Wiedereingliederung krankheit

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb425861-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiedereingliederung krankheit

Hallo brauch da bitte Hilfe.
Ich leide an deprision ,war bis Anfang April 2015 in einer Klinik , ich sollte nach der Klinik gleichbleibend Wiedereingliederung machen , diese hat mein Arbeitgeber ersteinmal geschoben. Zumal ein Gespräch wegen der Eingliederung stattgefunden hat. Im Sommer kam mein Arbeitgeber auf mich zu und hat den Wiedereingliederungsvertag unterschrieben. Ich hab von meiner Krankenkasse den Durchschlag bekommen der nicht unterschrieben war ,erst am nächsten Tag war der eingliederungsvertrag von Seiten der Firma unterschrieben mit dem Vermerk drauf nur unter Vorraussetzungen das sie einen betrüb finden.
So die Firma hatt diesen betrüb nicht ,was mich noch mehr runterzieht ist das die Firma mir auf Grund der Krankheit einen Aufhebungsvertrag angeboten hat,dies haben sie mir unterbreitet in einem Gespräch ,wo ich eine bekannte mitgenommen habe. Da es noch vom letzten Jahr öffnende Lohnforderungen offen sind ,und ich schon mit einem Anwalt geredet habe konnte ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.denn dann hätte ich auf das fehlende Geld verzichtet . Jetzt ist es so das die Firma versucht hat ein Vergleich einzugehen, sie wollten mich nicht kündigen ! Und ich sollte Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. Dies hab ich per Anwalt gemacht, das wir ein Aufhebungsvertrag wegen krank Zeit haben wollen ein wollwohlendes Arbeitszeugnis und eine Abfindung von 3000euro .
Hier drauf hat sich die Firma nicht eingelassen mit den Worten . Wie wir ihnem im schreiben vom 06.10.2015 mitteilten, würden wir das Arbeitsverhältnis mit Herrn .... Grundsätzlich nicht beenden.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden den Vergleichtsvorschlag nicht anzunehmen.

Was kann ich da machen da die mich seid April hinhalten und nichts machen, das Vertrauen in den Arbeitgeber ist nicht mehr gegeben ,da mündliche Absprachen und die Eingliederung nicht statt gefunden haben,mündliche Vereinbarungen von Seiten der Firma wurden von denen nicht eingehalten.
Die Firma weiß auch das ich schon lange Zeit schon wieder hätte arbeiten können für die, dies hatte ich der Firma mehrmals mitgeteilt.

Da sich die Firma nicht an die Wiedereingliederung gehalten hat und den Vergleich nicht zustimmt.
Ich aber keine Lust mehr hab für die zu arbeiten ,da das Vertrauen weg ist ,und ich psychisch durch das Theater ziemlich weit kaputt bin und wieder in eine Klinik muss.

Kann mir jemand sagen in wie fern ich,da Anspruch auf Schadensersatz, Abfindung habe, wenn ich mit denen vor Gericht gehe, ich weiß nicht was ich machen soll. Bitte um Ratschläge .
Danke euch.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bist Du noch arbeitsunfähig geschrieben, oder wie?

Niemand kann gezwungen werden, einen Vergleich zu unterschreiben, sprich eine Abfindung zu zahlen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.10.2015 15:46

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#2
 Von 
fb425861-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut dem MDK seid dem 12.10.2015 nicht mehr, werde einen anderen Arzt aufsuchen. Wiederspruch gegen dem MDK ist schon eingelegt. Lass mich weiterhin noch krankschreiben, da ich gesundheitlich nicht in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dir ist schon klar, dass Du Dich auf ganz dünnem Eis bewegst? Eigentlich hättest Du diesen Montag im Betrieb erscheinen müssen. Hast Du unentschuldigt nicht getan. Damit muss Dich Dein Arbeitgeber nicht bezahlen, kann Dich krankenkassentechnisch abmelden. Kann Dir kündigen, muss auf jeden Fall keinen Lohn zahlen und keine Sozialbeiträge. Mensch geh hin und teste aus, wie lange Du arbeiten kannst. Und wenn es nicht mehr geht, dann brichst Du eben ab und gehst dann zu Arzt und lässt Dich krank schreiben. Aber so, wie Du Dir das vorstellst, das funktioniert gar nicht. Da bist Du ratz fatz ein Sozialfall mit vielen Schulden, bei der Krankenkasse. Regel das jetzt und sofort.

Und nochmals ganz klar formuliert, je länger jemand krank ist, desto preiswerter wird er für den Arbeitgeber. Warum soll jemand für einen Mitarbeiter eine Abfindung zahlen, der ihn ohnehin nichts kostet? Bei dem man weiss, dass er nicht mehr zurück kommt?

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Kann mir jemand sagen inwiefern ich,da Anspruch auf Schadensersatz, Abfindung habe, wenn ich mit denen vor Gericht gehe, ich weiß nicht was ich machen soll. Bitte um Ratschläge .

Wenn du schon mit einem Anwalt in der Sache operiert hast, solltest du damit auch weitermachen. Es bringt dir nichts, von verschiedenen Seiten unterschiedliche Vorschläge und Ideen zu bekommen. Lohnforderungen durchzusetzen ist doch deren Alltag.
Und wieso glaubst du, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, oder auf Abfindung?? Ich sehe weit und breit keinen Ansatz dafür.

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