Hallo!
Heute morgen hat mein AG Insolvenz beantragt. Die Dezembergehälter, sowie die Januargehälter können nicht mehr gezahlt werden. Diese wären ja auch durch das Insolvenzgeld abgedeckt. Aber nun zu meinem Problem:
Ich habe heute morgen meinen Antrag auf Insolvenzgeld abgegeben. Laut der Sachbearbeiterin kann sie erst darüber entscheiden, wenn das Insolvenzereignis eingetreten ist. Da heute erst Insolvenz beantragt wurde, kann das natürlich noch dauern. Ich ging davon aus, dass es genau aus diesem Grund die Möglichkeit auf dem Antrag gibt einen Vorschuss zu beantragen. Aber auch dies würde erst gehen, wenn das eigentliche Insolvenzereignis eingetreten sei, so die Dame. Von der Insolvenzabteilung hat man mich in die normale Leistungsabteilung geschickt, dort könnte ich einen Vorschuss beantragen, die haben ebenfalls abgelehnt und mich zur ARGE geschickt, wo ich jetzt gleich hingehen werde.
Mein Problem ist, dass ich mich zur Zeit selbst in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz befinde und somit auch das Insolvenzgeld nicht über meine Bank vorfinanzieren kann. Wenn ich nun die letzten 100 Euro von meinem Konto abgehoben habe, habe nix mehr für meine Familie zum leben, geschweige denn etwas womit ich Miete und Strom bezahlen kann. Denn mein letztes Gehalt, was ich bekam, war mein Novembergehalt. Hab auch schon meine Treuhänderin informiert, die meinte nur sie könne da nix für mich machen, sollte mir halt einen Anwalt zur Not holen.
Hat jemand einen Tip?
Wie Wartezeit auf Insolvenzgeld überbrücken?
14. Januar 2008
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Frage vom 14. Januar 2008 | 13:58
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie Wartezeit auf Insolvenzgeld überbrücken?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2008 | 14:01
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, frag mal lieber im Forum Sozialrecht. Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
MfG
Und jetzt?
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