Wiedereingliederung und Überstunden?

7. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
zauselchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 18x hilfreich)
Wiedereingliederung und Überstunden?

Hallo,

ich befinde mich seit dieser Woche in einer Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst.

Wäre ich nicht krank geworden, hätte ich nächste Woche drei „Freitage“,
gehabt und im Anschluss Urlaub.

Diese „Frei-Tage“ habe ich durch 24 Überstunden erworben. Diese sollen nun verfallen, da ich ja „Krank“ bin.
Dies würde so im TVöD stehen. So eine spezielle Regelung habe ich jedoch nicht im Vertrag gefunden.

Während dieser Woche Wiedereingliederung habe ich wieder zwei Überstunden erarbeitet. Darf ich in der Wiedereingliederung überhaupt zu Überstunden herangezogen werden?

Meine Wiedereingliederung geht über die Osterfeiertage hinaus.
Nun wurde ich gefragt, ob ich an den Osterfeiertagen arbeiten könnte, Sie müsste den Plan erstellen. Bisher wurde der Plan von einer auf die andere Woche erstellt.

Nochmals zusammenfassend:

Verfallen meine geleisteten Überstunden?

Muss ich in der Wiedereingliederung Überstunden oder Wochenendarbeit leisten?

Vielen Dank für Ihre Antworten

zauselchen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Der Freizeitausgleich verfällt in der Tat. Der AG ist nur verpflichtet, einmal Zeitraum für das Abfeiern von Plusstunden zur Verfügung zu stellen. Hier greift nicht die Regel, wie sie für Krankheit im Urlaub gilt.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung giltst du weiterhin als krank. Überzeiten halte ich da für ausgeschlossen, ebenso wie das Heranziehen zu zusätzlicher Arbeit.

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