir' wieder: wie kannst du künftig regelkonformes Verhalten auch nur erwarten, wenn du selbst so leichtfertig bereit bist, Vereinbarungen um eines momentanen und vorerst nur erhofften Vorteils willen zu brechen, die du selbst getroffen hast?
So verludern die Sitten.
Also so verkehrt kann ich als AN ja nicht sein, sonst wäre ich nicht mehr angestellt, bei der abnormal hohen Fluktuation im Betrieb.
Wenn der Chef einen rauswerfen will, dann wird der in der Regel fristlos entlassen, aus den kuriosesten Gründen.
Das ich jetzt als einfacher AN gehen will, kratzt wohl einfach zu sehr an seinem Ego.
Ich habe mir in all meinen Arbeitsjahren nie was zu Schulden kommen lassen, egal bei welchen Arbeitgeber, also sind Kommentare wie „wie du mir, so ich dir" durchaus unangebracht.
Da du das aber nicht wissen kannst, nehme ich es dir auch nicht übel.
Ebenso habe ich sowohl dem Betriebsleiter auch dem Chef direkt gesagt, ich arbeite normal und regelmäßig weiter, ohne Sachen zu bringen wie z. B. sich wochenlang krankschreiben zu lassen, qualitativ oder quantitativ nur noch die Hälfte zu arbeiten, etc.
Also ist meine Kompromissbereitschaft ja durchaus da.
Es ist die andere Seite, die sich stur stellt.
Wenn man aber damit nicht weiter kommt, brauche ich eben einen anderen Rat.
-- Editiert von User am 24. August 2023 18:42
und ein solcher Rat könnte sehr teuer für Dich werden, wenn Du ihn umsetzt. Zumal man dann immer noch nicht weiß, ob der AG in der gewünschten Art reagiert oder nur Schadensersatzansprüche geltend macht und Dich weiter arbeiten lässt.
wirdwerden
Naja, ich könnte mir durchaus vorstellen das mein cholerischer Chef mich rauswirft, wenn eine Krankmeldung von 4 Wochen bei ihm eintrifft.
Zumindest wäre ich nicht der Erste.
Da das aber eigentlich nicht meine Art ist, und ich nach wie vor auf eine „friedliche" Einigung hoffe, wäre das o. g. Szenario wirklich ultima Ratio.
Etwas unrechtsmäßiges unternehmen kommt für mich natürlich auch nicht in Frage.
Einfach nicht mehr die geschuldete Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist, zu der man vertraglich verpflichtet ist, abliefern.
Dann mit den Konsequenzen bezüglich Schadenersatzansprüchen leben.
Also physisch dich zwingen deiner Arbeit nachzukommen, kann dein aktueller AG halt nicht ohne selbst etwas illegales zu tun.
Also ganz einfach Vertragsbruch begehen, so wie es jeden Tag irgendwo unzählige Male vorkommt (durchaus auch komplett absichtlich)
Wenn dir dein AG wirklich (nur) Steine in den Weg legen will, wird er dich aber nicht Kündigen, wenn du sowas machst. Also wenn er klug in Eigeninteresse handelt.
-- Editiert von User am 24. August 2023 20:56
Zitat:Naja, ich könnte mir durchaus vorstellen das mein cholerischer Chef mich rauswirft, wenn eine Krankmeldung von 4 Wochen bei ihm eintrifft.
Zumindest wäre ich nicht der Erste.
Für die Zeit wird er sie dann wohl aber auch nicht mehr bezahlen, wenn die AU Schreibung so offensichtlich falsch und nur dazu da ist, eine Kündigung zu provozieren. Das können Sie sich aber wohl leisten.
Das wäre es mir wert, ja.
ZitatChef einen rauswerfen will, dann wird der in der Regel fristlos entlassen, aus den kuriosesten Gründen. :
Eigentlich geht das nicht, jedenfalls nicht so ohne weiteres, und die Arbeitsgerichte schauen da schon genau hin.
Kann es aber sein, dass du in einem Kleinbetrieb schaffst, in dem das Kündigen eh leicht fällt, weil kein Grund angegeben werden muss?
Wobei dieses so leichte Rauswerfen bei euch in offenkundigem Widerspruch steht zum Bedarf an verlässlichen Leuten ....
Kleinbetrieb, eher nicht.
Etwa 30 Leute arbeiten dort.
Natürlich auch ohne Betriebsrat, etc.
Von den Kollegen die in meinem Jahr dort waren und entlassen wurden, habe ich von keinem mitbekommen, das er der Entlassung wegen traurig war.
Daher hat auch niemand rechtliche Schritte eingeleitet. Die waren einfach froh, dort weg zu sein.
