Wie lange ist meine (AN) Kündigungsfrist

8. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
John9947
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange ist meine (AN) Kündigungsfrist

Hallo zusammen,
ich möchte als Arbeitnehmer mein 10 Jahre andauerndes Arbeitsverhältnis kündigen. Leider verstehe in meinem Arbeitsvertrag dahingehend nicht. Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Dort heißt es wörtlich.

„b) Für die Kündigung während der Probezeit gilt § 9.3 MTV BAP. Demnach beträgt die Kündigungsfrist während der ersten drei Monate eine Woche, anschließend gilt während der Probezeit die gesetzliche Frist von zwei Wochen. Soweit gesetzliche Bestimmungen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses längere Fristen vorsehen, gelten diese sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer."

Bezieht sich der ganz Abschnitt nur auf Kündigung während der Probezeit oder bezieht sich der letzte Satz auch auf Kündigungen zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt?

Je nach dem ob der letzte Satz generell gilt oder nicht ist meine Kündigungsfrist entweder einen Monat oder vier Monate.

Vielen Dank für eure Meinungen.
Gruß John


-- Editiert von User am 8. Mai 2026 18:58




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Lies bitte selbst nach auf Seite 5:
https://www.boeckler.de/pdf/ta_BZA_MTV_Zeitarbeit_110603.pdf

Da du 10 Jahre dort beschäftigt bist, gilt Punkt 9.4.
Oder eben das, was in deinem Vertrag zu Kündigungsfristen unter a) lesbar ist ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
John9947
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. :)
Nach dem verlinkten Dokument (Punkt 9.4) habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist da der Paragraph 622 Abs. auf beide Parteien angewandt wird und für mich als AN steht dort 4 Wochen.
In meinem Arbeitsvertrag steht sonst nichts zu Kündigungsfristen, nur der Absatz den ich zitiert habe.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20261 Beiträge, 7338x hilfreich)

... bloß dass der Text nicht endet mit Verweis auf Abs. 1 im § 622.
Dein AV besagt klar, dass längere Fristen für den AG für den AN in gleicher Weise gelten. Also die längere Frist.

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#4
 Von 
John9947
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

„Dein AV besagt klar, dass längere Fristen für den AG für den AN in gleicher Weise gelten. Also die längere Frist."

Ich verstehe das auch so. Aber es verwirrt mich das dieser Satz im Kontext von Kündigungfristen in der Probezeit steht. Mit expliziter Nennung des Abschnitts im Mantelvertrag. Man könnte es so interpretieren:
„Soweit gesetzliche Bestimmungen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses [in der Probezeit] längere Fristen [als 2 Wochen] vorsehen […]

Oder es gilt generell. In dem Sinne, dass für eine Kündigung außerhalb der Probezeit gesetzlich eine längere Frist als 2 Wochen gilt, und deshalb die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien gilt.

Ich muss das wohl mit meinem AG klären.

Ich danke euch für eure Antworten.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag unter a)...?
Selten gehts doch in Verträgen mit b) los...

Und da für dich nach 10jähriger Beschäftigungsdauer wohl nichts mehr zur Probezeit von Belang ist, braucht man auch nichts interpretieren.
Oder hast du als Zeitarbeit-AN in den 10 Jahren immer mal wieder andere Arbeitsverträge vereinbart?

Zitat (von John9947):
Ich muss das wohl mit meinem AG klären.
Willst du ihn fragen, wie du richtig kündigst?
Ansonsten geht auch:
Schriftliche Kündigung nach § 622(1) BGB, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
John9947
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Unter a) steht unter welchen Bedingungen eine Probezeit vorliegt.
Unter c) steht was zur außerordentlichen Kündigung und bei allen nachfolgenden Abschnitten geht es um Kündigung bei Renteneintritt.

Also die Mehrzahl der Personen die ich jetzt gefragt habe haben gesagt der Abschnitt b) bezieht sich auf die Kündigungsfrist während der Probezeit.
Das findet bei mir keine Anwendung also gilt die gesetzliche Regelung.

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