Wie aus Arbeitsvertrag kommen, fristlose Kündigung?

25. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
jungejung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie aus Arbeitsvertrag kommen, fristlose Kündigung?

Hallo,

der AN hat fristegerecht gekündigt und die Möglichkeit bei einem neuen AG zum 1.5. anzufangen. AN hat 3 Mon. Kündigungsfrist (bis 30.06.) und wurde vom alten AG widerruflich freigestellt und kann die neue Arbeit nicht antreten da dieser Vertrag ab 1.5. gültig ist. Welchen Grund oder welche folgen könnte es haben um die Arbeit zum 1.5. anzutereten da der AN sonst keinen Job ab 1.7. hat, dem neuen AG ist es wichtig, den AN zum 1.5. zu bekommen (sonst wird es wohl jemand anderes machen müssen).
AN hat mit Freistellung durch AG gerechnet, dies will der alte AG nicht (dem AN wohl noch eins auswichen).

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

quote:
und wurde vom alten AG widerruflich freigestellt ... AN hat mit Freistellung durch AG gerechnet, dies will der alte AG nicht


Hallo jungejung,
Ja wie jetzt? Freigestellt oder nicht?

MfG

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 96x hilfreich)

einen Grund für eine fristlose Kndigung sehe ich aber auf keinen Fall.

Wieso denken Menschen immer, sie dürften einfach so fristlos kündigen, weil es einfach besser in den Kram passt, klagen aber wegen jeder Kündigung, auch wenn die offentsichtlich völlig in Ordnung geht getreu dem Motto: Kostet ja nichts.

Ich will nicht Deutschland sein.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Da hätte man den neuen Arbeitsvertrag vielleicht gleich 1 Monat später abschließen sollen.
Vielleicht lässt sich ja der "alte" Arbeitgeber auf eine Aufhebung des Arbeitsvertrages per 30.04. ein. Schließlich spart er dann auch 1 Monat Lohn.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 74x hilfreich)

Da konnte der AN wohl nicht rechnen, denn von einer fristgerechten Kündigung kann ja keine Rede sein. Ansonsten hätte der AN spätestens bis Ende Januar kündigen müssen, um zum 1. Mai seine neue Arbeitsstelle aufnehmen zu können.

An der Kündigung selbst gibt es ja nichts zu rütteln. Allerdings ist die Aussage über die Freistellung widersprüchlich. Ist er nun freigestellt oder nicht? Wenn der AN schon freigestellt ist, so sollte er mit dem Noch-AG ein Gespräch führen, um mit einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zum 30. April zu beenden. So spart der AG ein Gehalt und es macht ja wenig Sinn, einen demotivierten Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

Viele Grüße,

barchetta

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