Wie weit gelten nicht vertragliche Versprechungen

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go405646-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit gelten nicht vertragliche Versprechungen

Hallo

Ich mache gerade eine Ausbildung. Teil dieser Ausbildung ist es auch einen Monat einen Auslandaufenthalt zu absolvieren. Dieser Aufenthalt ist zwar nicht Pflicht, er wird aber von der Schule und vom Lehrbetrieb stark empfohlen.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass die Firma die Hälfte des Aufenthaltes übernimmt. Es wurde mit ein Dosier gegeben, in dem stand was ich alles für Rechte und Pflichten habe in der Lehre (Berufskunde, Lohn usw.) In diesem Dosier stand auch eben, dass die Firma die Hälfte am Aufenthalt übernimmt.

Das Problem, wir haben einen neuen Chef, dieser sagt jetzt, seine Firma zahle nicht mehr die Hälfte und bezieht sich dabei auf den Lehrlingsvertrag.

Wie weit gilt jetzt diese Abmachung, diese steht ja nur in diesem Dosier und nicht im Vertrag?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Was für eine Ausbildung ist das?

Wenn es keine Pflicht ist, um den Abschluss zu erreichen und du die Kosten nicht tragen willst/kannst, dann nimm nicht teil.

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#2
 Von 
go405646-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was für eine Ausbildung ist das?


Informatiker EFZ

quote:
Wenn es keine Pflicht ist, um den Abschluss zu erreichen und du die Kosten nicht tragen willst/kannst, dann nimm nicht teil.


Es wird von der Schule und von der Firma stark empfohlen zu gehen. Und ich möchte auch gehen, ich sehe das Problem einfach bei der Finanzierung und dem Versprechen meiner Firma die Hälfte zu übernehmen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In diesem Dosier stand auch eben, dass die Firma die Hälfte am Aufenthalt übernimmt. <hr size=1 noshade>

Und was steht da genau?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// In diesem Dossier stand auch eben, dass die Firma die Hälfte am Aufenthalt übernimmt.

Da dieses "Dossier" im Einstellungsgespräch eine Rolle gespielt hat, dürfte die Zusage der hälftigen Kostenübernahme - vorbehaltlich, dass der Wortlaut das auch so hergibt - auch Bestandteil des Ausbildungsvertrages sein, wovon ein neuer Chef sich nicht einfach mit einem "ich mag nicht" verabschieden kann. 'Pacta sunt vervanda' gilt auch für einen neuen Chef mit anderen Ansichten.
a) sollte jemand den Wortlaut im Kontext genau anschauen
b) steht natürlich im Raum, wieweit du dafür auch kämpfen magst, wenn der Wortlaut es hergibt.

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#5
 Von 
go405646-80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut in diesem Dossier über den Aufenthalt lautet:

"Ende des 2. Lehrjahres ist ein Auslandaufenthalt von 4 Wochen vorgeschrieben. XYX AG übernimmt die Hälfte, maximal aber 2000 .- Franken."



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-- Editiert go405646-80 am 14.01.2015 16:17

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Das bedeutet das es auch weniger als die Hälfte sein kann, wenn die 2000 Fränkli erreicht sind.



Wobei Du alle bisherigen Infos von hier in die Tonne kippen kannst, da wir hier von deutschem Recht ausgehen.
Wie das in der Schweiz ist, keine Ahnung, eventuell findet sich jemand der da was weis.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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