Natürlich haben wir Bedarf an verlässlichen Leuten, zu denen ich mich einfach mal dazu zähle, und deshalb mich mein Chef auch nicht gehen lassen will, aber wir haben permament zig Stellen ausgeschrieben.
Wenn einer geht, kommt der nächste.
Die oben erwähnte hohe Fluktuation sieht in etwa so aus:
Als ich damals dort anfing, arbeiteten etwa 40 Leute im Betrieb.
30 Leute arbeiten aktuell im Betrieb. In dem Jahr in dem ich dort arbeite, sind etwa 35-40 neue gekommen, alte gegangen, und sehr viele neue gekommen und direkt wieder gegangen.
-- Editiert von User am 25. August 2023 07:25
-- Editiert von User am 25. August 2023 07:27
... das spricht Bände. Aber wenn die GL nicht zu eine Ursachenergründung bereit ist ...
Du wirst es nicht ändern und andere auch nicht, also nehme das Schicksal seinen absehbaren Lauf.
ZitatWas kann ich noch tun? :
Über Krankmeldung und Provokation der fristlosen Kündigung wurde ja schon gesprochen. Wenn es gar nicht anders geht, würde ich als erstes mal überhaupt kündigen, soweit noch nicht erfolgt. Als zweites ab dem 01.10. einfach den neuen Job anfangen, wenn es Ihnen wirklich wichtig ist.
Was soll schon passieren? In Betracht kommen ja eine Vertragsstrafe und/oder Schadensersatz.
Vertragsstrafe muss im AV geregelt sein, wenn da nichts steht, kommt aus der Ecke schon mal kein Risiko. Wenn da eine Vertragsstrafe geregelt ist, ist dieses Risiko bekannt und kalkulierbar. Davon abgesehen müsste man dann auch erstmal gucken, ob die Vertragsstrafe so zulässig ist.
Schadensersatz kommt zwar grundsätzlich in Betracht. Deswegen wird er ja auch wie ein Reflex sofort genannt. Aber Schadensersatz ganz konkret für den AG auch geltend zu machen, ist enorm schwierig. Er muss nämlich den Schaden darlegen und beweisen, d.h. überhaupt mal beziffern und dann auch irgendwie Beweis anbieten. Relativ einfach ist das in den Fällen, wo z.B. die Mehrkosten eine Leiharbeitnehmers geltend gemacht werden können oder Überstundenzuschläge. Aber alles andere? Schwierig. Und regelmäßig muss sich der Arbeitgeber auch ihr Gehalt als ersparte Aufwendung anrechnen lassen usw. Für Sie bedeutet das aber natürlich auch entsprechend geringeres Risiko, zumal wir ja nur über zwei Monate (den Rest der Kündigungsfrist) reden. Insofern....
Für die Übergangszeit würden Sie übrigens in Steuerklasse 6 abgerechnet, dass würde ich nach Ende der 1. Tätigkeit (auch deswegen die Kündigung) aber ändern, zuviel gezahlte Lohnsteuer gibt es über den Jahresausgleich wieder.
ZitatFür die Zeit wird er sie dann wohl aber auch nicht mehr bezahlen, wenn die AU Schreibung so offensichtlich falsch und nur dazu da ist, eine Kündigung zu provozieren :
Lohnfortzahlung für diese Zeit zu beziehen, wäre Betrug.
Und man sollte darauf achten, das die Krankschreibung nicht auf Kosten der Krankenkasse erfolgt, denn auch das wäre Betrug - und bei solchen Sachen reagieren die Krankenkassen dann auch recht ungehalten ...
Mich krank schreiben lassen, mag ich eigentlich nicht. Mein Wort, es nicht zu tun, habe ich meinem AG gegeben. Dazu stehe ich auch (noch).
Natürlich möchte ich auch den bisherigen AG nicht betrügen und doppelt Gehalt kassieren.
Morgen, am Samstag (regelmäßige Arbeit am Samstag ist auch einer der Gründe meiner Unzufriedenheit), soll nochmal ein Gespräch mit dem Chef, dem kaufm. Betriebsleiter und mir stattfinden.
Sollte sich da keine Lösung finden, werde ich es wohl so machen, wie Holperix mir rät.
Eine Vertragsstrafe ist nicht festgelegt in meinem AV. Wirklich nachweislicher Schadensersatz würde ich als Gering, bzw. nicht wirklich vorhanden einordnen, da in meiner Branche jetzt zum Herbst hin, die Auftragslage signifikant nachlässt. Also einen Leiharbeiter der meine Tätigkeit übernimmt, wird er nicht einstellen müssen.
-- Editiert von User am 25. August 2023 11:03
ZitatMich stimmen grundsätzlich Arbeitgeber sehr nachdenklich, die nicht mal einen Monat auf den neuen Arbeitnehmer warten können. :
"Mein hoffentlich zukünftiger Arbeitgeber sucht dringend jemand zum 01.10.
