Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Nichteinhaltung der Kündigungs

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Nichteinhaltung der Kündigungs

Guten Tag liebe Foren Gemeinde,

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer wenn man Bürohengst ist?

Ich arbeite seit 3 Jahren aufgrund eines Stellenabbaus unglücklich im Controlling. Der Job überfordert mich und ich will schnellstens raus.

Kann ich einfach abhauen und das Firmeneigentum dalassen?

Was kann schlimmstenfalls passieren?

Vielen Dank für die Ratschläge.

LG Crusherle

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114586 Beiträge, 39018x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer wenn man Bürohengst ist?

Wahrscheinlichkeit liegt - wie immer - zwischen 0-100%, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.



Zitat (von Crusherle):
Was kann schlimmstenfalls passieren?

Was finden die Leute eigentlich immer so faszinierend an dem schlimmster Fall / apokalyptischen Szenarien? Aber bitte ... Stichwortartig, in chronologischer Reihenfolge ...

Aufgrund des Schadenersatzes Verlust von Hab und Gutes inklusive des Vermögens, sowie der beruflichen Reputation, Entgleitung aus den sozialen Strukturen, die Abwärtsspirale dreht sich erbarmungslos, am Ende Ableben unter einer Brücke - einsam, mittelos und eingenässt...

Sollte das ganze eine Kirchliche Einrichtung o.ä. betreffen, für solche Fälle wäre die Aufzählung noch um das päpstliche Femgericht und den Bann in einen der neun Kreise der Hölle (oder was auch immer die Entität der man bevorzugt huldigt dafür vorsieht) zu ergänzen ...



Zitat (von Crusherle):
Der Job überfordert mich und ich will schnellstens raus.

Da würde ich Überlastungsanzeigen stellen und mit dem AG die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages verhandeln.




-- Editiert von User am 17. September 2023 16:13

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29819 Beiträge, 5361x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Kann ich einfach abhauen und das Firmeneigentum dalassen?
Möglich ist das.

Aber du kennst deinen Arbeitsvertrag sicher besser als wir?
Die Wahrscheinlichkeit dürfte sehr hoch sein und allgemein lässt man Firmeneigentum sowieso zurück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 6210x hilfreich)

Du fragst einerseits nach der Wahrscheinlichkeit einer Schadensforderung und andererseits danach, was 'schlimmstenfalls' passieren kann - beides hochspekulative Fragen und ich wüsste nicht, dass es eine Statistik gibt, die festhält, in wie vielen Fällen Firmen Schadensersatz fordern, wenn AN die Brocken hinschmeißen.

Das Ganze währt nun drei Jahre - da ist auch nicht zu erkennen, wieso jetzt, heute und 'von jetzt auf gleich'.
Wie lange ist denn deine K-Frist in dem Betrieb?
Wenn raus, dann doch lieber ordentlich mit Auflösungsvertrag.
Vielleicht würde eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation wieder stabilisieren ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das Ganze währt nun drei Jahre - da ist auch nicht zu erkennen, wieso jetzt, heute und 'von jetzt auf gleich'.
Wie lange ist denn deine K-Frist in dem Betrieb?
Wenn raus, dann doch lieber ordentlich mit Auflösungsvertrag.
Vielleicht würde eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation wieder stabilisieren

Ja da hast du recht.
Ich quäl mich schon lang durch um die Krankenkasse nicht an der Backe zu haben.

Ich glaube nur dass ich bei denen bald durchdrehe.
Im Vertrag steht nichts von einer Vertragsstrafe.
Frist wäre 1 Monat zum Monatsende.

Das heisst faktisch 2 Monate wenn man nicht gerade am Ende eines Monats abgibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Vielleicht würde eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation wieder stabilisieren

Ohja ich brauch unbedingt ein Sabbatical Jahr und was anderes als Controlling. Das überfordert mich seit Tag 1. Ist alles nur wegen Stellenabbau und Versetzung.

Jedenfalls lass ich mich während der Frist nicht quälen.
Ich schaffs nur nicht zum Arzt zu gehen. Ist nicht meine Art. Vorallem was soll ich dem sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114586 Beiträge, 39018x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Vorallem was soll ich dem sagen.

Bei mir ist es recht erfolgreich, wenn ich meine Krankheiten schildere...



Zitat (von Crusherle):
Ohja ich brauch unbedingt ein Sabbatical Jahr

Muss man sich halt leisten können.
Da wären dann Krankenkasse, Bundesagentur und Jobcenter raus, der Arbeitgeber ebenfalls.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 6210x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Sabbatical

Sowas will vor allen Dingen von recht langer Hand vorbereitet sein. Derzeit also illusorisch.
Aber: K-Frist 1 Monat zum Monatsende! Die nächste Woche kündigen zum 31/10 und der Countdown läuft!
Ab morgen sind es noch 43 Tage bis zum 31/10/2023

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Crusherle
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sowas will vor allen Dingen von recht langer Hand vorbereitet sein. Derzeit also illusorisch.
Aber: K-Frist 1 Monat zum Monatsende! Die nächste Woche kündigen zum 31/10 und der Countdown läuft!
Ab morgen sind es noch 43 Tage bis zum 31/10/2023

Und was mach ich wenn die mich quälen in der Frist?
ich will da weg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114586 Beiträge, 39018x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
Und was mach ich wenn die mich quälen in der Frist?

Rechtlich angemessen reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 6210x hilfreich)

Zitat (von Crusherle):
quälen

Welche Art von Quälerei stellst du dir denn vor vor deinem 'inneren Auge'?
Und quälen musst du dich nicht, wenn es dir nicht gut geht, gehst du zum Arzt und lässt dich durchchecken.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10501 Beiträge, 4166x hilfreich)

Du machst Arbeit nach Plan.
Tauchst zu Arbeitsbeginn auf, machst das was Du schaffst, machst Deine Pausen und gehst pünktlich nach Hause.
Und wenn sie dich mit Arbeit überhäufen, welche nicht in der regulären Arbeitszeit zu schaffen ist, bleibt sie eben liegen.

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