Hallo
Ich habe die "Volle Erwerbsminderungsrente unbefristet" erhalten. Bin Angestellt im ö.D., das Arbeitsverhälnis ruht. Wenn der Arbeitgeber
"Land Rheinland-Pfalz" mir kündigt , kann ich die Urlaubsabgeltung geltend machen.
Jahresurlaub 30 Tage, + 5 Tage Schwerbehinderung das sind in 15 Monate = 44 Tage.
Jahresurlaub 30 Tage ohne 5 Tage das sind in 15 Monaten = 38 Tage.
Was ist Richtig ?
Wird das Bruttogehalt laut Tarif berechnet in dem Jahr seit dem ich Krank bin oder das heutige ?
Wird das Bruttogehalt mit den Zulagen (+ ca. 500 € ) angenommen ?
Danke.
Lg Mel
-- Editiert von Melanie287 am 23.08.2019 18:42
-- Editiert von Melanie287 am 23.08.2019 18:43
Wie wird die Urlaubsabgeltung für Schwerbehinderte berechnet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Um welche Zeiträume handelt es sich denn bei deiner Rechnung? Die Urlaubsansprüche sind auf das Kalenderjahr bezogen und müssen auch getrennt berechnet werden.
Lies https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzurlaub
... meine Anregung wäre im Übrigen, abzuwarten, was passiert und sich dann die Abrechnung des Landes anzuschauen, statt sich vorher schon einen Kopf zu machen.
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Guten Abend,
beim TV-L gilt, für den Urlaubsanspruch beim Ende des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr eine Vergleichsberechnung zum Bundesurlaubsgesetz anzustellen.
Daher ist es wichtig, tatsächlich den Zeitpunkt der Beendigung genau kennen.
Darauf hat @blaubär+ zutreffend hingewiesen.
Und wenn das Land tatsächlich kündigen sollte, müsste man die Rahmenbedingungen prüfen, ob die Kündigung wirklich als Ultima Ratio unausweichlich war.
Aber dazu sollten wir mehr wissen, zB Lebensalter, Beschäftigungszeit, dienstl. Verwendung etc.
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