Wie jetzt richtig kündigen?

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
stahldose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie jetzt richtig kündigen?

Schönen guten Tag!
Ich hab keine Ahnung wie ich nun rechtlich einwandfrei Kündigen kann ohne dabei eventuell Fehler zu machen. Vieleicht weiß einer mehr? - Danke!
Der Fall: Ich befinde mich in einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung (TVÖD-L, 2 Jahre, Kosten ca. 15000€) ich bin dabei keine vertragliche Bindung eingegangen, welche mich z.B. bei Kündigung meinerseits zu Rückzahlungen verpflichtet. Durch den Abschluss der WB erreiche ich zukünftig keine finanziellen Vorteile aber mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Seitens des AG müssen Unterschriften zum Leistungsnachweis des Teilnehmers in der WB-Stätte vorgelegt werden, diese Unterschriften werden teilweise durch meine AG verweigert. (Gründe? aus meiner Sicht Mobbing)Das fehlen der fraglichen Unterschriften wird den Abschluss der Weiterbildung NICHT unmöglich machen, aber meine Note erheblich nach unten drücken. Das will ich nicht hinnehmen -hat ja Zukunftswirkung. In Gesprächen habe ich meinem AG mehrfach auf die Problematik angesprochen (ohne Erfolg) und daher eine regelrechte Abmahnung an ihn geschickt. Der war (natürlich) super sauer und nun geht nichts mehr... keine Unterschriften noch mehr Ärger. Aus meiner Sicht ist es mir nicht mehr zuzumuten unter diesen Voraussetzungen weiterzuarbeiten, daher will ich möglichst schnell kündigen.Ich stehe unmittelbar vor den Prüfungen und könnte in einem anderen Unternehmen die WB (wenn auch mit schlechterer Note) abschliessen. Nun die Fragen:
1. ist durch meine Teilnahme an der WB ein erweiterter Arbeitsvertrag entstanden? Werfe ich also meinem AG zu Recht vor seinen Teil am evtl. Vertrag nicht voll zu erfüllen?
2. War meine Abmahnung gerechtfertigt (Vertragsverletzung?)
3. Kann ich, weil die Abmahnung keinen Erfolg hatte ggf. fristlos kündigen? wenn ja, gibt es hierfür einzuhaltende Fristen oder könnte ich auch in einem Monat deswegen kündigen?
4. Muss ich bei einer Kündigung erneut den Grund beschreiben warum ich kündige? wenn ja, haarklein oder reicht: "vertragswiedriges Verhalten ihrerseits" aus?
5. entstehen durch eine Kündigung, Schadenersatzansprüche gegen meinen AG, wenn ja, muss ich die vor oder nach Kündigung per Anwalt geltend machen?

Ich rechne damit, dass mein AG versuchen wird die Kosten der WB bei mir einzufordern. (man kann es ja versuchen)Die Auseinandersetzung wird also sicher vor Gericht landen. Ich will daher im Vorfeld keine Fehler machen. Kündigen werde ich auf alle Fälle, würde aber eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zu Quartalsende sicher nicht mehr durchstehen...
Danke schon mal an alle!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

1. Der Begriff erweiterter AV ist wohl eine Neuschöpfung, die aber nichts bedeutet. Entstanden ist vielleicht oder wahrscheinlich ein eigentständiger Vertrag über die WB, dergestalt, dass der AG zahlt und du lernst und Prüfung machst.
2. Wenn der AG die Leistungsnachweise zu Unrecht nicht unterschrieben hat, war und ist die Abmahnung durch dich berechtigt.
3. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dir durch die erfolglose Abmahnung nicht. Es ist auch nicht zu sehen, wie du dadurch zu den notwendigen Unterschriften kommen solltest.
4. Eine Kündigung durch den AN muss überhaupt nicht begründet werden.
5. Wie sollen Schadensersatzansprüche entstehen, wenn du kündigst?

Du solltest m.E. den eingeschlagenen Weg konsequent gehen und der Abmahnung die Klage vor dem ArbG folgen lassen. Dort beantragst du, die fehlenden Unterschriften gerichtlich ersetzen zu lassen.

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#2
 Von 
stahldose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah! vielen Dank blaubär
Hat mir schon etwas geholfen! Ein Schadensersatzanspruch würde ich eventuell aus der schlechteren Benotung ableiten (wenn das geht) vor allem aber wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung (habe ein Atest vom Arzt wegen "Problemen am Arbeitsplatz war ich 3 Monate Krankgeschrieben...) Ich denke aber es hat keinen Sinn wegen (Bos)Mobbing vor Gericht zu ziehen. Die Unterschriften können auch nicht nachträglich etwas an meiner Benotung ändern (wird seitens der WB-Stätte wohl nicht gehen), so das es wohl wenig Sinn macht sie vor dem Arbg einzuklagen... Ich hatte sowieso nicht vor den Klageweg einzuschlagen, gehe aber davon aus das mein AG versucht die WB Kosten bei mir zu holen.
Ich werde also mal um einen Aufhebungsvertrag bitten und ggf. auch fristgerecht kündigen müssen - und dann mal sehen ob mein AG das Geld für die WB einzutreiben versucht.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// ... dass mein AG versucht, die WB Kosten bei mir zu holen.

Wie denn ohne entspr. Vereinbarung?

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#4
 Von 
stahldose
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

oh... das ist ihm recht egal - denke ich. Seine Auffassung von Recht ist etwas anders, als beispielsweise meine. Er wird sich sagen "versuchen kann man es ja mal und wenn es nicht klappt geht der Fall eben an die Rechtsabteilung des Hauses." Da ist mein AG zimmlich schmerzfrei - leider... z.B. die Abmahnung hat er als gegenstandslos bezeichnet, weil ich als AN gar keine schreiben dürfe... hat er vor meinen Augen zerrissen... ich habe eine Kopie mit eingangsstempel. Na mal sehen was kommt.
Schönen Abend noch! und Danke!

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