Ich habe einen Vertrag, der da lautet: Arbeitszeit: 12 Stunden/Woche, bei Bedarf bis zu 37,5
Habe das auch bisher immer halten können (alleinerziehend mit einem nun 4 jährigen Kind), alles gedreht und gedeichstlt etc.
Meine AZ liegen zu 90 % bei ab 14 Uhr, und die Überstundenanzahl beläuft sich auf gute 50%
Nun ist es so, das ich die Betreuung der kleinen, bei dem nächsten Überstundenanfall(und auch später) nicht mehr sichern kann (und ehrlich gesagt auch nicht mehr will, weil ich sie kaum noch sehe, ausser zum zu Bett bringen, und aufstehen)....
Frage einfach: Muß ich meinem Vorgesetzten sofort mitteilen: Die Überstunden kann ich im August etc nicht mehr machen....oder reicht es, wenn ich verplant werde?
Ich arbeite bei einem der bekanntesten schlechten AG Deutschlands....und ich werde sicherlich dann wegen unflexibilität gekündigt.
Aber: Wie gehe ich vor?
Um Vertragsänderung bitten (die es nicht geben wird), oder einfach beim nächsten mal sagen, sorry, geht nicht?
Wie muß ich mich verhalten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es kommt drauf an, was wortwörtlich [*] genau zur Arbeitszeit, deren Lage und zum Thema Überstunden/Mehrarbeit vereinbart ist.
[*] = genauer Vertragstext
Hallo Venotis
Ich habe bei meinem AG als leitende Abgestellte angefangen zu arbeiten.
Vollzeit, wurde dann schwanger, hatte Elternzeit für 3 Jahre beantragt.
Da ich während der 3 Jahre mich vom KV trennte, und ich AG vor Elternzeitende kontaktierte, wurde mir der Vertrag: 12 (das ist dann auch schon Teilzeit vom Verdienst)Stunden wöchentlich/bei Bedarf bis zu 37, 5 vor die Nase gelegt.
Wie gesagt...es gibt Jobs, da kann man locker 37 Std arbeiten.........und Kinder auch noch sehen noch nebenher.
Meine Ma, die die Kinderbetreuung der kleinen macht, ist schwer krank, Krebs überall, wiegt 35 Kilo, und unterstützt mich noch. Tagesmutterdienst sagt: Ne....Bei Ihren Arbeitszeiten finden wir keine TAgesmutter
SB, die greifen müßte sagte:Kündigen sie ja nicht
Nett, sorry, hier geht alles den Bach runter (seit März lebt auch meine bald 14 jährige wieder bei mir, die dem Vater entglitten ist)eigentlich weiß ich von der kleinen nix, weil wenn ihr jemand das radfahren beibringt, dann sicherlich ich nicht.......und : Sorry.........es geht alles nicht mehr
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Nun gut, wenn du nicht schreiben willst, was im Vertrag zu den von mir vorher erwähnten Themen steht, dann kann ich nur raten, mit dem AG über die Problematik zu sprechen.
Die Anordnung von Überstunden ist grds. an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
Welche Regelungen bestehen konkret zur Arbeitszeit?
Existiert ein Betriebsrat?
Es besteht kein Betriebsrat.
Und zu Arbeitszeiten ist gar nichts schriftlich fixiert.
Ich arbeite im Einzelhandel, und werde frei flexibel während der Öffnungszeiten eingesetzt.
Wortlaut im Vertrag einfach:
Wöchentliche Arbeitszeit: 12 Stunden, bei Bedarf bis zu 37,5
Das sieht doch sehr nach einem Teilzeitvertrag aus:
http://www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de/108/116/index.html
... ob es dir hilft, weiß ich nicht - aber diese vereinbarung klingt doch sehr nach arbeit auf abruf. das wäre aber an grenzen gebunden. dein ag vereinbart ein minimum fix und dann zusätzlich rund 200% als verfügungszeit über dich. du solltest m.e. deinen vertrag von einem fachanwalt prüfen lassen. es gibt ein bag-urteil, wonach die arbeit auf abruf nicht mehr als 25% des fixums betragen darf.
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