Wie viel Resturlaub steht einem zu, wenn im Arbeitsvertrag die Zwölftelregel steht?

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
cimona
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Resturlaub steht einem zu, wenn im Arbeitsvertrag die Zwölftelregel steht?

Mal angenommen man hat sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30. August gekündigt und man arbeitet bereits 4 Jahre bei ein und derselben Firma. Wie viel Resturlaub steht einem zu, wenn:
im Arbeitsvertrag die Zwölftelregel steht und ein vertraglich vereinbarter Jahresurlaub von xy-Tagen verankert wurde?
1) 8 Zwölftel
2) 20 Tage (Mindestmaß vom Bundesurlaubsgesetzt)
3) der vertraglich verankerte Urlaub von xy-Tagen

Vielen Dank für die Mithilfe, ich bin wirklich verwirrt und man findet überall etwas anderes!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

der urlaubsanspruch steht einem - nach der wartezeit - am jahresanfang für das ganze jahr zu. will heißen: wer im januar urlaub machen will, kann und darf dafür seinen ganzen jahresurlaub hernehmen.
eine andere frage ist, wie hoch denn der anspruch ist. die '20 tage' nach burlg setzen eine fünf-tage-woche voraus. bei mehr oder weniger wochenarbeitstagen ändert sich das.
nun zur kündigung unterm jahr: offenbar hast du in diesem jahr noch keinen urlaub 'verbraucht'. sonst würde sich die frage nicht so stellen. dann greift die zwölftelung, die du im av stehen hast. folglich stehen dir für 2010 zu 20*8/12= 13,33= 13 nach burlg, wenn in deinem av mehr urlaub, bitte entsprechend umrechnen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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