Dieses Modell soll ja AN, die längerfristig und/oder schwer erkrankt sind eine stufenweise Rückkehr in den Berufsalltag ermöglichen.
Dies geht nur während des Zeitraums in dem der AN Krankengeld erhält (also höchstens bis 72 Monate). Gibt es auch eine Regelung wie lange der AG krank sein musste, damit die Wiedereingliederung überhaupt in Frage kommt (also 6 Wochen mindestens)?
Wie wäre es, wenn ein MA in Teilzeit nach einer Burn-out-Diagnose gerne nach 12 Wochen versuchen möchte stundenweise zurück an den Arbetisplatz zu kommen
Wiedereingliederung nach dem Hambuger Modell
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Theoretisch geht es, es gibt keine untergeht, die definiert wäre. Praktisch muss aber Arbeitnehmer, Krankenkasse UND Arbeitgeber zustimmen, ich könnte mir vorstellen dass der AG da versuchen wird, die "keine Möglichkeit"-Karte zu ziehen. Dann wird's schwierig, weil Sie dem AG im folgenden Rechtsstreit nachweisen müssen, dass es doch eine Möglichkeit gab. Oder er stimmt einfach nicht zu als ersten Schritt.
Persönlich muss ich gestehen, das mir eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nach nur 3 Monaten Krankheitszeit auch etwas über dem Notwendigen erscheint. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Oh, ich sehe gerade, Sie sind teilzeitbeschäftigt... wie viele Stunden arbeiten Sie denn und mit wie viel Stunden gedachten Sie denn wieder einzusteigen?
-- Editiert von fb367463-2 am 14.02.2017 16:26
Es geht nicht um mich, sondern um eine Freundin.
Derzeit wegen Burn-out krankgeschrieben und normalerweise arbeitet sie 20 Stunden in der Woche. Auf ihren Wunsch von 4 Stunden/5 Tage hat sie auf 5 Stunden/4 Tage gewechselt, um mehr Zeit für die Kinder zu haben.
Der AG macht das auf jeden Fall mit. An dieser Stelle gibt es keinerlei Probleme. Ihr wurde auch eine Stundenreduzierung für eine gewisse Zeit angeboten (mit der Option auch schon früher wieder auf die 20 Stunden hochzugehen oder zu verlängern, damit sie genug Zeit für Familie und Gesundheit hat). Dieses Angebot will sie aber leider nicht annehmen.
Sie würde gerne mit 2 Stunden wieder einsteigen, was denk ich auch wieder schwierig ist, da normalerweise mindestens 3 Stunden vorgesehen sind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn der Arbeitgeber da mitmacht ist die erste Hürde ja schon übersprungen. Meines Wissens nach gibt keine "Vorschrift", wo man anfangen soll, das sind eher Empfehlungen. Wenn Sie sich mit dem AG dahingehend verständigen kann, sollte das glatt laufen.
Man muss halt immer nur im Kopf behalten, das auch Arbeitgeber keine Gummibänder sind, die man grenzenlos denen kann . Arbeitgeber möchten gerne/verständlicherweise planen können - daher wohl sich das Angebot, für eine begrenzte Zeit weniger Stunden zu arbeiten....zuviel Hin und Her macht schlechte Laune
Das hier ist vielleicht auch interessant http://www.arbeitstipps.de/hamburger-modell-so-funktioniert-die-schrittweise-wiedereingliederung.html
-- Editiert von fb367463-2 am 14.02.2017 21:50
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