Seit letztem Jahr war ich erneut krankgeschrieben. Durch eine gesundheitliche Maßnahme geht es mir nun wieder gut, dass ich wieder Vollzeit arbeiten kann. Dieses sollte jedoch nicht so einfach sein. Zunächst lud man mich zum Amtsarzt ein. Dieser verlangte zunächst sämtliche Befundberichte von Kliniken, Reha etc. Sollte nun der Amtsarzt in sein Gutachten schreiben, dass eine Wiedereingliederung erfolgen soll, kann der Arbeitgeber mich dann dazu verpflichten trotz, dass ich mich gesund fühle und nach 1 Woche Urlaub und erstem Arbeitseinsatz mich wieder für Arbeitsunfähig einstufen? Mir wurde die Auskunft gegeben, dass nach Befund des Amtsarztes jederzeit wieder eine Krankschreibung folgen könne und ich eine Wiedereingliederung machen müsse. soweit ich weiß, kann man mich aber doch weder zur Wiedereingliederung zwingen, noch dass ich mich wieder krankschreiben lassen muss oder bin ich da auf dem falschen Dampfer? Danke für euren Rat.
Wiedereingliederung Pflicht?
5. Oktober 2015
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Frage vom 5. Oktober 2015 | 12:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereingliederung Pflicht?
#1
Antwort vom 5. Oktober 2015 | 12:57
Von
Status: Legende (19944 Beiträge, 7235x hilfreich)
Der AG kann gewiss nicht darüber befinden, ob du arbeitsfähig bist oder nicht. Er kann dich auch nicht verpflichten, dich (wieder) krank/arbeitsunfähig schreiben zu lassen.
Der 'Amtsarzt' - ich denke eher: ein Arbeitsmediziner, der für die Firma arbeitet - kann dich als aktuell arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig einstufen. Dass daraus ein Damoklesschwert 'permanent drohender Krankschreibungen' wird, ist nicht zu sehen.
Die Wiedereingliederung ist eine Maßnahme von AG und KK, eine Kranken behutsam wieder in die Arbeitsprozesse einzugliedern. Dies macht man dann, wenn nicht klar zu entscheiden ist, wie stabil ein Kranker bzw. Rekonvaleszent überhaupt ist.In aller Regel sollte das im Sinne des Patienten sein.
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