Wie am Besten kündigen - Als Arbeitnehmer

15. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
missjones
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie am Besten kündigen - Als Arbeitnehmer

Hallo,
bevor ich mich an einen Anwalt wende, wollt ich hierzu mal meine Frage stellen, bzw. überhaupt meinen Sachverhalt und Problem schildern. Sorry für den langen Text!

Kurz zu mir, ich arbeite seitdem 01.01.2021 für eine mittelständige Firma (unbefristet) 30 Stunden pro Woche. Angestellt wurde ich für die Sachbearbeitung einer bestimmten Abteilung, seit Oktober 2021 arbeite ich, aufgrund von Personalmangel, aber nur noch für andere Abteilungen, die nichts mit meinen Qualifikationen zu tun haben. So viel dazu. Im März diesen Jahres war ich 3 Mal bei meinem Vorgesetzten um nach einem Mitarbeiter-Gespräch zu fragen, wurde jedes Mal vergessen. Am 01.04.2022 hat es dann tatsächlich dann geklappt, nachdem ich hartnäckig blieb. Besprechen wollte ich eine Stunden Aufstockung (auf 35h) und ein höheres Gehalt. Beides wurde mir vorerst nicht gestattet, ich könne aber Überstunden machen und diese werden mir ausbezahlt. Wegen Mehrgehalt würde man nochmal besprechen und auf mich zurückkommen (passierte nie).

Dann kündigte im gleichen Zeitraum Kollegin aus der eigentliche Sachbearbeitungsabteilung und ich ging davon aus, nun endlich die eigentliche Stelle antreten zu können. Versetzt dahin wurde eine andere Kollegin die damit nie was zu tun hatte.

Gut, dies war für mich der sogenannte Tropfen auf den heißen Stein und ich schaute mich nach anderen Stellen um.

Vor 2 Wochen erhielt ich nun ein tolles Angebot. Startdatum in 2 Monate später. Meine Kündigungsfrist sind 3 Monate....
Ich bat also meinen Vorgesetzten 2 Tage später um einen Aufhebungsvertrag und erklärte alle Gründe (keine Stundenaufstockung möglich, werde nur hin und hergeschoben etc.). Ich erhielt die Antwort er würde dies mit dem anderen Vorgesetzten besprechen (wir haben keine Personalabteilung) und man kommt auf mich zurück. Die ganze letzte Woche kam nichts. Ich war am Montag nochmal dort und fragte nochmal nach. "Ja, ich komme heute auf Sie zu zum Gespräch"...#

Anstatt des Gespräches mit dem Chef, kam die Kollegin aus der anderen Abteilung auf mich zu und wusste bereits von meinen Absichten die Firma zu verlassen (sie ist keine Führungskraft, normale Angestellte!!) und fragte mich aus. Sie wusste außerdem von meiner Kündigungsfrist. Ich habe niemanden sonst von meinen Absichten erzählt, also wurden diese persönlichen Infos vom Vorgesetzten weitergetragen, wahrscheinlich mit der Absicht mit auszuhorchen, ob man mit mir verhandeln könne (NEIN...)

Bis heute weiterhin keine Rückmeldung vom Chef. Ich bin mittlerweile nur noch genervt zumal es noch folgende andere Vorfälle gab.

- Meine im April geleisteten Überstunden wurden bis heute nicht ausgezahlt, trotz mündlicher Absprache sowie mehrmaliger Erinnerung meinerseits, heute wurde wieder Lohn gezahlt, wieder nicht abgerechnet
- Kollege der sehr dick mit Vorgesetzten ist verbreitet, dass ich die eigentliche Stelle nicht bekommen habe, da ich ja nochmal ein Kind bekommen könnte (??) - wurde auch von mir mit besprochen bei Gespräch um Aufhebungsvertrag und ganz klar abgewiesen. Der Mitarbeiter erhielt daraufhin Ärger, da Interna weitergegeben wurde (also doch Kernaussage so gemacht?)

Meine Frage wäre jetzt hierzu, wie kann ich hier nun weitervorgehen, wenn diese Woche nichts mehr geschieht? Verlassen werde ich das Unternehmen auf jeden Fall, in meinem Arbeitsvertrag wird aber mit Strafe gedroht (1 Bruttogehalt), bei vorzeitigem Verlassen.

Sind oben genannte Gründe ausreichend für außerordentliche Kündigung?

- Weitergabe meiner persönlichen Absichten an Mitarbeiterin, die mich daraufhin (so gefühlt) aushorcht
- Keine Auszahlung der Überstunden (trotz zweimaliger Nachfrage)
- diskriminierende Aussage

Entschuldigt den langen Text, aber vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen. Ach ja, da ich ja plane den Juni noch komplett hier durchzuziehen (wenn es mit dem Aufhebungsvertrag nicht klappt), hätte ich ja Anspruch auf Mindestjahresurlaub von 20 Tagen, wären bei mir noch 15 Tage übrig... Wie läuft das dann ab bei fristloser Kündigung?

