Hallo zusammen,
ich bin gerade in einer Situation, in der ich überlege, meinen Job zu kündigen, und brauche dringend Klarheit zu den Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Ich arbeite seit genau 7 Jahren in meinem aktuellen Unternehmen (kein Tarifvertrag, normales unbefristetes Arbeitsverhältnis), und ich weiß, dass die Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich sind. Für mich als Arbeitnehmer sollte es ja die Standardfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende sein, oder? Aber ich habe gelesen, dass es bei längerer Betriebszugehörigkeit Verlängerungen geben kann – gilt das nur für den Arbeitgeber?
Ich möchte das alles richtig planen, um keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu riskieren oder rechtliche Probleme zu bekommen. Gibt es Sonderregeln, z. B. während der Probezeit (die bei mir schon lange vorbei ist) oder bei Teilzeit? Und wie genau berechnet man den letzten Arbeitstag, wenn man z. B. am 10. Oktober kündigt?
Ich habe online ein bisschen recherchiert und bin auf einen super Kündigungsfristen-Rechner gestoßen, der das alles automatisch ausrechnet – basierend auf § 622 BGB und aktueller Rechtsprechung. Der ist kostenlos und gibt sofort den letzten Arbeitstag aus, inklusive Fristübersicht und Tipps zu Sonderfällen wie Elternzeit oder fristlosen Kündigungen. Hat den jemand von euch schon mal ausprobiert? Hier der Link: https://fixrechner.de/kuendigungsfristen-rechner/
Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen teilt oder mir Tipps gebt, wie ich am besten vorgehe. Vielleicht hat ja auch ein Anwalt hier im Forum einen Rat?
Vielen Dank im Voraus!
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer nach 7 Jahren im Betrieb?
7. Oktober 2025
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Frage vom 7. Oktober 2025 | 10:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer nach 7 Jahren im Betrieb?
#1
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 11:43
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 9x hilfreich)
Erster Tipp: In den Arbeitsvertrag schauen. Was steht da drin bzgl. Kündigungsfrist?
#2
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 12:23
Von
Status: Praktikant (700 Beiträge, 235x hilfreich)
Zitat :Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen
Das ist keine Frage der Erfahrung, sondern der Regelungen im Arbeitsvertrag. Deswegen als erstes den Arbeitsvertrag zu Rate ziehen. Wenn gewünscht, kann der vollständige Text zur Kündigung auch hier gepostet werden.
Im allgemeinen gilt die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer, ABER: in praktisch 97,5 % aller Arbeitsverträge wird die Verlängerung auch für den Arbeitnehmer vereinbart, was möglich ist. Deswegen kommt es sehr auf die konkrete Vereinbarung an.
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 16:39
Von
Status: Lehrling (1584 Beiträge, 271x hilfreich)
Das klingt für mich doch sehr nach Spam...
#4
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 17:32
Von
Status: Lehrling (1994 Beiträge, 395x hilfreich)
Der Rechner produziert nur Unsinn!Zitat :Hier der Link: https://fixrechner.de/kuendigungsfristen-rechner/
#5
Antwort vom 7. Oktober 2025 | 17:40
Von
Status: Legende (19774 Beiträge, 7189x hilfreich)
Zitat :online ein bisschen recherchiert
... ein bisschen zu wenig, will mir scheinen.
Ohne deinen AV ist alles Qualm.
Dein Rechner setzt voraus, dass einer Bescheid weiß und die Infos korrekt eingibt.
#6
Antwort vom 9. Oktober 2025 | 16:42
Von
Status: Philosoph (12687 Beiträge, 4585x hilfreich)
Zitat :Dein Rechner setzt voraus, dass einer Bescheid weiß und die Infos korrekt eingibt.
Irgendjemand muss ja die KI trainieren.
#7
Antwort vom 9. Oktober 2025 | 17:13
Von
Status: Lehrling (1994 Beiträge, 395x hilfreich)
Die Seite ist nur keine KI, sondern einfach nur Unfug.Zitat :Irgendjemand muss ja die KI trainieren.
#8
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 11:01
Von
Status: Philosoph (12687 Beiträge, 4585x hilfreich)
Zitat :Die Seite ist nur keine KI, sondern einfach nur Unfug.
Naja, es gibt eine leider teilweise falsche und ungenaue Exkursion durch die Welt der Kündigungen..
Die Methodik hinter dem Rechner ist aber nicht nur Unfug sondern sogar schwachsinnig.
Zitat :Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen teilt oder mir Tipps gebt, wie ich am besten vorgehe.
Fall Sie, wie erwartbar, der Ersteller der Seite sind, gibt es einen Tipp.
Ein Rechner, bei dem das Ergebnis eingegeben werden muss, ist an Idiotie kaum zu übertreffen.
Entweder Sie lassen die Inhalte der Seite von jemanden auf ihre Richtigkeit prüfen, der sich damit auskennt, oder sie sollten sich ein anderes gewerbliches Tätigkeitsfeld suchen.
Vielleicht eine Fahrschule?
"Sie wollen das Auto fahren lernen? Kommen Sie zu uns, wir unterstützen Sie!
Bitte vergessen Sie Ihren Führerschein der Klasse B nicht."
#9
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 11:42
Von
Status: Lehrling (1226 Beiträge, 206x hilfreich)
Zitat :ich überlege, meinen Job zu kündigen,
Zitat :alles richtig planen, um keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu riskieren
also wenn du kündigst, riskierst du sehr wohl eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld....
#10
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 12:20
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitat :"Sie wollen das Auto fahren lernen? Kommen Sie zu uns, wir unterstützen Sie!
Bitte vergessen Sie Ihren Führerschein der Klasse B nicht."
"Vor dem Öffnen bitte innenliegende Gebrauchsanweisung lesen."
Und jetzt?
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