Wie kann ich kündigen ohne Überstunden zu verlieren?

14. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
BillyReina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann ich kündigen ohne Überstunden zu verlieren?

Ich bin ein volljähriger Koch-Lehrling in einem Restaurant. Da die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten fast unzumutbar für einen Auszubildenden sind, möchte ich den Ausbildungsbetrieb wechseln. Aus welchen Grund kann ich kündigen, ohne dass meine fast 400 Überstunden verloren gehen??? Eine Bezahlung der Überstunden wäre laut Geschäftsleitung nicht möglich!

Wer kann mir helfen? Wäre sehr dankbar für eine Antwort!

Billy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 16x hilfreich)

DIe Überstundenvergütung ist gesetzlich nicht geregelt, es gibt jedoch einige Gerichtsentscheidungen die ich dir hier mal (auszugsweise) zusammengestellt habe.

In aller Regel sind Überstunden zu vergüten, ein derartiger Rechtsgrundsatz besteht allerdings nicht. Es kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden.
In manchen Arbeitsverträgen findet sich die Klausel, dass etwaige Mehr- oder Überarbeit nicht besonders bezahlt, sondern durch die Grundvergütung mit abgegolten ist. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Klausel für zulässig. Richtigerweise dürfte dies jedoch nur dann gelten, wenn es sich um leitende Angestellte handelt, die regelmäßig gegen hohe Vergütung der Firma ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen haben.

Arbeitgeber muss nicht abbaubare Überstunden vergüten!
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Az.: 5 Sa 1153/01Urteil vom 05.03.2002
Sachverhalt: Beim Kläger waren 98 Überstunden angefallen. Im Betrieb war vereinbart, dass diese jeweils „abgefeiert“ werden durften bzw. sollten. Bevor der Kläger seine Überstunden jedoch abbauen konnte, endete das Arbeitsverhältnis. Der Kläger verlangte daher eine Zahlung von knapp 2300 DM von seinem früheren Arbeitgeber.
Entscheidungsgründe: Das LAG sah die Forderung des Klägers als berechtigt an. Das Zeitguthaben eines Arbeitnehmers bedeutet nach der Ansicht des LAG „rechtlich“ eine Vorleistung. Es entsteht daher ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn diese vom Arbeitgeber nicht mehr mit Freistunden ausgeglichen werden können. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen der Abbau der Überstunden nicht mehr möglich ist. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen.


(LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02 - (ArbG Elmshorn))
5.Der Arbeitnehmer, der Überstundenvergütung beansprucht, muss beim Bestreiten der Überstunden im Einzelnen darlegen und ggf. beweisen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Des Weiteren muss er vortragen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, zumindest aber billigend geduldet oder aber zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig waren.

Quelle: BAG (17.4.2002, 5 AZR 644/00 )
Beweislast bei Überstunden-Vergütung
Arbeitnehmer müssen bei der Geltendmachung einer Überstundenvergütung im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben. Dem Arbeitgeber obliegt es, diesem Vortrag substanziiert entgegenzutreten. Erst dann kann das Gericht feststellen, welche Tatsachen streitig sind. Sodann ist es Sache des Arbeitnehmers, im Einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten.

SO ich hoffe dass hilft ein wenig, wobei ich natürlich keinerlei Gewähr übernehme.

Allet Jute
Michael

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#2
 Von 
BillyReina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar! Danke Dir!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 16x hilfreich)

Gern geschehen...wenn du mit dem Thema durch bist würde mich natürlich interessieren wie es ausgegangen ist cu Micha

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BillyReina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Problem! Gleiche Stelle, gleiche Welle!!!

Könnt aber noch etwas dauern!

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Als Azubi hast du auch das Recht, dich in solchen Fragen an den Ausbildungsberater bei der entsprechenden Kammer (meist IHK) beraten zu lassen.

ruf einfach mal an, die sind auch immer froh, wenn sie "schwarze Schafe bei Betrieben" rausfischen können.

Außerdem helfen die bei der IHK auch gerne, eine neue Ausbildungsstelle für dich mit zu finden.

Auch als volljähriger Azubi hast du bestimmte Rechte in deiner Ausbildung, auf die Du ruhig pochen solltest. Lass dich auf keinen Fall ausbeuten! eine Ausbildung soll zur Ausbildung dienen - und irgendwann solltest du ja auch Zeit haben dich zu erholen und zu lernen. Wann bitte machst du das? bei den Überstunden????

Grüße
Marion

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