Folgender hypothet. Fall.
Person A (59 Jahre - 17 Jahre in leitender Funktion in der Firma (Einzelhandel) - 80% Behinderung), steht jetzt kurz vor dem Wiedereinstieg.
A war fast 2 Jahre wegen Krankheit weg.
Das Unternehmen weigert sich ihn auf seine alte Position zu setzten, da dort mittlerweile jemand anderes einegarbeitet wurde und diese Position inne hat.
A hat in einem ersten Gespräch Wille und Bereitschaft gezeigt wieder arbeiten zu wollen, jedoch sein Bezirksleiter hat gesagt nicht mehr in seinem Bezirk, da A nicht mehr alle Tätigkeiten ausüben kann, die auf dieser Position verlangt werden -> stimmt auch !
In einem zweiten Gespräch hat die Firma eine 2 wöchige Wiedereingliederung mit täglich zunächst 4 Stunden Arbeit angeboten, sowie danach 3Monate in diesem Bezirk mit normalen Arbeitszeiten.
Nach dieser Zeit soll dann weiter geschaut werden.
Der Bezirk liegt aber 80 km (einfach) entfernt.
Mit dem Auto würde eine Strecke ca. 1 Stunde dauern.
Die Firma würde km Geld bezahlen.
A hat zwar ein Auto, kann dies aber nicht immer nutzen.
Mit dem Zug würde eine Strecke 2,5 Stunden dauern.
Nach kurzer (2Tage )Überlegung hat A die Eingliederung abgelehnt, mit der Begründung seine Behinderung lasse die Fahrerei nicht zu, außerdem habe er nicht immer das Auto.
Der Anwalt von A hat dies der Firma mitgeteilt.
Die Firma schreibt nun dem Anwalt von A und A, das A in seinem Arbeitsvertrag stehen hat, sie kann ihn auch in einen anderen Bezirk schicken, und A habe auch Pflichten.
Außerdem sagt die Firma, das so A nicht feststellen kann, ob er die Anforderungen an seine Arbeitsstelle erfüllen kann, wenn er nicht mal 1 Stunde Fahrt in Kauf nehmen kann.
Im Vertrag von A steht dies auch.
Nächste Woche wäre normalerweise die Wiedereingliederung von A vorbei (hat diese ja nicht angetreten).
Der Anwalt von A rät A nun in seiner alten Filiale zu erscheinen, und sich zur Arbeit zu melden.
1.) Was könnte/sollte A machen, ist der Rat richtig ?
2.) Was kann die Firma von A machen - Konsequenzen für A ?
Danke.
Wiedereingliederung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Warum sollte der Rat des Anwaltes nicht richtig sein? Der kennt doch alle Facetten des Falles - im Gegensatz zu den usern hier.
Was spricht, aus Sicht von A, dagegen, den Vorschlag seines Anwalts nachzukommen?
Die Firma von A könnte langsam zu dem Schluss kommen, dass es keinen Sinn hat A weiter zu beschäftigen. A hat zwar Kündigungsschutz durch die Schwerbehinderung, aber was nützt ihm der, wenn er dort nicht arbeiten kann?
Vermutlich kanns nicht ewig so weiter gehen und AG und AN müssen sich irgendwo auf ihrem Weg begegnen. Man muss ja nicht jedes Arbeitsangebot annehmen, aber wenn man die Aufgaben an der ursprünglichen Stelle nicht mehr erfüllen kann, dann sollte man auch als AN über Abstriche bezüglich alternativ angebotener Stellen nachdenken.
1. Der Rat erscheint mir durchaus richtig.
2. Es ist sowas wie Hellseherei, wenn man hier rät, was die Firma so machen könnte. Auf jeden Fall sollte A die Ruhe bewahren, denn gekündigt werden kann ihm ja nur unter sehr erschwerten Bedingungen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Informationen.
A will/wird diesen Rat des Anwaltes befolgen.
Er hst mehrfach gesagt er will/kann arbeiten, nur muß auf die Behinderung Rücksicht genommen werden - er kann also nicht mehr alles machen.
Nur gibt es neben A ja auch noch andere Personen in dessen Familie (eventuell Kinder), die von A eventuell aus Gründen des Schutzes nicht über alles informiert werden.
Daher könnten diese Personen, vor allem wenn Sie noch jung sind auch andere Meinungen einholen -> bezogen auf die Frage warum das Forum gefragt wird.
1.) Kann A "einfach" gekündigt werden ?
Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Was wäre diesbezüglich eine sogenannte Änderungskündigung ?
Herzlichen Dank :-)
-- Editiert von joshua1234 am 28.02.2008 00:22:08
quote:
Kann A einfach gekündigt werden?
Nein, das geht nicht so einfach. Er hat Kündigungsschutz durch die Schwerbehinderung.
quote:
Wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Siehe <a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html">hier.</a> Wobei in dem link eine Schwerbehinderung nicht berücksichtigt wurde.
Zu Änderungskündigung: Siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html">hier</a> bis zum 1. Komma des 1. Satzes. Das ist ne Änderungskündigung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten