Wie kündige ich richtig um keine Sperre bei der Arge zu erhalten?

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie kündige ich richtig um keine Sperre bei der Arge zu erhalten?

Guten Tag,

ich befinde mich derzeit in ein befristeten Arbeitsverhältnis bin aber seit ca. 3 Monaten krankgeschrieben aus gesundheitlichen Gründen und weil in der Firma immer wieder nicht richtig gezahlt wurde bzw. die Bedingungen einfach unterirdisch sind. Zum 1.7.17 habe ich mir eine neue Arbeit besorgt, wo ich ein Vertrag erhalte für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Ich würde nun gerne wissen....

1. Mein Arzt würde mir ein Attest das ich auf ärztlichen Rat kündigen sollte, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen. Geht das so einfach?

2. Könnte ich mich auch weiterhin Krankschreiben lassen bis Ende Juni und dann ein Aufhebungsvertrag machen?

Fakt ist das ich für meine jetzige Firma nicht mehr arbeiten möchte.

Freue mich auf Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der m.E. beste Weg:
1. Sie lassen sich ein Attest vom Arzt ausstellen.
2. Sie vereinbaren einen Termin beim Jobcenter (ArGen heißen jetzt so) und klären dort, ob Sie gesperrt werden, wenn Sie mit diesem Attest kündigen. Sollte Ihnen gesagt werden, das wäre kein Problem, dann lassen Sie sich das auf jeden Fall schriftlich geben. Später erinnert sich keiner mehr in dieser Behörde an eine mündliche Absprache.

Natürlich können Sie sich solange krank schreiben lassen wie Sie krank sind. Daraus entsteht aber kein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Wegen des Aufhebungsvertrags können Sie sich ja jederzeit an den Arbeitgeber wenden. Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperre des Alg, Ausnahmen sind wie oben beschrieben aushandelbar.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

okay das werde ich dann mal prüfen lassen:) Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie lange geht denn die Befristung deines aktuellen Arbeitsverhältnisses?

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

(Editiert - unterlassen Sie solche beleidigenden Unterstellungen!)

-- Editiert von Moderator am 05.04.2017 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zu wann wollen Sie denn kündigen? Wenn sie zum 01.07.2017 bereits eine neue Arbeitsstelle haben und passend zum 30.06.2017 kündigen, braucht man sich doch gar keine Sorgen um die Arbeitsagentur zu machen. Evtl. können Sie beim neuen AG ja auch früher anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
7up
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die befristung läuft bis 31.12.17

Leider kann ich nicht früher beim neuen AG anfangen. Erst ab 1.7.17

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38446 Beiträge, 14005x hilfreich)

Ja und? Was hat die Befristung damit zu tun? Kündigen und gut ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Also am korrektesten wäre die Ansprache des AG, ob er mit einem Aufhebungsvertrag zum 30.06.17 einverstanden wäre.
Ist er das, kannst du nathlos wechseln und das A-Amt bleibt außen vor.

Ist er das nicht, bleibt dir nur die Kündigung!

In beiden Fällen kommt es aber zu "Pufferzeiten" zwischen jetzt und Kündigungstermin bzw, Termin der Aufhebung, die du entweder mit
- arbeiten gehen
oder
- einer AU
überbrücken musst. Ob du

Ich kenne deine Arbeitssituation in der Firma nicht, aber vllt. ist es ja doch zu überleben, wenn du deinen Vertrag erfüllst (so wie du es auch von deinem AG verlangst) und nur unteri tatsächlich notwendiger Umstände krankheitsbedingt zu Hause bleibst.

-- Editiert von HeHe am 06.04.2017 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
(Editiert - unterlassen Sie solche beleidigenden Unterstellungen!)

-- Editiert von Moderator am 05.04.2017 17:50


Was für beleidigende Unterstellungen? Wenn jemand hier rät einen die Krankschreibung verlängern zu lassen, obwohl offensichtlich nicht arbeiten will (es wird wohl hier keiner widersprechen, dass eine Wunderheilung zum 01.07.2017 kaum möglich ist), ist es schlussendlich Betrug.

Zumal hier der TS selbst schreibt, dass er/sie gerne früher beim neuen AG anfangen will. Siehe dazu Antwort 6.

Wohl ein Thema, dass man an die Staatsanwaltschaft weitergeben sollte.

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