Hallo zusammen,
bei einer regulären 40 Stunden Woche mit 5 Arbeitstagen und bspw. 30 Tagen Urlaub im Jahr ist das Verhältnis relativ klar. Für eine Woche Urlaub müssen 5 Urlaubstage aufgewendet werden.
Was ist jedoch in folgendem Szenario richtig? Was wäre, wenn im Arbeitsvertrag stehen würden "...32 Stunden Woche bei 4 Arbeitstagen pro Woche"? Müssten hier lediglich vier Urlaubstage aufgewendet werden für eine Woche Urlaub? Wir nehmen in unserem Szenario an, dass die Arbeitstage nicht eindeutig definiert sind. Es würde als nicht im Vertrag stehen, dass explizit von Montag bis Donnerstag gearbeitet wird. Aber es wäre, wie oben bereits erwähnt, explizit aufgeführt, dass die Arbeitszeit
wöchentlich aus 32 Stunden und 4 Arbeitstagen besteht.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp wie das Ganze zu bewerten ist. Wie viele Urlaubstage müssen für eine Woche Urlaub aufgewendet werden? 4 Tage oder 5 Tage?
Viele Grüße und besten Dank vorab
Sebastian
Wie viele Urlaubstage müssen aufgewendet werden bei einer 4-Tage-Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitat:bei einer regulären 40 Stunden Woche mit 5 Arbeitstagen und bspw. 30 Tagen Urlaub im Jahr ist das Verhältnis relativ klar.
nicht unbedingt
Zitat:Für eine Woche Urlaub müssen 5 Urlaubstage aufgewendet werden.
Wenn als Urlaubsanspruch 30 Werktage vereinbart wurde, dann muss man 6 Tage aufwenden.
Zitat:Was ist jedoch in folgendem Szenario richtig? Was wäre, wenn im Arbeitsvertrag stehen würden "...32 Stunden Woche bei 4 Arbeitstagen pro Woche"? Müssten hier lediglich vier Urlaubstage aufgewendet werden für eine Woche Urlaub? Wir nehmen in unserem Szenario an, dass die Arbeitstage nicht eindeutig definiert sind. Es würde als nicht im Vertrag stehen, dass explizit von Montag bis Donnerstag gearbeitet wird. Aber es wäre, wie oben bereits erwähnt, explizit aufgeführt, dass die Arbeitszeit wöchentlich aus 32 Stunden und 4 Arbeitstagen besteht.
Und was steht im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch?
Zitat:Wie viele Urlaubstage müssen für eine Woche Urlaub aufgewendet werden? 4 Tage oder 5 Tage?
Je nach Wortlaut der Vereinbarung zur Höhe des Urlaubsanspruches können es 4-6 Tage sein.
Hallo,
und vielen Dank für das schnelle Feedback. Anbei meiner Kommentare.
ZitatJe nach Wortlaut der Vereinbarung zur Höhe des Urlaubsanspruches können es 4-6 Tage sein. :
Der genau Wortlaut im Arbeitsvertrag lautet wie folgt: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ausschließlich der Pausen zweiunddreißig (32) Stunden bei vier (4) Arbeitstagen"
ZitatUnd was steht im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch? :
Primär steht dort "Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage für das volle Kalenderjahr". Danach natürlich noch einige Anmerkungen zum Thema Urlaub unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten, dass der Urlaub grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres genommen und wann dieser verfällt etc. Und selbstverständlich auch, dass für alles Übrige die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten.
Ich ging hier in diesem Fall davon aus, dass lediglich vier Urlaubstage aufgewendet werden müssen für eine Woche Urlaub, da sowohl in der Arbeitszeitregelung als auch im Abschnitt Urlaubsanspruch explizit von "Arbeitstagen" gesprochen wird und nicht von Werktagen. Aber vielleicht liege ich mit meiner Einschätzung auch gänzlich daneben.

-- Editiert von pa447578-67 am 23.11.2017 12:39
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Arbeitstage ist entscheidend, du liegst richtig: Da deine AZ auf 4 Arbeitstage verteilt ist - die Menge an Stunden spielt keine Rolle - brauchst du auch nur Urlaub für die Tage zu beantragen, an denen du arbeiten müsstest. Wenn das feste Tage sind, e.g. Mo-Do, ist die Sache klar und dein Urlaubsanspruch ist 24 Arbeitstage/Jahr.
Moin Blaubär,
vielen Dank für die Antwort. In meinem Szenario sind jedoch explizit nur die vier Arbeitstage explizit genannt.
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ausschließlich der Pausen zweiunddreißig (32) Stunden bei vier (4) Arbeitstagen"
ZitatWenn das feste Tage sind, e.g. Mo-Do, ist die Sache klar und dein Urlaubsanspruch ist 24 Arbeitstage/Jahr. :
Es sind nicht benannt, welche Arbeitstage dies im Detail betrifft, bspw. Montag bis Donnerstag. Zudem ist im Vertrag ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen benannt. Meine Schlussfolgerung wäre nun, aufgrund er Tatsache, dass immer nur von Arbeitstagen gesprochen wird, es nicht relevant ist, ob auch noch explizit benannt ist an welchen Tagen gearbeitet werden muss. Es gilt die Tatsache, dass vier Arbeitstage als wöchentliche Arbeitszeit benannt wurden und 30 Arbeitstage als Urlaubszeit. Folglich müsste der Arbeitnehmer auch nur 4 Urlaubstage aufwenden um eine Woche Urlaub zu erhalten? Korrekt?
Ich vermute mal du möchtest darauf hinaus das du 7,5 Wochen Urlaub im Jahr hast (30/4=7,5)
Wenn es keine Vorgeschichte gibt(z.B. vorher 5 oder 6 Tage Woche) oder sonstige Absprache wird der AG es mit einer
Anfechtung wegen Irrtums schwer haben, diese 7,5 Wochen zu verweigern.
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