hallo, im Juli 2006 habe ich in der Firma angefangen,habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Juli 2007.
Jetzt habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, von Juli 2007 - Juli 2009, Es ist genau der selbe Arbeitsvertrag wie der Alte. Ist das OK? Wenn ja... wie lange darf man einen Arbeitsvertrag verlägern bis es zum Festvertrag kommt?
Mfg
Wie lange darf man einen Arbeitsvertrag verlängern bis es zum Festvertrag kommt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... wenn es sich um einen befristeten arbeitsvertrag ohne sachgrund
handelt, können solche verträge nur bis zu 2 jahren laufen - du kommst jetzt auf drei jahre. geht also nach tzbfrg nicht.
DENNOCH würde ich den vertrag einfach unterschreiben und die befristung erst dann angreifen, wenn der AG dich nicht über 2009 hinaus weiter beschäftigen will.
Hallo blaubär49,mein vertrag ist ein beristeter,ohne sachgrund.
genau... ich komme 2009 auf 3jahre.muss mein chef mir 2009 einen unbefristeten vertrag geben?.was ist tzbfrg? irgendwie verstehe ich das ganze mit den verträgen nicht :o((
hilf mir bitte es zu verstehen.
mfg
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Die Firma war aber nicht zufällig gerade neu gegründet, als du da angefangen hast?
.. firmen können beschäftigte bis zu zwei jahren befristete arbeitsverträge ohne sachgrund geben (ausnahme startup-unternhemen - 4 jahre. das steht so im teilzeitundbefristungsgesetz.
die befristung muss vor arbeitsbeginn vereinbart worden sein, sonst ist der vertrag unbefristet. wenn also ein vertrag falsch befristet worden ist, ist es automatisch ein unbefristeter. nur muss man den AG nicht unbedingt von sich aus darauf stoßen - deswegen der tipp, die klappe zu halten und erst im fall des falles ....
ansonsten gibt es noch befristungen mit sachgrund für vertretungen, projekte, drittmittelabhängigkeiten usw.
hallo tao,die firma besteht seid januar 2006.habe ein halbes jahr nach gründung angefangen.
und
Danke blaubär49
<font color=red>'(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html
Das heißt, die Befristung ist so okay und im Rahmen.
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