Wenn ich das nicht geregelt bekomme, wird er sich für jemand anderen entscheiden. (Das wurde schon besprochen)"
Warum sollte der potentielle zukünftige AG drei Monate warten, wenn er dringend zu einem früheren Termin einen neuen Mitarbeiter sucht - und sich auch für einen anderen Bewerber entscheiden kann???
Das Risiko, daß er einen anderen, gleichwertigen neuen Mitarbeiter einstellt, der schon morgen früh anfangen kann, ist zumindest gegeben.
Nicht überall ist der Fachkräfte- bzw. überhaupt Arbeitskräftemangel so groß, daß der AG froh ist, überhaupt jemanden zu bekommen.
Gerade habe ich meinen Arbeitsvertrag komplett durchgelesen.
Von einer Klausel bei Vertragsbruch steht da nichts.
Auch nichts von irgendwelchen Strafen, Strafzahlugen, etc.
Also bleibt nur noch der eventuelle Schadensersatz.
ZitatAls zweites ab dem 01.10. einfach den neuen Job anfangen, wenn es Ihnen wirklich wichtig ist. :
Was soll schon passieren?
Auf jeden Fall wird der neue AG sich wundern, warum er den neuen MA nicht als Hauparbeitgeber anmelden kann, sondern die Rückmeldung bekommt, dass er ihn nur mit St.-Kl. 6 anmelden kann, da es schon einen Haupt-AG gibt.
Evt. wundert er sich nicht nur, sondern beendet das Arbeitsverhältnis sofort in der Probezeit, weil er keine Vertrauensbasis sieht.
Hallo,
meisst wird das Instrument Abfindung zwar andersrum genutzt, aber auch du könntest deinem jetzigen Chef eine Abfindung anbieten, wenn er dich früher gehen lässt, schon mal darüber nachgedacht?
Er spart sich 2 Brutto-Gehälter + die AG-Anteile meiner SV, das ist doch genug Abfindung meinerseits.
@ Ratlose Mama:
Ich würde das schon auch mit dem neuen AG absprechen.
-- Editiert von User am 25. August 2023 22:12
Sorry, da denkst du falsch. Er spart dann rein gar nichts wenn du weg bist. Entweder er stellt Jemaand anderen ein der deine ARbeit erledigt, oder andere shon vorhandene Mitarbeiter übernehmen diese...Zitat:Er spart sich 2 Brutto-Gehälter + die AG-Anteile meiner SV, das ist doch genug Abfindung meinerseits.
Doch, schon... Weil das Arbeitsvolumen ab Herbst deutlich sinkt.
Also es ist nicht so, das der verbleibende Kollege dann doppelt so viel Arbeit bekommt.
Selbst jetzt schon sitze ich nur rum und schaue was es neues auf Facebook und Insta gibt und das wird bis zum Frühjahr nicht besser.
Ich bin gespannt ob der Termin heute noch stattfindet.
-- Editiert von User am 26. August 2023 12:31
ZitatIch würde das schon auch mit dem neuen AG absprechen. :
Bin gespannt, ob der AG auf so einen Vorschlag eingeht. Ich würde es nicht, da es sehr deutlich zeigt, wie du dich an bestehendee Veträge hälst und was ihm dan ja auch passieren kann.
Ein AG, der dich unbedingt will, der wartet oder bietet dem bisherigen AG etwas an, um dich zu bekommen.
hi, Protagonist,
wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich die Gelegenheit nutzen und einen Betriebsrat gründen. Den neuen Job wirst Du wohl nicht problemlos zum 01.10. antreten können.
Liebe Grüße
Ally
ZitatLaut meinem Arbeitsvertrag habe ich 3 Monate Kündigungsfrist, darauf beruft er sich. :
Gilt für seine Kündigungen mindestens dieselbe Frist? Ansonsten ist die 3-Monats-Vereinbarung unwirksam/ungültig.
ZitatDas [ seit knapp 13 Monaten bestehende] Arbeitsverhältnis ist [ schon seit längerem ], in einer Ehe würde man sagen, zerrüttet. :
ZitatDer Versuch, meinem Chef einen Aufhebungsvertrag zum 30.09. hinzulegen hat nicht geklappt. :
Man könnte eine Vereinbarung anbieten, bis zum Ende des gekündigten Beschäftigungsverhältnisses ab dem 1.10. sowohl auf die Gehaltszahlungen zu verzichten, als auch freiwillig eine "Schadensersatzpauschale" X zu zahlen als Ausgleich für die "Schäden", die dem Arbeitgeber aus dem Fernbleiben bis zum Beschäftigungsende schätzungsweise entstehen könnten.
RK
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