Wie Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Freches Klößchen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Hallo,

eine Person mit 40 GdB und erhaltener Gleichstellung von der Agentur für Arbeit möchte sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. In der entsprechenden Stellenanzeige steht, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Die Person ist zwar einem Schwerbehinderten gleichgestellt, für die ausgeschriebene Stelle jedoch 100 %ig einsatzfähig.

Jetzt möchte die Person gerne wissen, wie sie ihre Schwerbehinderung am besten in der Bewerbung oder im Lebenslauf oder wo und wie auch immer angeben kann, soll und muss, um ihre Chancen zu erhöhen!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wenn die Person 'nur' gleichgestellt ist, dann ist sie eben nicht schwerbehindert. Das würde also wohl keine Pluspunkte bringen bezüglich 'dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden'.

Ansonsten ist es halt die Frage, was es für ne Behinderung ist und um was für ne Tätigkeit es sich handelt.

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich würde nicht zuviel auf diese floskel geben, *** dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden ***. 'gleiche eigung' ist halt kein exakter begriff - ungleichheiten lassen sich immer konstruieren. lieber gut darstellen, dass du der oder die bewerberin genau richtig für die stelle ist und gerne / unbedingt für die firma arbeiten will.

.. erst wenn die behinderung sozusagen nicht zu übersehen ist, würde ich darauf eingehen, damit ggf. br und behindertenbeauftragte über die bewerbung informiert werden und ihren part dabei spielen können. aber auch dann steht die quali unbedingt im vordergrund.

-- Editiert von blaubär49 am 01.11.2007 14:36:20

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

an deiner Stelle, würde ich über die Firma Erkundigungen einholen. Manchmal ist der Satz eben nicht nur eine Verpflichtung/Floskel. Z.B. dann nicht, wenn sie ihre Quote [Anzahl der Behinderten im Unternehmen] nicht erfüllt und durch die bevorzugte Einstellung, bei gleicher Eignung, die *Strafzahlungen* sparen will.

Kommt auf das Unternehmen an, wie anonym alles dort ist - rufe doch mal in der Personalabteilung an, und frage nach, was du als Behinderte für Chancen hast. Musst dich beim Anruf ja nicht gleich namentlich komplett outen. ;)





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Freches Klößchen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Bei dem AG handelt es sich um einen aus dem öffentlichen Dienst.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Erstmal wird ein einem Behinderten Gleichgestellter arbeitsrechtlich wie ein Behinderter angesehen, dazu:

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Dann gäbe es noch zu sagen, dass im ÖD doch häufig bewußt die Einstellung von Behinderten gefördert wird, also würde ich das im Anschreiben erwähnen.

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