Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

31. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Hallo miteinander,

mir ist nicht ganz klar, wie viele Urlaubstage mir in meinem Job zustehen und würde euch diesbezüglich gerne um Rat fragen.

Ich habe die Stelle am 15.10.2012 angetreten. Teilzeit mit 15h pro Woche.
Zwei Tage mit 6 Stunden, ein Tag mit 3 Stunden.

Im Arbeitsvertrag steht:
kalendarischer Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen (5-Tage-Woche)


Ich habe nach Absprache mit dem Arbeitgeber am 24.12. und am 31.12. jeweils einen halben Urlaubstag genommen um je den ganzen Tag Urlaub zu bekommen.

Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber zwar nicht über eine Urlaubssperre oder so etwas gesprochen, habe aber bis auf die beiden halben Urlaubstage keinen Urlaub im letzten und auch in diesem Jahr genommen.

Wie viel Urlaub steht mir nun zu?


Vielen Dank vorab!

MfG
oeppel

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11 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du arbeitest an 3 von 5 Arbeitstagen, somit steht dir 3/5 des Urlaubsanspruchs für Vollzeitkräfte zu, das sind 15 Arbeitstage; die Menge der Stunden/Tag spielt keine Rolle - für dich sind die 6 bzw. 3 Stunden an deinen Arbeitstagen je ein voller Urlaubstag.
"Halbe Urlaubstage" gibt es nicht. Wenn du Hl. Abend und Silvester Urlaub bekommen hast, sind das 2 Tage - die du übrigens ohne Anspruch erhalten hast, s.u. Wartezeit.
Stimmt deine Angabe, dass du die Stelle am 15/10/2012 angetreten hast?? (oder nicht doch schon 2011) - dann hättest du für das vergangene Jahr Urlaubsanspruch für 2 volle Monate, das wären 2,5 Tage, aufgerundet auf 3. Folglich aus 2012 noch 1 Tag Resturlaub.
Für 2013 steht dir der volle Urlaub zu, sobald du die Wartezeit von 6 Monaten hinter dir hast, sprich nach Mitte April.

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-- Editiert :blaubär: am 31.01.2013 17:01

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#2
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich kannte die Regelung 1/2 Urlaubstag zu Heiligabend und ein 1/2 zu Silvester um je einen ganzen Tag frei zu bekommen noch von meinem alten Arbeitsgeber und kenne dies ebenso von Bekannten. Dachte also das das bei vielen so Usus ist, auch wenn es dafür keine wirkliche Regelung gibt. Auf jeden Fall hat mein aktueller Arbeitgeber diesem auch zugestimmt.

Ja, am 15.10.2012 habe ich die Stelle angetreten. Was macht das denn für einen Unterschied ob es in 2012 oder 2011 war. Wieso sind die Urlaubstage hier verschieden?

Das mit der Wartezeit von 6 Monaten habe ich schon oft in verschiedenen Internetforen/Blogs/etc. gelesen. Wenn ich allerdngs in meinen Bekanntenkreisen nachfrage, stelle ich fest, dass das niemand kennt. Alle sagen, dass man immer nur die Monate die man beim AG gearbeitet hat geteilt durch 12 bekommt und nicht das ganze Jahr, sofern man die 6 Monate Wartezeit überstanden hat.
Kann mir hierfür jemand eine ordentliche Quelle geben? Warum ist das so, dass das viele nicht kennen. Gab es da mal eine Änderung?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Solange Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass es halbe Urlaubstage gibt, können sie dies auch vereinbaren. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Wartezeit und auch die Antworten auf viele Fragen zum Urlaub kann man in dem doch recht verständlichen Bundesurlaubsgesetz nachlesen:

§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Bedeutung liegt darin, dass du nach der Wartezeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast; z.B. kann ein AN sofort am 1. Januar seinen ganzen Jahresurlaub verbraten - du also ab April die kompletten 25 Tage. Wenn es nicht so geregelt wäre, dürfte man im Januar also keinen Urlaub machen (oder nur ein, zwei Tage) und müsste sich die Ansprüche sozusagen bis in den Sommer oder Herbst zusammenläppern lassen, bevor man "richtig" Urlaub machen dürfte.

/// keinen Urlaub im letzten und auch in diesem Jahr genommen

... das hatte mich irritiert, deswegen die Rückfrage. Wenn du das ganze Jahr 2011 gearbeitet und keinen Urlaub gemacht hättest, stünde dir natürlich der volle Urlaub von 25 Tagen noch zu, und zwar bis Ende März zu nehmen; steht auch im BUrlG. So aber gilt die Berechnung, die ich oben notiert habe.




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-- Editiert :blaubär: am 03.02.2013 15:19

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#5
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dann nehme ich beispielsweise nach den 6 Monaten Wartezeit den vollen Urlaub in Anspruch und scheide dann aber aus dem Unternehmen aus. Wie sieht es mit dem Urlaub beim neuen AG aus? Kriegt der dann einen Nachweis darüber, dass ich bereits den Jahresurlaub genommen habe? Habe bisher nie einen Nachweis darüber bekommen, wobei ich bisher auch immer nur den anteiligen Urlaub genommen habe, bei untejährigem Ausscheiden aus dem Unternehmen (obwohl mit der Jahresurlaub zugestanden hätte).



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ja, eine entsprechnede Bescheinigung sollte vom alten Arbeitgeber ausgestellt werden und ist beim neuen Arbeitgeber einzureichen.

wirdwerden

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#7
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wende mich noch einmal mit einer Frage an euch und krame diesen alten Thread hier hoch :)

Hier ein Zitat vom user blaubär, zweiter Beitrag von oben:
"Stimmt deine Angabe, dass du die Stelle am 15/10/2012 angetreten hast?? (oder nicht doch schon 2011) - dann hättest du für das vergangene Jahr Urlaubsanspruch für 2 volle Monate, das wären 2,5 Tage, aufgerundet auf 3. Folglich aus 2012 noch 1 Tag Resturlaub."

Warum wäre das nur ein Tag? Ich fasse nun nochmal den Urlaubsanspruch bis Ende März 2013 zusammen:
- im Vertrag steht 25 Tage Urlaub für eine 5-Tage-Woche
- ich arbeite 3 von 5 Tagen (jedoch an zwei Tagen 6 Stunden, an einem Tag 3 Stunden = 15 Wochenstunden)
- 25 Tage x 3/5 Wochentage = 15 Tage Jahresurlaub
- angetreten habe ich die Stelle am 15.10.2012
- 15 Tage x 1/12 = 1,25 Tage Urlaub pro Monat
- für den halben Oktober sind das 0,625 Tage
- Nov. 12, Dez. 12, Jan. 13, Feb. 13, Mrz. 13 = 1,25 Urlaubstage im Monat x 5 Monate = 6,25 Urlaubstage
- 6,25 + 0,625 = 6,875 Urlaubstage

Liege ich da richtig? Wann wird wie auf-/abgerundet?

Vielen, vielen Dank und freundlichen Grüße
oeppel



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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Für den halben Oktober erwirbt man keinen anteiligen Urlaubsanspruch, sondern nur für volle Beschäftigungsmonate (§ 5 BUrlG ).

Aufgerundet wird ab 0,5 - abgerundet wird gar nicht. Bruchteile zwischen 0,01 und 0,49 sind in Stunden abzugelten.

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#9
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

und was heißt das dann für mich? Bekomme ich für den Oktober gar keinen Urlaub oder den vollen Monatsanspruch?

Grüße

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#11
 Von 
oeppel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen Dank euch!

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