Wie oft dürfen befristete Arbeitsverträge verlängert werden?

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
Wie oft dürfen befristete Arbeitsverträge verlängert werden?

1.wie oft dürfen befristete verträge verlängert werden? kann mich aus meiner lehrzeit daran errinnern das man nach 2 jahren in ein unbefristetes arbeitsverhältnis gewechselt hat.
ist das heute auch noch so?

2. ein zeitarbeiter muß 2 std am einsatzort verweilen, wird er eher nach hause geschickt, muß die firma der zeitarbeitsfirma volle 8 std bezahlen. stimmt die aussage des abteilungsleiters? der leiharbeiter selber erhält aber nur die std die er gearbeitet hat!

3. der cgzp tarifvertrag ist mittlerweile für tarifunfähig erklärt worden. wie sichert man sich nun ansprüche wenn die unfähig des tarifes nun greift und wirksam wird? dann muß das zeitarbeitsunternehmen den lohn zahlen der üblich des einsatzortes ist. wenn das aber niemand weiß wird das unternehmen einen teufel tun seine mitarbeiter zu informieren da es um viel geld geht. bei unserer firma wäre das zumindest schon eine menge. von 7,60€ auf 10,80€. ab wann könnte man die diferenz fordern? wie und was muß man etwas machen um alles richtig zu machen. die juristischen feinheiten sind ja spitzer wie eine nadel und können alles oder nichts bei einem formfehler sein.

:)



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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2533x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1.wie oft dürfen befristete verträge verlängert werden? kann mich aus meiner lehrzeit daran errinnern das man nach 2 jahren in ein unbefristetes arbeitsverhältnis gewechselt hat.
ist das heute auch noch so? <hr size=1 noshade>


siehe § 14 Abs. 2 TzBfG bei reinen zeitbefristeten Arbeitsverträgen ohnen Sachgrund. In einem Tarifvertrag können abweichende Regelungen zur Höchstzahl der Verlängerungen und der max. Dauer vereinbart sein.

Sachgrundbefristete Verträge nach § 14 Abs.1 TzBfG können theoretisch beliebig oft verlängert oder besser gesagt durch neue beftristete AV ersetzt werden (3 Jahre Elternzeitvertretung für Kollegin X, danach 1 Jahr Krankheitsvertretung für Kollege Y, gefolgt von 3 Jahren Elternzeitvertretung von Kollegin Z).

quote:<hr size=1 noshade>3. der cgzp tarifvertrag ist mittlerweile für tarifunfähig erklärt worden. wie sichert man sich nun ansprüche wenn die unfähig des tarifes nun greift und wirksam wird? <hr size=1 noshade>


Nicht der CGZP-TV ist tarifunfähig, sondern die gleichnahmige Gewerkschaft. Der AMP-TV (der zwischen dem AMP-Verband und der CGZP abgeschlossen wurde) ist aber Anfang 2010 komplett umgestrickt worden und damit augenblicklich wirksam. Es ist also die Frage, auf welchen TV, der Arbeitsvertrag konkret verweist.


quote:<hr size=1 noshade>. wenn das aber niemand weiß wird das unternehmen einen teufel tun seine mitarbeiter zu informieren da es um viel geld geht. bei unserer firma wäre das zumindest schon eine menge. von 7,60€ auf 10,80€. <hr size=1 noshade>


siehe § 13 AÜG und hier gibt es Musterformulare

http://www.igmetall-zoom.de/


quote:<hr size=1 noshade>die juristischen feinheiten sind ja spitzer wie eine nadel und können alles oder nichts bei einem formfehler sein. <hr size=1 noshade>


Man ist entweder Mitglied einer DGB-Gewerkschaft, hat eine RV mit Arbeitsrecht, versucht es selber (was nicht nicht die schlechteste Option sein muss) oder lässt es bleiben. Und so spitz sind die Feinheiten auch nicht, grösstes Problem sind wohl einzelvertraglich verinbarte Ausschlussfristen.
Aber bei Zeitarbeitsverträgen nach 2010 bin ich grundsätzlich skeptisch. Die schlagzeilenträchtigen Pressemitteilungen in letzter Zeit waren da doch oftmals irreführend und viel zu pauschal. Oft wird auf den derzeitigen AMP-TV verwiesen und auch wenn dort nur ebenso halbseidene "christliche" Gewerkschaften unterzeichnet haben - dieser TV ist derzeit wirksam.


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#2
 Von 
Rechtsanwalt Cengiz Abdul-Rahman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften der zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig. Wer auf Grundlage von tarifverträgen der CGZP gearbeitet in den Jahren 2008 bis 2010 gearbeitet hat, sollte zum Rechtsanwalt gehen. Über die kosten würde ich mir da keine so großen Sorgen machen. Leiharbeitnehmer verdienen nicht so viel, dass Prozesskostenhilfe sofort ausscheidet.

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