Ich hoffe mir kann jemand einen Ratschlag geben!

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von missjones):
Sind oben genannte Gründe ausreichend für außerordentliche Kündigung?


Nein.

Zitat (von missjones):
Vor 2 Wochen erhielt ich nun ein tolles Angebot. Startdatum in 2 Monate später.


Zum 01.08.? Dann fehlen also 2 Monate?

Wäre denn der neue AG ggf. damit einverstanden, dass Du 2 Monate später anfängst.

Zitat (von missjones):
Ich hoffe mir kann jemand einen Ratschlag geben!


Da sehe ich folgende Möglichkeiten:
1.: Man kündigt mit der genannten Begründung fristlos und spekuliert darauf, dass der AG nicht gegen die Kündigung vorgehen wird. Außerdem nimmt man die Folgen in Kauf, z.B. dass man ein Monatsgehalt Vertragsstrafe zahlen muss und auch dass das Arbeitszeugnis dann entsprechend ausfällt.

2.: Man kündigt einfach zum 31.07. und nimmt die Folgen in Kauf, z.B. dass man ein Monatsgehalt Vertragsstrafe zahlen muss und auch dass das Arbeitszeugnis dann entsprechend ausfällt.

3.: Man kündigt zum 30.09. mit der Bitte den Arbeitsvertrag vorzeitig zum 31.07. aufzuheben. Dann läuft man natürlich Gefahr, dass der Bitte nicht entsprochen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Für was soll denn die Strafe von einem Monatsgehalt sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Also aus meiner Sicht reicht die Begründung nicht für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitsnehmers.
Das heißt aber nicht, dass man es nicht (wie schon vorgeschlagen) versuchen könnte und darauf setzt, dass seitens des AG nichs mehr kommt. Denn letztlich kostet das den AG nur Zeit und Geld - und den abgängigen Mitarbeiter wird er ohnehin nicht wiederbekommen.
Wenn Sie das machen wollen, sollten sie aber nicht nur außerordentlich fristlos kündigen, sondern hilfsweise ordentlich zum nächst möglichen Termin. Dann stehen Sie nicht - sollte der AG doch die fristlose Kündigung angreifen und sie verlieren- in einem ungekündigten AV.

Worüber man sich klar sein sollte, dass bei solchen Aktionen der AG zum einen die Vertragsstrafe, zum anderen Schadensersatz fordern könnte-wobei ich letzteres praktisch noch nie erlebt habe, da der AG im Zweifel diesen Schaden erstmal beweisen muss. Bleibt die Vertragsstrafe, die es einzupreisen gilt. Bei hochpreisigen Jobs ist es übrigend durchaus mal möglich, das der neue AG die Vertragsstrafe übernimmt, wie das bei Ihnen ist kann ich nicht beurteilen.

Ich glaube ich würde im ersten Schritt beim neuen AG vorsorglich eine zeitliche Verschiebung nach hinten anfragen, mit Verweis auf die Kündigungsfrist (die wird der neue AG ja schon kennen) und der Vertragsstrafe. Egal wie das Ergebnis ausfällt würde ich sofort ordentlich kündigen, damit sie nicht die Frist der ordentlichen Kündigung verpassen. Für die außerordentliche Kündigung gilt übrigens ein Frist von 14 Tagen ab Kenntnis, d.h. im Zweifel müssen Sie sich hier beeilen. Sie können übrigens auch mehrere Kündigungen aussprechen.

Damit hätten sie erstmal eine Beendigung des alten AV "nach hinten" erreicht. Bleibt noch das zeitliche Überschneiden der beiden AVs. Hier setzt die Verhandlung an, ggf. kann man ja nochmal anfragen, ob man nicht doch früher rauskommt. Geht gar nichts, würde ich einfach bei dem neuen Job anfagen. Was soll schon passieren?
Der alte AG kann Sie nicht zwingen, bleibt die Vertragsstrafe, das war es praktisch. GGf. müssen Sie noch hinnehmen, dass die ersten Monate auf Steuerklasse 6 abgerechnet werden, aber das kann man dann ändern und später das Geld wiederholen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Was soll schon passieren?


Wirklich verhindern kann der alte AG das nicht.

Aber so ein verhalten kann sich ziemlich negativ auf das Arbeitszeugnis auswirken, denn schließlich könnte der AG seinerseits wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen und so etwas verklausuliert im Arbetiszeugnis durchblicken lassen.

Daneben sollte man sich auch immer überlegen, welchen Eindruck ein klarer Vertragsbruch beim neuen AG macht. Wenn der so etwas gutheißt, dann bedeutet das letztlich, dass er keinen großen Wert auf Einhaltung von Verträgen legt.

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